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03.04.2017 Wege aus der Krise: Neustart mit Fachmann
Information Die Wege in eine Insolvenz sind vielfältig.
Oft trifft den Unternehmer oder die Unternehmerin oder den Handwerker/Handwerkerin/Ladeninhaber/Ladeninhaberin oder den Selbständigen/die Selbständige nicht die Hauptschuld.

Aber er/sie steht jetzt in Verantwortung und vor allem in voller persönlicher Haftung.

Nach einigen Zeilen erkennen Sie schon, dass der Versuch "Mann und Frau" also Unternehmer und Unternehmerin gleichzeitig anzusprechen sehr mühselig ist.
Bitte entschuldigen Sie daher, dass ich meistens die männliche Version verwende.

Früher bedeutete Konkurs oder Insolvenz die  Haftung bis ans Lebensende, wenn die Gläubiger Urteile hatten und die Forderungen erst nach 30 Jahren verjährten.
Es gab praktisch für Schuldner keine Zukunftsperspektive- es sein denn, sie haben alle Geschäfte über Strohmänner getätigt oder haben sich als Angestellte damit abgefunden, dass ein großer Teil ihres Einkommens jeden Monat gepfändet wird.

Seit 1.3.2002 gibt es die Möglichkeiten einer Schuldenregulierung und einer Restschuldbefreiung durch die Werkzeuge der Insolvenzordnung(Insolvenzrrechtsreform von  1999), die seit ihrem Inkrafttreten mehrfach nachgebessert, ergänzt und verbessert wurde.
Auch aktuell gibt es seitens der Europäischen Union (EU) viele Bestrebungen die Insolvenzordnungen zu vereinheitlichen- vorallem gleich lange Fristen zu regeln für die Dauer der Wohlverhaltensphase:
  • anfänglich waren es 7 Jahre ab Abschluss des Insolvenzverfahrens dann
  • sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dann
  • fünf Jahre, wenn man die Verfahrenskosten aufbringen kann und 
  • drei Jahre, wenn man 35 Prozent der Schulden bezahlten kann, und bald
  • drei Jahre generell-also ohne bestimmte Quote, die man bezahlt haben muss, weil die EU keine Einschränkung geregelt haben will.
Für die Wege aus der Krise bedarf es Fachkenntnisse und der Unterstützung durch einen/eine Fachmann/Fachfrau erforderlich: z.B. einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

I. Allgemeines
Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer erlebt mal Zeiten, in denen er um die wirtschaftliche Existenz seiner Firma oder von sich selbst bangt.
Man läuft auf einer Klippe und vor einem der Abgrund.
Sie machen sich Sorgen, ob die Aufträge oder die Liquidität reicht, ob der alles entscheidende Rechtsstreit gewonnen wird oder wie lange sie die der Konkurrenz noch Gegenwehr leistent können.
Vor lauter Sorgen kann der Unternehmer nicht mehr schlafen.
Ohne Schlaf verschlechtert sich die Laune und körperliche Belastbarkeit.
Viele Unternehmer nehmen laut einer Studie einer großen deutschen Krankenkasse täglich leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente zur "Problemlösung".
Diese Lösen aber nicht das Problem, sondern helfen nur den Zustand zu ertragen.
Besser ist es, an der Bewältigung des Problems zu arbeiten und die Ursachen zu beseitigen.
Also Start mit der Schuldenregulierung.
Start mit der Suche nach einem helfen kann und der auch bereit ist, einem zu helfen.
Verbrauchern können Schuldnerberatungsstellen helfen- Stelbständige. Gewerbetreibende. Handwerker etc.. müssen sich professionelle Hilfe suchen-das heißt -diese Hilfe ist nicht unentgeltlich. Die Finanzierung einer professionellen Hilfe ist daher ein wichtiges Thema und manchmal schon die erste Hürde, an der es scheitert.
In vielen Fällen ist aber gerade die Abstimmung mit einem Fachanwalt/Fachanwältin in der Phase der Suche nach dem richtigen Weg und was man machen darf und was nicht, so entscheidend, dass genau abgewogen werden sollte, wofür man noch Geld investiert und  wofür nicht. Diese Kosten sind jedenfalls gut investiert.

Leider werden zahlreiche Insolvenzen dadurch verursacht, dass falsche Entscheidungen getroffen werden oder gar keine.

Dies führt dann häufig zu anfechtbaren Handlungen, Insolvenzverschleppungen und im schlimmsten Fall zu einer strafrechtlichen Verurteilung und persönlichen Haftung und Insolvenz.

Nicht Krisensituationen, aber die meisten negativen Folgen könnten vermieden werden, wenn man die Risiken kennt und richtig handelt.

Angst hilft wenig- Angst machen auch nicht.

