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15.09.2018 Staatshaftungsklage der Deuba Glas Großräschen gegen Land Brandenburg abgewiesen mangels nachgewiesenem kausalem Zusammenhang
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In einem der größten Staatshaftungsprozesse seiner Geschichte musse sich das Land Brandenburg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) behaupten.


Die Richter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg auf, das Schadenersatzansprüche des Unternehmens Deuba Glas Großräschen abgewiesen hatte.

Es gehört maßgeblich dem bayerischen Unternehmer Peter Niedner, der über das Staatshaftungsgesetz und den sogenannten Unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch – er greift bei qualifizierten Verletzungen des EU-Rechts – mehr als 50 Millionen Euro an Schadenersatzzahlungen des Landes durchsetzen will.

Der Fall musste (nach erfolgreicher 'Revision zum BGH) zweimal vor dem OLG Brandenburg verhandelt werden.

 

Hintergrund sind Vorwürfe Niedners, dass Behörden des Landes sein Unternehmen, die Deuba Glas Großräschen, ruiniert hätten.

Insgesamt sei ihm dadurch ein Schaden von rund 175 Millionen Euro entstanden.

Der ehemalige VW-Manager und Vorstandschef von Triumph-Adler war Anfang der 90er Jahre nach Brandenburg gekommen, um dort einen mineralischen Werkstoff für die Bau- und Autoindustrie zu produzieren.

Er kaufte Grundstücke und schloss einen Vertrag mit der Treuhandanstalt (THA), nach dem die Kosten für die Sanierung des Grundstücks zwischen seiner Firma und der THA aufgeteilt werden sollten. Doch bald nach dem Start des Projekts beschuldigte ihn die Treuhandanstalt der Unehrlichkeit, witterte Subventionsbetrug, kündigte den Vertrag und zeigte ihn bei mehreren Staatsanwaltschaften an.

Die Staatsanwälte stellten jedoch sämtliche Ermittlungen wieder ein.

Im Jahr 1994 entzog das Finanzamt Niedner die Unternehmereigenschaft für ein anderes Projekt.

Der Bayer wurde verdächtigt, nur zum Schein eine unternehmerische Tätigkeit zu behaupten.

Damit konnte er sich die für Investitionen von über 20 Millionen D-Mark verauslagte Mehrwertsteuer nicht mehr – wie für Unternehmen vorgesehen – vom Finanzamt zurückholen.

Jahrelang kämpfte Niedner dagegen vor Gerichten und Behörden.

Im Jahr 2000 nahm das Finanzamt seine Entscheidung zurück und erkannte Niedners Unternehmerstatus an.

Für dessen Firma war das zu spät.

Der Bayer klagt seit Jahren auf Schadenersatz und verschaffte sich dafür über langwierige Verfahren Einsicht in für ihn relevante Akten in Behörden und bei der Landesregierung. Die Gerichte des Landes Brandenburg wiesen Niedners Staatshaftungsforderungen zurück.


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das OLG-Urteil zu kassieren, war vor dem Hintergrund des EU-Rechtes wenig überraschend: 

Das OLG als Berufungsgericht hätte, davon ausgehen müssen, dass die Behandlung der Deuba Glas durch die Landesbehörden einen “hinreichend qualifizierten” und damit haftungsauslösenden Verstoß darstellt. Und zwar, erklärt der Anwalt, “weil es von vornherein abwegig war, ein Unternehmen, das bei dem Aufbau einer Fabrik vom Land mit über 40 Millionen D-Mark bezuschusst werden sollte, jahrelang als Nichtunternehmer zu behandeln und ihm Vorsteuer in Millionenhöhe zu verweigern”.

 

Die neue 'Verhandlung vordem OLG verlief für de Kläger aber nicht positiv.

Das OLG sah keinen auf einem Verstoß gegen europäisches Recht beruhenden Staatshaftungsanspruch gegen das Land.

Dies habe die Beweiserhebung festgestellt.

Konkret lehnte das OLG Schadenersatz unter anderem deshalb ab, weil die in Liquidation befindliche Deuba GmbH, die die Klage führte den „kausalen Zusammenhang“ nicht habe belegen können, dass ein Finanzamtsfehler tatsächlich zum Aus der Firma geführt hat.

 

Die „behauptete Aberkennung der Unternehmereigenschaft, die verweigerte Vorsteuerabzugsberechtigung“ ist nach Überzeugung der Richter „nicht ursächlich“ für die Firmenpleite gewesen.

Verwiesen wurde auch darauf, dass die Firma ihre mangelnde Liquidität in der Bilanz zum 31.12.1996 nicht mit drohenden Steuernachzahlungen an das brandenburgische Finanzamt begründet habe, sondern unter anderem mit der Verurteilung zur Zahlung von 1,6 Millionen DM an die Treuhandanstalt, mit der Niedner damals ebenfalls in Streit lag.

Außerdem habe die Deuba Glas GmbH bereits 1994 alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der geplanten Fabrik in der Lausitz an eine Schwesterfirma der Unternehmensgruppe übertragen, die aber nicht als Kläger für die gescheiterte Investition auftrat.

 

 

 

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Verfasser: Hermann Kulzer, MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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