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28.12.2010 |
Verzicht auf Pflichtteil im Insolvenzverfahren ein Versagungsgrund? |
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Ein Schuldner, gegen den das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde und der sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase zur Restschuldbefreiung befindet, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2009 nicht verpflichtet, einen während dieser Zeit durch den Tod eines nahen Angehörigen entstandenen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Dies wird damit begründet, dass die (Nicht-)Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ebenso wie die Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft ein höchstpersönliches Recht des Berechtigten darstellt. Ein Gläubiger hat daher im Rahmen des Insolvenzverfahrens keine rechtliche Handhabe, die Restschuldbefreiung des Schuldners wegen Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs zu vereiteln.
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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