Krisen gehören zum Alltag und zu einem Unternehmerleben.
Krisen sind auch persönliche Identitätskrisen und werfen Fragen auf:
Warum und wie ist man in diese Krise geraten?
Bin ich kompetent und kräftig genug, einen Weg aus der Krise zu finden?
Unterstützen mich meine Familie, Bank, Mitarbeiter bei diesem Weg?

Wie sollten Sie praktisch mit Krisensituationen umgehen?
  • Keine unüberlegten und panischen Aktionen
  • Konzentration auf das Wesentliche / Prioritäten setzten
  • Rat einholen von einem erfahrenen und kompetenten Berater, der beruflich mit Krisensituationen zu tun hat 
  • Krise als Chance erkennen
II. Hilfe durch einen Fachanwalt

Oft genügt ein offenes Gespräch mit einem Spezialisten, um (neue) Wege zu erkennen, die weiterhelfen. Vertrauen Sie auf Ihre Kraft und meine Hilfe als
  • Wirtschaftsmediator (DIU) mit Verhandlungsgeschick und - technik für Verhandlungen mit Stakeholdern (Banken, Gläubigern, ua)
  • Master of business and administration (EHS) mit systemischen Ansatz und Kompetenz zur Bewältigung von Krisen und Konflikten
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit vielfältigen Erfahrungen mit Gesellschafterstreitigkeiten und den Folgen
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht mit über 15 jähriger Erfahrungen in der Phase der Krise und Insolvenz 
  • Sanierer, Schuldenregulierer, Insolenzverwalter
III. Muster für die Entschuldung eines Einzelunternehmers/
Analyse der wichtigsten Verhältnisse und Daten

1. Kontaktherstellung
über Herrn X, der mich empfohlen hat.

2. Erstberatung
(ca. 1 Stunde)
Manchmal als Service ohne Abrechnung. Nach Erstberatung normale Abrechnung für neue Stunden auf Stundenbasis.

3. Honorar
auf Stundensatzbasis z.B. 200 Euro pro Stunde plus Mehrwertsteuer
Wer bezahlt Honorar, das in den meisten Fällen als Bargeschäft laufen muss, da auch für den Berater sonst die Anfechtbarkeit der Zahlung droht.
Oft Ehepartner ua. , weil der Schuldner unter Umständen insolvent ist.(wird)

4. Klärung der persönlichen Verhältnisse des Schulders/Schuldnerin
-Ehestand: ? ; Ehefrau unterhaltsberechtigt?
-unterhaltsberechtigte Kinder
(Anzahl, Alter, Ausbildungsstand, Unterhaltsberechtigung)

5. Geschäft/ Firma/ Unternehmen
-Gründung
-Unternehmenszweck
-Arbeitnehmer
-Umsatz
-Gewinn/ Verlust
-Fortführungswille
-Fortführungsprognose
-Buchhaltung ordentlich?
-steuerliche Pflichten erfüllt?
-Besonderheiten

6. Schulden
  • Anzahl der Gläubiger ("Gläubigerköpfe")
  • Summe der Schulden
Im Einzelnen:
-Forderungsinhaber
-Forderungsgrund
-Forderungshöhe
-Titulierung ja oder nein
-Sicherheiten
-Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen?

7. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen -was liegt vor?
7.1. Vollstreckungsmaßahmen von Gläubigern
-Abgabe eidesstattliche Versicherung
-Kontopfändung
-Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher
-Forderungspfändung
-Sicherungshypotheken
-Pfändung Geschäftsanteile
-Kassenpfändung
-Andere
7.2. Vollstreckungsmaßnahmen von Banken
7.3. Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes
7.4. Vollstreckungsmaßnahmen Krankenkassen?

8. Laufende Einnahmen Einkommen
Einkommen aus z.B.  GbR ca. XXXX Euro/ Monat
Einkommen aus Anstellungsverhältnis: X Euro netto

9. Vermögen
Wir besprechen, ob es freies nennenswertes Vermögen gibt.

10. Bisherige Tätigkeiten/Maßnahmen des Schuldners zur Krisenbewältigung und Ergebnisse:
Beispiele:
- Ratenzahlungsvereinbarung mit einzelnen Gläubigern. Reaktion: 3 von 10 angeschriebenen Gläubiger haben zugestimmt
- Vorsprache beim Finanzamt- Abteiligung Vollstreckung. Ergebnis:  Vorsprache ohne Ergebnis
- Antrag auf Festsetzung der Pfändungsfreigrenze:. Verfahrensstand: Antrag läuft
- Abgabe der Vermögensauskunft abgefordert. Erledigungsstand:  wurde erteilt
- Antrag bei Bank auf Umfinanzierung und Kontokorrenterhöhrung. Besonderheit:
Bank weiß noch nichts von Schwierigkeiten

 IV. Verfahrensschritte und Vorschläge
1. Ab in die Insolvenz

Nachteil:
-Hat Schuldner schon einmal ein Verfahren durchlaufen?
Wurde Restschuldbefreiung schon einmal erteilt wegen 10 Jahressperre?

