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Vier Hinweise für Antragssteller bei Regelinsolvenzverfahren
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Bei einem Eigenantrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ( Unternehmerinsolvenz ) müssen viele Punkte beachtet werden. Vier Hinweise erfolgen hier, um Zwangsmaßnahmen des Insolvenzgerichts zu vermeiden und keine strafrechtlich relevanten Handlungen vorzunehmen. Mit Beschluss des BGH vom 12.12.2002 ( ZIP 2003,358) wurden an einen Schuldnerantrag ähnliche Voraussetzungen aufgestellt wie für einen Gläubigerantrag-also substantiiertes Vorbringen zum Vorliegen eines Eröffnungsgrundes. Bei Nichterfüllung kann der Antrag als unzulässig verworfen werden. |
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Zustimmung des Schuldners zu einem Insolvenzplan
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In einem Insolvenzplan kann ein von der Regelinsolvenz abweichendes Vorgehen zum Erhalt des Unternehmens festgelegt werden. Die Zustimmung des Schuldners zum Insolvenzplan ist erforderlich. Sie gilt als erteilt, wenn der Schuldner dem Plan nicht spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle widerspricht. Der Widerspruch kann unter Umständen unbeachtlich sein gemäß § 247 Abs. 2 InsO, wenn der Schuldner durch den Plan nicht schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde. |
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Antrag des Schuldners gegen einen Insolvenzantrag
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| Der/die Schuldner/in kann sich gegen einen Insolvenzantrag zur Wehr setzen, wenn ein Insolvenzgrund nicht oder nicht mehr vorliegt. |
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Rücknahme des Insolvenzantrags
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Der Schuldner kann einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens jederzeit zurücknehmen. Ein Gläubiger kann seinen Insolvenzantrag ebenfalls jederzeit zurücknehmen- üblicherweise, wenn der Schuldner die Forderung beglichen hat.Wenn die Forderung erst nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeglichen wurde und die Eröffnungsvoraussetzungen vorgelegen haben, kann der Gläubiger die Erledigung des Antrags erklären und beantragen, daß der Schuldner die Kosten des Verfahrens trägt.
Üblicherweise trägt derjenige die Verfahrenskosten, der den Antrag zurücknimmt. |
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Insolvenzantrag Verbraucher
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Insolvenzantrag für Verbraucher ( Private )
Für Verbraucher gibt es amtliche Vordrucke für den Insolvenzantrag. Klicken Sie nachfolgende Adresse an:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/verbraucherinsolvenzverfahren/index.php
Oder: Folgen Sie diesem Link zB auf die Gerichtstafel Sachsen, wo sie den Antrag als pdf oder gezippte Version finden: http://www.justiz.sachsen.de (Menüpunkt: Information/Service-Formulare) Sie können aber nicht einfach diese Formulare ausfüllen und beim Insolvenzgericht einreichen. Es muss vorher ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch stattfinden und dies von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt bescheinigt werden.
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Insolvenzantrag Selbständiger, Unternehmer, Unternehmen
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Insolvenzantrag für Selbständige, Unternehmer und Unternehmen- Regelinsolvenzantrag
Wir haben für Sie die Anträge automatisiert. Sie können bei uns kostengünstig und rechtssicher alle erforderlichen Anträge erhalten. Ferner haben wir alle erforderlichen Angaben zu den Vermögensverhältnissen zusammengefasst. Bitte fragen Sie uns oder nutzen Sie unseren onlineservice ( Formularausfüllhilfe )
Wir empfehlen auf jeden Fall eine Beratung bei einer/einem Fachanwältin/ Fachanwalt für Insolvenzrecht, damit Sie alle Optimierungschancen kennen und die Restschuldbefreiung erlangen können. Es gibt zahlreiche Fallstricke und Obliegenheiten, die beachtet werden müssen.
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