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15.05.2003 |
Eigenkapitalersatz in der Insolvenz |
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Der Eigenkapitalersatz stellt gerade in der Insolvenz einen vorrangigen Prüfungspunkt des Insolvenzverwalters dar.
Hat der Gesellschafter der Gesellschaft irgendwelche Leistungen zukommen lassen, die als Eigenkapital qualifiziert werden können ?
Gibt es Dritte, die wegen ihren Leistungen wie Gesellschafter gestellt werden müssen ? Es gibt im Zusammenhang mit Eigenkapitalersatz zahlreiche Fallstricke. Auch der Grundstückskäufer muss beim Erwerb von Immobilien darauf achten, ob die Immobilie dem Eigenkapitalersatzrecht unterfällt, vgl Dr. Küpper in ZInsO 24/2006 S. 1310 ff.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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