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30.01.2013 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach Firmenverkauf. Ein bitterer Fall mit gutem Ende.
Information Frau Pfleger (Namen geändert) war Betreiberin mehrerer Pflegeheime und eines mobilen Pflegedienstes. Sie hatte über 50 Mitarbeter und machte gute Umsätze.
Auf Grund einer schweren Erkrankung wollte sie ihr Unternehmen verkaufen.
Sie fand einen Kaufinteressenten, der ihr einen guten Kaufpreis bot.
Der notarielle Kaufvertrag wurde im Schnellverfahren abgeschlossen- ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Es gab einen festen Übergabestichtag für das Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten und allen Mitarbeitern. Zu dem vereinbarten Übergabezeitpunkt waren jedoch noch nicht alle Zustimmungen der Pflegekassen und eines Vermieters vorhanden.
Weil man sich vertraute, waren alle sicher, dass diese Übergabeprobleme einfach gelöst werden können. Es erfolgten nicht alle Ummeldungen der Mitarbeiter. Teilweise wurden neue Mitarbeiter eingestellt unter dem Namen der Frau Pfleger, also nicht unter dem Namen der Käuferin des Unternehmens. Es folgte ein langer Schriftverkehr mit den Kassen.
Käufer und Verkäufer haben sich zerstritten.
Verlauf des  Niedergangs?
Mehrere Kassen vollstreckten wegen offener Beiträge gegen die "alte Inhaberin" Frau Pfleger.
Anfänglich wehrte sie sich noch. Dann gab sie auf und meldete Insolvenz an.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Frau Pfleger wurde eröffnet.
Die Krankenkassen meldeten Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung an, also Forderungen für die keine Restschuldbefreiung eintritt.
Ferner wurde seitens der Staatsanwaltsschaft gegen Frau Pfleger ermittelt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. 
Es gab in 2013 eine Gerichtsverhandlung, zu der über 20 Zeugen geladen wurden.
Das Risiko einer Verurteilung?
Eine Vorstrafe und in der Folge  30 Jahre Haftung für die offenen SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteile).
Zentraler Punkt der Verteidigung?
Der Verkauf des Unternehmens und der tatsächliche Übergang der Arbeitsverhältnisse.
Der Ausgang der Verhandlung?
Das Verfahren wurde nach dem zweiten Verhandlungstag nach einem Rechtsgespräch zwischen Verteidiger, Richter und Staatsanwalt eingestellt.
"Einstellung unter Auflage" einer geringer Zahlung.
Dies erfolgt aus ökonomischen und psychischen Gründen.
Frau Pfleger konnte Tage vor der Verhandlung nicht schlafen- sie war fast traumatisiert. 
Um in den anstehenden Zivilprozessen der Krankenkassen wegen der Haftung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung  keine Nachteile zu erleiden, erfolgte die Zustimmung zu dieser Verfahrensweise (Einstellung) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz.
Weitere Verfahrensweise?
Es ist jetzt ein Insolvenzplanverfahren beabsichtigt, bei dem den Gläubigern eine bestimmte Quote zur Besserstellung angeboten werden soll. Wenn die Mehrheit der Gläubiger (Gläubigergruppen) zustimmt oder überstimmt werden kann, ist Frau Pfleger schuldenfrei und kann wieder neu starten. Die Jahre des Niedergangs und der Talsohle wird sei jedoch nie vergessen.
Was ist die Erkenntnis aus diesem Fall?
Der Verkauf eines Unternehmens kann ohne professionelle Begleitung ins Chaos führen.
Firmenübertragungen sind nicht vergleichbar mit einem Computer- oder Brotkauf.
Befindet man sich in der Krise, ist professionelle Begleitung erforderlich, um strafrechtliche Verurteilungen zu vermeiden und die Chance zum Neustart optimal zu nutzten.

Wir helfen Ihnen kompetent.


Kontakt:
Hermann  Kulzer
Kulzer@pkl.com

  

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Verfasser: Kulzer MBA Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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