-Rufschaden? Warum könnte Insolvenzeröffnung für den Ruf schädlich sein?
Es erfolgt aber keine Veröffentlichung in der Presse

-Erbanteil könnte in die Insolvenzmasse fallen. Eltern sind jetzt X und Y Jahre alt

-Verfahrensdauer: mehrere Jahre, wenn keine Beschleunigung durch Insolvenzplan möglich ist

Vorteil:
-Start einer ganzheitlichen Klärung
-Vollstreckungen könnten unterbunden werden
-Geschäftsbetrieb kann fortgeführt werden
-langfristig keine Schulden mehr.
-auch Finanzamt ist dann kein Gläubiger mehr
-auch Bankschulden sind nach Entschuldung weg.

Kann Einzelfirma/ Laden/ Handwerk in der Insolvenz weiter betrieben werden?
Ja, wenn es kostendeckend betrieben werden und die Existenzgrundlage decken kann.

Manchmal ist es aber sinnvoll, das Gewerbe aufzugeben, weil es unter dem Strich viel weniger abwirft als bei einer Anstellung verdient werden kann. Viele Selbändige arbeiten über 10 Stunden am Tag und durch Krankheiten von Mitarbeitern oder Forderungsausfälle o.ä- bleibt nichts übrig. Die Aufgabe kann daher auch Befreiung und Chande für Neustart sein.

Nicht immer- aber manchmal.
Man muss Fall für Fall also genau prüfen und abwägen.

Sonstige Fragen: Kann man Firma/ Betrieb/Laden unter Umständen verkaufen?

Kann man innerhalb des Insolvenzverfahrens Schuldenregulierung beschleunigen?
Ja- durch einen Insolvenzplan.
Wenn man die Mehrheit der Gläubiger von einem bestimmten Schuldenregulierungsvorschlag überzeugen kann und die Mehrheit der Gläubiger einen Insolvenzplan zustimmt, dann kann nach der Zahlung der Quote (Beispiel: 15 Prozent) ein Schuldenerlass im übrigen vereinbart werden.
Nach der Zahlung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und der Schuldner ist schuldenbefreit.

2. Möglichkeiten der Schuldenregulierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens

Problem bei aktueller gewerblicher/selbständiger Tätigkeit gibt es kein Schuldenregulierungsverfahren wie beim Verbraucher mit der Möglichkeit einzelne Gläubiger, die gegen den Schuldenregulierungsvorschlag stimmen, dann überstimmen zu können.

Voraussetzung ist daher: alle Gläubiger müssen zustimmen.
Unter Umständen können Forderungen von Gläubigern von dritter Seite gekauft werden

V. Anschreiben an Gläubiger

1. Vertretungsanzeige

2. Ziel des Schreibens: Schuldenregulierung

3. Persönliche Verhältnisse offenlegen
-Ehestand -Kinder (Alter und Name) -Schulische und berufliche Bildung -Aktuelles Einkommen

4. Kurzdarstellung der Krise und Ursachen der Insolvenz

5. Darstellung der Verschuldung

6. Darstellung des Vermögens
-Immobilie: Wert, Belastung Bank, freier Wert
-Versicherung: ?, wenn ja, sind Rechte abgetreten, wenn ja ab wen?
-Geschäftsanteil
-Einrichtung Geschäft (Kurzdarstellung der Einrichtung mit aktuellen Werten und Darstellung der Unpfändbarkeit wegen Sicherung der Existenzgrundlage)
-Kontoguthaben
-Forderungen
-Hausrat
-Riesterrente oä.

7. Befriedigungsaussichten für Gläubiger im normalen Insolvenzverfahren
Dazu erfolgt hypothetische Betrachtung, der Schuldner befände sich in einem Regelinsolvenzverfahren:
-Insolvenzantrag- wann möglich
-Insolvenzeröffnung (ca. 4 Wochen nach dem Insolvenzantrag)
-Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn man die Verfahrenskosten (z.B. 1.000 Euro) aufbringen kann. Hinweis: Vermutlich wird die Vorgaben der EU die Dauer der Wohlverhaltensphase von 5 auf 3 Jahre verkürzt.
-Pfändbares Einkommen? Blickwinkel: was kann der Schuldner mit seiner ursprünglichen Berufsausbildung als Angestellter verdienen. Pfändungsfrei: X Euro.netto

Beachte: ist auch Frau unterhaltsberechtigt?

