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20.03.2006 |
Internationales Insolvenzrecht |
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Das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts ist im März 2003 in Kraft getreten. Viele Insolvenzen haben auf Grund der Globalisierung internationale Bedeutung. Wir arbeiten mit Rechtsexperten und Wirtschaftsprüfern in Europa, USA und Polen zusammen. Der Wirtschaftsstandort Polen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Damit aber auch die Gefahr von Insolvenzen. Eine Gegenüberstellung von deutschen und polnischem Insolvenzrecht zeigt z.B., dass es im polnischen Insolvenzrecht vor Eröffnung des Verfahrens keine Sicherungsmaßnahmen zu Gunsten der Masse gibt. Im polnischen Insolvenzrecht gibt es ferner eine Privilegierung von Fiskus und Sozialversicherungsträgern. Diese Privilegierung wurde im deutschen Insolvenzrecht mit Inkrafttreten der InsO abgeschafft.
HK/PAP/ZInsO 8/2007 S.393 ff.
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Verfasser: Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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