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10.04.2011 Die GmbH in der Krise: Pflichten, Haftung und Möglichkeiten des Geschäftsführers
Information Die GmbH in der Krise

Pflichten, Haftung und Chancen des Geschäftsführers

Die Rechtsform der GmbH ist die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland.  Die Haftung des Gesellschafters ist grundsätzlich beschränkt auf seine Einlage bzw. das Stammkapital der Gesellschaft.

Der Teufel sitzt jedoch im Detail.

Beispiel: Gesellschafter A ist nur mit 1 % am Stammkapital der GmbH beteiligt. Er glaubt, sein Haftungsrisiko ist nach der Einzahlung auf diese Summe begrenzt. Weit gefehlt. Falls sich später herausstellt, dass die anderen Gesellschafter (B und C) ihre Einlagen nicht ordnungsgemäß erbracht haben (z.B. Hin- und Herzahlen), muss - im Falle des Einzugs der Geschäftsanteile (von B und C) - der A für alle nicht erbrachten Einlagen haften.

Die beschränkte Haftung hat weitere Ausnahmen- gerade in Krisensituationen.


Der Geschäftsführer und Gesellschafter muss daher rechtzeitig gut informiert sein, um strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden und nicht persönlich in Anspruch genommen zu werden.

Nachfolgend werden relevante Stichpunkte und Fragen dargestellt.


Der Verfasser steht für vertiefte Darstellungen,  Inhouseschulungen, Seminare  oder Beratungen gerne zur Verfügung.


A) Die Überwachungspflicht des Geschäftsführers

I. Liquidität
1. Liquiditäts- und Ertragsplanung
2. Maßnahmen zur Verbesserung

II. Illiquidität
1. Erste Anzeichen: Unterbilanz, Stammkapitalaufzehrung und Verlust der Kreditwürdigkeit
2. Liquiditätskrise und drohende Zahlungsunfähigkeit
3. Zahlungsunfähigkeit  (Abgrenzung Zahlungsstockung von Zahlungsunfähigkeit )

III. Überschuldungsprüfung
1. Was ist Überschuldung
2. Wer muss wann, was prüfen?
3. Überschuldungsbilanz
4. Positive Fortführungsprognose? Beachte: Die Darlegungs- und Beweislast für eine positive Fortführungsprognose obliegt dem Geschäftsführer, vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2010 - II ZR 151/09 (OLG Hamburg),
5. Aktuelle Gesetzeslage zur Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung


B) Pflichten des geschäftsführenden Gesellschafters in Krisensituationen
I. Pflicht zur Sanierung
II. Sofortmaßnahmen und Grenzen
1. Information an Gesellschafter
2. Schutz des Stammkapitals
3. Permanente Kontrolle der Insolvenzreife
4. Insolvenzantragspflicht
5. Die zivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Abs. 1 GmbHG
6. Die strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung
7. Zahlungsverbot in der Sanierungsphase: Pflicht zur Masseerhaltung
8. Haftung für offene Sozialversicherungsbeiträge
9. Haftung für Steuerverbindlichkeiten

C) Haftung des Geschäftsführers in der GmbH-Krise
I. Haftung Allgemein
1. Wer haftet (mehrere Geschäftsführer, Aufgabenteilung, Strohmann) und wie lange?
2. Wer macht Ansprüche gegen Geschäftsführer geltend?
3. Was ist eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und wann liegen Pflichtverletzungen vor?
4. Treuepflichten des Geschäftsführers
5. Besondere Pflichtverletzungen gemäß den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
6. Entlastungsmöglichkeiten

II. Haftung gegenüber Gläubigern der GmbH  
1. Bürgschaften und Patronatserklärungen
2. Grundschulden und sonstige Sicherheiten
3. Die deliktische Haftung des Geschäftsführers (§§ 823, 826 BGB)
4. Verletzung von Sonderrechten
5. Kauf nach Insolvenzreife: der Eingehungsbetrug
6. Haftung für Quotenschaden bei Insolvenzverschleppung
7. Weitere Risiken
8. Haftungspflichtversicherung des Geschäftsführers


III. Strafrechtliche Verantwortung
1. Betrugs- und Untreuedelikte
2. Gründungsschwindel: falsche Versicherungen bei Gründung der Gesellschaft
3. Insolvenzdelikte (Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Verletzung Buchführungspflicht ua.)

D)Sanierungsmöglichkeiten
I. Kurzfristige finanzwirtschaftliche Maßnahmen
1. Liquiditätsreserven mobilisieren
2. Kapitalerhöhung und Rangrücktritt
3. Neue Gesellschafter
4. Umfinanzierung oder Mezzaninkapital
5. Stundungen und Verzichte
6. Umwandlung von Verbindlichkeiten in Beteiligungen oder Genussscheine

II. Sanierungsplan
1. Vermögensstatus, Liquiditäts- und Ertragsplan
2. Gläubiger und Sonderrechte der Gläubiger und deren Berücksichtung
3. Arbeitnehmer und deren Beteiligung an der Sanierung
4.  Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung

III. Sonderprobleme
1. Sanierungsfrist: Alle müssen zustimmen innerhalb der Sanierungsfrist
2. Gleichbehandlung der Gläubiger und Beachtung der Sonderrechte
3. Besondere Probleme mit dem Finanzamt: Sanierungsgewinn
4. Übertragende Sanierung außerhalb der Insolvenz und Haftung des Übernehmers
5. Keine Sonderkündigungsmöglichkeiten und Wahlrechte

E) Sanierungsmöglichkeiten durch Insolvenzplan

I. Grundstruktur des Insolvenzplanes
II. Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
1. Insolvenzeinleitung und Begutachtung
2. Eröffnung und Anmeldung der Forderungen
3. Die erste Gläubigerversammlung
4. Der Plan wird erstellt und vorgelegt
5. Prüfung des Planes durch das Gericht
6. Erörterungs- und Abstimmungstermin
7. Vollzug der Regelungen
8. Aufhebung des Insolvenzverfahrens


III. Vorteile im Insolvenzplanverfahren
1. Zeit zur Sanierung ohne Strafrechtsrisiko
2. Vollstreckungsverbot der Gläubiger
3. Disziplinierung der Sicherungsgläubiger
4. Sonderkündigungsmöglichkeiten und Wahlrechte des Insolvenzverwalters
5. Möglichkeit der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren
6. Gruppenbildung - keine zwingende Gleichbehandlung aller Gläubiger
7. Gläubigerautonomie
8. Kostenersparnis
9 Verkürzung des Insolvenz- und Sanierungsdauer


IV. Aufbau des Insolvenzplanes
1. Darstellender Teil
2. Gestaltender Teil
3. Plananlagen

Kontakt: pkl
Rechtsanwalt Hermann Kulzer
Glashütterstraße 101 a
Dresden

Tel 0351 8110233

kulzer@pkl.com 

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Verfasser: Hermann Kulzer M.B.A., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Wirtschaftsmediator
 
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