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Vergütungsvereinbarung
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| Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen nach aktuellem Recht |
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Stundensatzvereinbarung
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| Stundensatzvereinbarung |
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Pauschalvereinbarung
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| Bitte fragen Sie uns nach unserer Pauschalvereinbarung |
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Streitwertbezogene Vergütung
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| Streitwertbezogene Vergütung |
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Mischform der Vergütungsvereinbarung
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| Mischform der Vergütungsvereinbarung
Bitte fragen Sie uns! |
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Vergütungsvereinbarung für Strafverteidigung
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| Vergütungsvereinbarung für Strafverteidigung |
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Erfolgshonorarvereinbarung Strafverteidigung
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| Erfolgshonorarvereinbarung Strafverteidigung |
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Erfolgshonorarvereinbarung im Verwaltungsrecht
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| Erfolgshonorarvereinbarung im Verwaltungsrecht |
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Erfolgshonorarvereinbarung mit Zu- und Abschlag
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| Erfolgshonorarvereinbarung mit Zu- und Abschlag |
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Quota Litis-Vereinbarung mit beklagter Partei
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| Quota Litis-Vereinbarung mit beklagter Partei |
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Quota Litis-Vereinbarung
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| Quota Litis-Vereinbarung
Bitte schildern sie uns Ihren Fall und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wir teilen Ihnen mit, ob eine Erfolgshonorarvereinbarung zulässig vereinbart werden darf. |
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Gebührenvereinbarung auf Erfolgsbasis
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(23.5 KB)
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| Zwischen Rechtsanwalt
und
Herrn/Frau
im Folgenden Mandant benannt
wird in der Angelegenheit ..........
nachfolgende Gebührenvereinbarung getroffen:
1. Grundlage
Grundlage dieser Gebührenvereinbarung sind die Angaben des Mandanten gegenüber dem Rechtsanwalt im Schreiben vom .... Dieses Schreiben wird einvernehmlich als Anlage dieser Vereinbarung beigefügt.
2. Aktuelle wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten
Der Mandant macht Angaben über die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse und fügt eine Vermögens- und Einkommensübersicht in der Anlage bei.
Der Mandant erklärt, dass er auf Grund der akutellen wirtschaftlichen Verhältnisse den Prozess nur zu führen gedenkt, wenn der Rechtsanwalt
zu einem Teil oder
in Höhe von ...
auf die gesetzliche Vergütung im Falle des Misserfolgs verzichtet.
3. Darstellung des Prozessrisikos
Das Prozessrisiko wird auf Grund der bestehenden Beweislage oder
unklaren Beweissituation
oder unklaren Rechtsprechung auf 50./.50 eingeschätzt.
Alternativ:
Das Prozessrisiko ist nicht prognostizierbar, da..
4. Vergütung
Auf Grund der oben beschriebenen Umstände erhält der Rechtsanwalt anstelle der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG zwanzig Prozent des von ihm in der ersten Instanz im Urteil ausgewiesenen Betrages. Fällig ist der Betrag mit Zustellung des Urteils in erster Instanz.
5. Kostenerstattung durch Gegner
Dem Mandant wurde der Hinweis erteilt, dass die gegnerische Partei oder das Gericht im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr also die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Der Mandant wurde darauf hingewiesen und ihm ist bekannt, dass die hier abgeschlossenen Vereinbarung keinen Einfluss auf die gegebenenfalls von ihn zu zahlenden Gerichtskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligten hat.
6. Gesetzliche Vergütung
Bei Ansatz des Gegenstandswertes beträgt die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts maximal ..zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Berechnung wird der Vereinbarung beigefügt.
Ort Datum
Unterschrift Mandant
Unterschrift Rechtsanwalt |
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