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1. Vorsicht vor Steuerhinterziehung Der EBay-Handel boomt. Allein in Deutschland wurde ein Handelsvolumen von über 8 Milliarden US-Dollar umgesetzt. Viele Bürger haben Ebay als neue Erwerbsquelle entdeckt. Oft werden Internetshops mit Jahresumsätzen von 50.000 bis 750.000 Euro betrieben- ohne Gewerbeanmeldung, ohne Zahlung von Ertrags-, Umsatz-und Gewerbesteuern. Die Steuerfahndungen verstärken daher ihre Prüfungen auf diese Branche. Die Fahndungserfolge sind beachtlich. Allein 2006 gab es Tausende von Ertappten. Die Nachweise der Steuerhinterzíehung sind durch die beschlagnahmten Daten auf den Computern leicht zu führen. Die ordnungsgemäße Anmeldung und Versteuerung ist daher überlebenswichtig.
2. Widerrufs-und Rückgabefristen bei EBay-Geschäften
Das Kammergericht Berlin hat klargestellt, dass die Widerrufsfrist bei EBay 1 Monat beträgt (KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 5 W 156/06 8103 O 91/06 LG Berlin ). Das Kammergericht entschied, dass eine Information im Angebot die Textformerfordernis nicht erfüllt. Bei eBay-Geschäften sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine Belehrung erst nach - jedenfalls nicht vor - Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Zwar wäre theoretisch möglich, jedem eBay-Bieter bei Auktionen eine entsprechende automatisch generierte Mail zukommen zu lassen. Weder der technische Ablauf bei eBay, noch die Informationsflut bei eBay-Auktionen lässt dies jedoch in der Praxis zu. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Entscheidung mittlerweile inhaltlich bestätigt (OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006, AZ 3 U 103/06 ). Diese Rechtsprechung wird sich wohl durchsetzen. Die Zeiten, in denen man eine 2-Wochen-Frist annehmen durfte, sind wohl vorbei, auch wenn das letzte Wort zur Frist noch nicht gesprochen ist, sondern der Bundesgerichtshof darüber noch entscheiden wird. Zu empfehlen ist daher, die Widerrufsfrist bei eBay-Angeboten auf 1 Monat abzuändern.
3. Abmahnungen vermeiden
Da eine zu kurze Widerrufsfrist ein Wettbewerbsvorteil gemäß § 4 Nr.11 UWG darstellen kann, ist anzuraten, die Änderungen unverzüglich vorzunehmen, um sich keinen Abmahnungen auszusetzen.
Papp/HK/HB/29/11/06/231/19 |
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