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05.03.2010 Haftung des Geschäftsführers für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Restschuldbefreiung
Information

ZPO § 322 Abs. 1; InsO § 302 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB § 266a


Mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht gegenüber der Klägerin noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird.

BGH, Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 239/07

Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz geratenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundesagentur darlegungs- und beweispflichtig ist (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 175, 58).

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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