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29.01.2013 Kritik am Arbeitsplatz: Was darf der Chef? Was darf der Mitarbeiter?
Information 1. Was darf der Chef?
Das Arbeitsgericht Leipzig hatte mit Urteil vom Januar 2013 unter Aktenzeichen 9 Ca 3854/11 den Fall eines Oberarztes zu entscheiden. Sein Chefarzt hatte ihm verboten weiter zu operieren, da er die Operationen als mangelhaft erachtete. Er legt ihm nahe, zu kündigen.
War die Kritik berechtigt?
Der Oberarzt klagte wegen der unberechtigten Kritik und wegen Mobbings.
Er erhielt Recht und Schadensersatz.
Grund war, dass die angeblich schlechten Opterationen nicht nachgewiesen werden konnten. Die "vorgeschlagene "Eigenkündigung" sei überzogen gewesen.
Als Schmerzensgeld erhielt der Oberarzt das 6,5 fache Monatsgehalt.
Nicht jede Kritik ist Mobbing.
Ein Arbeitnehmer, der behauptet, er werde gemobbt, muss die Verletzung der Fürsorgepflicht nachweisen, AG Frankfurt, AZ 15 Ca 787/08. Die Fürsorgepflicht und das Persönlichkeitsrecht werden beeinträchtigt, wenn der Arbeitgeber immer wieder mit seinen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Maßnahmen den Arbeitnehmer schikaniert, benachteiligt oder diskriminiert, vgl. AG Cottbus, 7 Ca 1960/08.
2. Was darf der Mitarbeiter?
Arbeitnehmer dürfen Ihren Chef kritisieren und sogar im Kollegenkreis lästern, da sie darauf vertrauen können, dass diese Äußerungen nicht außen dringen und Ausdruck der Persönlichkeitsrechte sind, vgl BAG 2 AZR 534/08.
Soweit der Arbeitnehmer jedoch zu Unrecht Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstattet, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, vgl. LAG Rheinland-Pfalz 7 Sa 451/07. Ebenso ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn die Schmähungen in öffentlich zugänglichen Foren erfolgen, vgl. AG Frankfurt am Main, 22 Ca 2474/06.
Ein respektvoller, kollegialer Umgang am Arbeitsplatz und eine positive Konfliktkultur verhindern Konflikteskalationen und Mobbing bereits im Ansatz. Wo die Konfliktkultur, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beschäftigten gefördert werden, steigt auch die Qualität der Leistungen. Maßnahmen
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Konfliktkultur
 
3.1. Primärprävention (Verbesserung des Konfliktmanagements)

*interne Öffentlichkeitsarbeit
*
Schulung der Führungskräfte
*Schulung und Stärkung der Mitarbeiter

*Abschluss einer internen Vereinbarung

3.2. Sekundärprävention (Ausweitung von schwer lösbaren Konflikten verhindern)

*Ausbildung von Konfliktlotsen
*Aufbau einer Konfliktberatungsstelle

*Konfliktregelungen in einer internen Vereinbarung

3.3.Tertiärprävention (Intervention bei konkretem Mobbing)

*interne Beschwerdebehandlung- Ombutsmann- Mobbingbeauftragte
*externe Konfliktbeilegung (Mediation)

Bei Fragen zum Konfliktmanagement stehen wir gerne zur Verfügung. 

Hermann Kulzer Rechtsanwalt
Master of Business Administration
Wirtschaftsmediator

Dresden, Berlin
03518110233

www.schlichten-ist-besser.de

http://www.google.com/#q=Schlichten+ist+besser&hl=en&prmd=iv&ei=EG_NTOSSDoqAOtzp_LEB&start=30&sa=N&fp=3cfba022b450a0ef

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Links:

 

Schlichten ist besser als Prozessieren. Hierzu ein Beispiel: Schon lange ärgert sich Herr Müller über das Verhalten seines Nachbarn Meier. ...
www.verwaltung.bayern.de/.../Schlichtenistbesseralsprozessieren.pdf -


Schlichten ist besser als Prozessieren. Hierzu ein Beispiel: Schon lange ...
www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/.../schlichten_dez06.pdf


 

Schlichten ist besser als Richten. Was ist unter einem Schlichtungsverfahren zu verstehen? Was sind die Vorteile einer Streitschlichtung? ...
www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.278687.de


Schlichten ist besser als Richten. Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die ...
www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload799


Schlichten ist besser als Richten". Das Niedersächsische Schiedsamt Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch ...
www.landgericht-stade.niedersachsen.de/live/live.php?...
 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt Mediator
 
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