Was ist daher nach 5 Jahren (12x5=60 Monate) pfändbares Einkommen?
60 X Euro

Zwischenergebnis 7:
Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gibt es keine Quote/
Alternativ: Quote von X Prozent.
 
8. Unser Regulierungsangebot
Alternative 1:
Der jeweils pfändbare Teil des Einkommens wird für den Zeitraum von 60 Monate an die Gläubiger quotal abgeführt.
Wenn der Schuldner weiter selbständig ist, erfolgt die Kalkulation:
Einnahmen
abzüglich betriebsbedingter Kosten (Verbrauchsmittel , Reinigung, Miete, Strom, Versicherung, KFZ, Steuerberaterkosten)
abzüglich eigener Krankenkasse abzüglich
eigener Rentenvorsorge
Differenz = X
Dieses Ergebnis wird dann geteilt durch 12 und entspricht dem monatlichen Einkommen.

Dann Check, ob dies über der Pfändungsfreigrenze liegt.

Abrechnung mit den Gläubigern erfolgt einmal pro Jahr, jeweils zum 31.3. des Folgejahres.

Alternative 2:
Von dritter Seite wird eine Einmalzahlung geleistet in Höhe von:
a) X Euro oder
b) Y Prozent (Beispiel 10 Prozent) auf den begründeten Forderungen der Gläubiger

intern: Startangebot nicht gleich maximal möglichen Betrag nennen.

Klärungem: 
  • Wer bezahlt? Innerhalb der Familie? Ehefrau?Freund?
  • Wann kann  bezahlt werden? Z.B. Innerhalb von 4 Wochen ab Zustimmung zu Schuldenregulierungsvorschlag.
Beachte: Es ist die Zustimmung aller Gläubiger erforderlich.

Der Vergleich wird nicht wirksam, wenn einzelne Gläubiger widersprechen.

Wesentlicher Teil eines Vergleichs ist die Abgeltungsklausel:
"Nach Zahlung der angebotenen Quote, erlässt der Gläubiger die verbleibenden Forderungen."
 
9. Weitere Verfahrensweise, Fristen und Bitten
9.1. Rückäußerung

Wir bitten Sie um Rückäußerung zu diesem Vorschlag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung.

9.2. Forderungsmitteilung
Ferner bitten wir Sie mit Mitteilung ihrer aktuellen Forderung, gegliedert nach:
-Hauptforderung,
-Nebenforderungen,
-Zinsen.

Bestehen Sicherheiten- z.B. Abtretungen?

9.3. Einstellung sämtlicher Vollstreckungsmaßnahmen
Ich bitte und beantrage sofort alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzustellen oder einstellen zu lassen. Vollstreckungsmaßnahmen behindern jetzt nur. Erfolgreiche Vollstreckungen wären anfechtbar wegen der Rückschlagssperrre.

9.4. Für etwaige Rückfragen stehe ich/wir gerne zur Verfügung.

Ort, Datum, Unterschrift


10. TODO für Fachanwalt und ReFa 
1. Vollmacht  ua an Schuldner mailen
2. Vollmacht, Gebührenvereinbarung unterzeichnen lassen
3. Verschwiegenheitsentbindung für Finanzamt und Bank  einholen
4. Abstimmungen
Achtung: Zeitpunkt des Absendens an die Gläubiger muss abgestimmt werden.
Fachanwalt braucht klares "go" vom Schuldner.
Weil: Bank könnte sofort nach dem Anschreiben des Fachanwalts Geschäftsbeziehung sofort  kündigen.

11. Hausaufgaben an den Mandanten:
1. Vollmacht, Honorarvereinbarung, Entbindung von der Verschiegenheitsverpflichtung unterschrieben zurücksenden.
2. Ergänzung Anschreiben an Gläubiger mit Daten
2.1. Vermögensauskunft
2.2. Gläubigerverzeichnis
3. Check:
3.1. Angebot an Gläubiger
Was kann von dritter Seite zur quortalen Befriedigung der Gläubiger bezahlt werden ?
3.2. Fortführung Geschäftsbetrieb gewollt und möglich?
(Chancen und Voraussetzungen z.B. Finanzierung)

Schlussbemerkung:
Es gibt Wege aus der Krise -für insolvente Verbraucher, Handwerker, Unternehmer ua.
Der erste Schritt ist oft der schwerste:
Suche eines Beraters.

Hinterher sagen viele:
"warum habe ich das nicht schon viel früher gemacht.
Ich fühle mich wie befreit. Es war der Start in ein neues Leben."


Ich stehe Ihnen gerne als Spezialist zur Bewältigung von Krisen zur Verfügung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
 
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