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14.06.2009 |
Die Mietkaution bei Verkauf und Insolvenz des Vermieters |
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Kauf bricht Miete nicht, d.h. der neue Käufer einer vermieteten Immobilie übernimmt die Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Der Käufer von vermieteten Immobilien muss daher am Ende des Mietverhältnisses auch die bezahlte Kaution zurückerstatten. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer vom Alteigentümer die Kaution gar nicht erhalten hat. Hiervon gibt es aber eine Ausnahme: das Mietverhältnis muss zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch bestanden haben. In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der alte Eigentümer insolvent, der Mieter, der schon vor Eigentumswechsel ausgezogen war, versuchte die Kaution vom neuen Eigentümer zurückzubekommen. Seine Klage blieb erfolglos, weil -nach Auffassung der Richter- der Ex-Mieter hätte darauf bestehen können, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des ehemaligen Vermieters angelegt wird. Darauf bestand ein Anspruch. Hätte er aufgepaßt, hätte er jetzt ohne Probleme Zugriff auf die Kaution. Für Fragen zum Insolvenzrecht stehen wir gerne zur Verfügung. |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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