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19.03.2008 Vorstandsverträge mit Mängeln oder Lücken
Information Vorstandverträge sind oft mangelhaft. Meist fällt dies erst Jahre später nach Abschluss auf, wenn die Beteiligten streiten oder in Krisensituationen geraten. Folgende 10 Punkte sind zu prüfen: 1. Sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Abschluss eines Vorstandsvertrags gegeben? a) Beschlusserforderniss gemäß § 84 I 5 AktG b) Beschlussfähigkeit gemäß § 108 AktG c) Schranken für die Beschlussfassung gemäß § 84 I 1-4 AktG d) Inhaltliche Anforderungen an den Beschluss 2. Wirksame Vertretung durch Aufsichtsrat, § 112 AktG 3. Folgen eines fehlenden Aufsichtsratsbeschlusses 4. Folgen einer fehlenden Bevollmächtigung 5. Beendigung eines fehlerhaften Vorstandsvertrags a) Einvernehmliche Auflösung b) Kündigung( Zulässigkeit, Obliegenheiten, missbräuchliche Rechtsausübung) c) Entbehrlichkeit der Kündigung bei tatsächlicher vorheriger Beendigung der Tätigkeit d) Erfordernis eine Ad-hoc Mitteilung 6. Salvatorische Klausel 7. Scheidungs- und Ehegattenabsicherung; Vorsorgevollmachten ua. 8. Altersvorsorge pfändungs- und insolvenzsicher? 9. D&O- Versicherung bei (fahrlässigen) Pflichtverletzungen 10. Strafrechtsschutz Eine rechtzeitige Überprüfung schafft Klarheit und Sicherheit. Wir beraten Sie gerne. insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator
 
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