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Teldafax: Müssen Kunden nochmal zahlen oder haben sie erfüllt oder können verrechnen?
I. Insolvenzverfahren eröffnet
Der Energiediscounter Teldafax hat am 14. Juni 2011 Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn hat die Insolvenzverfahren über die Vermögen der TelDaFax Holding AG, der TelDaFax ENERGY GmbH, der TelDaFax SERVICES GmbH, der TelDaFax Marketing GmbH, der TelDaFax SALES GmbH, der TelDaFax DIALOG GmbH, der TelDaFax Network GmbH und der HugoTel Communications GmbH am 01.09.2011 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Schaden beläuft sich auf mehrere hundert Millionen Euro. Es gibt über 750 000 Gläubiger. Es ist damit das Insolvenzverfahren mit der größten Gläubigeranzahl in der deutschen Geschichte.
2. Insolvenzverwalter
Dr. Biner Bähr ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner der Sozietät White & Case LLP. White & Case Insolvenzverwaltung ist seit langem ausschließlich auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und der Restrukturierung tätig. Dr. Bähr war unter anderem mit der Insolvenz des Kaufhauskonzerns Hertie befasst. Die White & Case Insolvenzverwaltung ist Spitzenreiter der Bankruptcy League Tables mit 776 aktiven Verfahren.
3. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Zur Anmeldung der Forderungen wird der Insolvenzverwalter allen bekannten Gläubigern ein personalisiertes Anmeldeformular senden. Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung der Forderungsanmeldung.
4. Anfechtungsansprüche gegen Bundesligaverein Bayer Leverkusen
Seit Sommer 2007 ist Teldafax der Trickotsponsor von Bayer Leverkusen. Der Sportdirektor des Clubs, Rudi Völler, warb mit dem Spot: "Wechseln ist ein Klax mit Teldafax." Die Insolvenzmasse könnte anwachsen, wenn der Insolvenzverwalter die geleisteten Sponsorengelder an den Fußball-Bundesligisten Bayer Leverkusen anficht. Es soll um Zahlungen bis 16 Millionen Euro gehen. Die Anfechtung setzt voraus, dass das Management von Bayer Leverkusen bereits im September 2009 Kenntnis über eine finanzielle Krise der Teldafax hatte. Dies muss der Insolvenzverwalter nachweisen.
5. Mögliche Ansprüche gegen das Management
Die Insolvenzmasse könnte dadurch wachsen, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen das Management durchgesetzt werden können. Es gibt Anhaltspunkte, dass bereits mit der einsetzenden Strompreiserhöhung 2008 eine Krise bestand. Die Konditionen für die Kunden waren teilweise so kalkuliert, dass Teldafax den Strom unter Einkaufspreis abgeben mußte. Die Schulden lagen angabegemäß schon 2009 bei 150 Millionen Euro. Die Insolvenz soll sich schon seit längerem abgezeichnet haben. Teldafax hatte vor Insolvenzeinleitung drei Vorstandsvorsitzende, mehrfach wechselnde Eigentümer und verlor mehr als 200.000 seiner knapp 800.000 Kunden, weil immer mehr Netzbetreiber dem Unternehmen die Nutzung ihrer Leitungen untersagten. Der Insolvenz verursacht unter anderem bei dem Finanzinvestor Prime Mark, der erst drei Monate vor Insolvenzeinleitung das Unternehmen übernommen hatte, einen Schaden von 50 Millionen Euro. Soviel hatte der Investor eingebracht.
6. Mögliche Straftaten der Geschäftsleitung
a) Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt, ob die Verantwortlichen der Holding und ihrer Tochtergesellschaften die Insolvenz verschleppt haben, das heißt, die drei Wochenfrist zur Anmeldung der Insolvenz nach Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) eingehalten wurden.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Büroräume der TelDaFax durchsucht. Es werden Unterlagen gesucht, die beweisen, dass das Unternehmen eine finanzielle Schieflage verschleiert hat, um weiter neue Kunden zu gewinnen. Auch Privaträume wurden durchsucht.
b) Gewerbsmäßiger Betrug
Es wird ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Man hat von Kunden noch Vorauszahlungen entgegengenommen zu einem Zeitpunkt, wo mutmaßlich schon erkennbar war, dass die Kunden keine vollständige Gegenleistung erhalten werden.
7. Ansprüche der Geschädigten und Möglichkeiten
- Ansprüche im Insolvenzverfahren (Forderungsanmeldung)
- Ansprüche gegen die Geschäftsleitung wegen Insolvenzverschleppung. Dies setzt voraus, dass ein Insolvenzgrund bereits länger vorlag. Wir können derartige Ansprüche relativ schnell durch Akteneinsicht in das Insolvenzgutachten prüfen.
- Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung wegen Eingehungsbetruges (wer zuerst kommt ....: viele Gläubiger und der Insolvenzverwalter werden versuchen die Geschäftsleitung persönlich in Regress zu nehmen)
- Adhäsionsverfahren der Geschädigten im wahrscheinlichen Strafverfahren gegen die Handelnden (zieht sich lange hin)
8. Müssen Kunden noch einmal bezahlen?
a) Neue Rechnungen vom Insolvenzverwalter
Zahlreiche Kunden erhielten vom Insolvenzverwalter Rechnungen und sollen nochmals für die Stromlieferung bezahlen und sollen nicht mit ihren Zahlungen verrechnen können. Grund sind undurchsichtige Verträge im komplexen Firmengeflecht.
b) Teldafax bestand aus 14 Einzelgesellschaften:
- Teldafax Marketing hatte die Aufgabe der Werbung von Kunden und erhielt dafür 100 Euro ja Neukunde von Teldafax Energy gutgeschrieben
- Teldafax Energy lieferte den Strom und Gas
- Teldafax Services war für die Abbuchungen zuständig und kaufte die Verbindlichkeiten der Kunden
Die einzelnen Gesellschaften verkauften sich die Forderungen. Der Verkauf von Forderungen ist nicht illegal. In einigen Verträgen soll aber die Abtretung vergessen worden sein.
Viele Kunden bezahlten an eine Firma, mit der er kein Vertragsverhältnis hatten.
Die angeblich offenen Zahlungsansprüche des Verwalters und die Rückzahlungsansprüche der Kunden können aus zivil- und insolvenzrechtlichen Gründen möglicherweise nicht verrechnet werden.
c) Gesetestexte der InsO:
aa) § 94 InsO/Erhaltung einer Aufrechnungslage
Ist ein Insolvenzgläubiger zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder auf Grund einer Vereinbarung zur Aufrechnung berechtigt, so wird dieses Recht durch das Verfahren nicht berührt.
bb) § 96 InsO/Unzulässigkeit der Aufrechnung
(1) Die Aufrechnung ist unzulässig,
1. wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist, 2. wenn ein Insolvenzgläubiger seine Forderung erst nach der Eröffnung des Verfahrens von einem anderen Gläubiger erworben hat, 3. wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, 4. wenn ein Gläubiger, dessen Forderung aus dem freien Vermögen des Schuldners zu erfüllen ist, etwas zur Insolvenzmasse schuldet.
d) Fragen
Aufzuklären ist daher, wer war Vertragspartner? An wen wurde das Geld geleistet? Von wem wurde die Gegenleistung erbracht? Liegt im Vertrag eine Abtretung vor? Wurde die Abtretung angezeigt? Wenn die Abtretung erfolgte, ist fraglich, ob sie überhaupt wirksam ist.
e) Weitere Infos
Die Aufrechnung in der Insolvenz ist kompliziert. Ein guter wissenschaftlicher Beitrag der Technischen Universität Dresden findet sich unter folgendem Link:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/jfzivil4/Uebersicht%20ueber%20die%20Aufrechnung%20in%20der%20Insolvenz.pdf
f) Empfehlung
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags ist die Sach- und Rechtslage noch völlig ungeklärt und offen. Es kommt dann auch auf den Einzelfall an. Hier wurden eine Vielzahl von verschiedenen Verträgen abgeschlossen. Der Verwalter sollte vor einer Inanspruchnahme der Kunden eine substantiierte Prüfung vornehmen und Musterverfahren führen. Eine Zahlung von Kunden sollte nur vorgenommen werden:
- nach vollständiger ausführlicher Darlegung der Sach- und Rechtslage
- tatsächlich begründetes Verrechnungsverbot
- wenn rechtskräftige Entscheidungen vorliegen, die mitgeteilt werden müßten
- Zahlungen -wenn Sie erfolgen- sollten nur unter Protest und Vorbehalt vorgenommen werden.
Berlin, den 23.12.2011
Hermann Kulzer Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Master of Business and administration
Dresden, Berlin kulzer@pkl.com 0351 8110233
kulzer@pkl.com
Weitere Infos und Antworten vom Amtsgericht Bonn erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php
Wie sehe ich, ob das Verfahren über eine TelDaFax-Gesellschaft eröffnet wurde? Wie und wo melde ich meine Forderungen an? Was ist der Berichtstermin? Muss ich zum Berichtstermin? Darf jeder am Berichtstermin teilnehmen? Was muss ich zum Berichtstermin mitbringen? Was passiert mit meiner angemeldeten Forderung? Was ist, wenn meine Forderung festgestellt ist? Was ist, wenn meine Forderung bestritten ist? Was ist, wenn meine Forderung berichtigt werden muss? Was ist, wenn meine Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingeht? Kann ich sehen, ob meine Forderung angemeldet ist? Kann ich weitere Auskünfte zu speziellen Fragen oder Einzelheiten bekommen?
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