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Vier Hinweise für Antragssteller bei Regelinsolvenzverfahren
 
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Bei einem Eigenantrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ( Unternehmerinsolvenz ) müssen viele Punkte beachtet werden.
Vier Hinweise erfolgen hier, um Zwangsmaßnahmen des Insolvenzgerichts zu vermeiden und keine strafrechtlich relevanten Handlungen vorzunehmen.
Mit Beschluss des BGH vom 12.12.2002 ( ZIP 2003,358) wurden an einen Schuldnerantrag ähnliche Voraussetzungen aufgestellt wie für einen Gläubigerantrag-also substantiiertes Vorbringen zum Vorliegen eines Eröffnungsgrundes.
Bei Nichterfüllung kann der Antrag als unzulässig verworfen werden.

 
Zustimmung des Schuldners zu einem Insolvenzplan
 
     PDF-Dokument herunterladen (39.86 KB)

In einem Insolvenzplan kann ein von der Regelinsolvenz abweichendes Vorgehen zum Erhalt des Unternehmens festgelegt werden. Die Zustimmung des Schuldners zum Insolvenzplan ist erforderlich. Sie gilt als erteilt, wenn der Schuldner dem Plan nicht spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle widerspricht. 
Der Widerspruch kann unter Umständen unbeachtlich sein gemäß § 247 Abs. 2 InsO, wenn der Schuldner durch den Plan nicht schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde. 

 
Antrag des Schuldners gegen einen Insolvenzantrag
 
     MSWORD-Dokument herunterladen (20 KB)

Der/die Schuldner/in kann sich gegen einen Insolvenzantrag zur Wehr setzen, wenn ein Insolvenzgrund nicht oder nicht mehr vorliegt.

 
Rücknahme des Insolvenzantrags
 
     MSWORD-Dokument herunterladen (20 KB)

Der Schuldner kann einen Eigenantrag  auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens jederzeit zurücknehmen.
Ein Gläubiger kann seinen Insolvenzantrag ebenfalls jederzeit zurücknehmen- üblicherweise, wenn der Schuldner die Forderung beglichen hat.Wenn die Forderung erst nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeglichen wurde und die Eröffnungsvoraussetzungen vorgelegen haben, kann der Gläubiger die Erledigung des Antrags erklären und beantragen, daß der Schuldner die Kosten des Verfahrens trägt.

Üblicherweise trägt derjenige die Verfahrenskosten, der den Antrag zurücknimmt.

 
Insolvenzantrag Verbraucher
 
    
Insolvenzantrag für Verbraucher ( Private )

Für Verbraucher gibt es amtliche Vordrucke für den Insolvenzantrag. Klicken Sie nachfolgende Adresse an:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/verbraucherinsolvenzverfahren/index.php


Oder: Folgen Sie diesem Link zB auf die Gerichtstafel Sachsen, wo sie den Antrag als pdf oder gezippte Version finden: 
http://www.justiz.sachsen.de   (Menüpunkt: Information/Service-Formulare)
Sie können aber nicht einfach diese Formulare ausfüllen und beim Insolvenzgericht einreichen. Es muss vorher ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch stattfinden und dies von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt bescheinigt werden.
 

 
Insolvenzantrag Selbständiger, Unternehmer, Unternehmen
 
    
Insolvenzantrag

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_ins_1&formtecid=2&areashortname=SMJus


 
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