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Insolvenzrecht A bis Z
Sanierungsdarlehn einer Bank
Fall 1:
X- GmbH überzieht ständig ihr Konto.
Die Bank vereinbart dennoch eine Erhöhung des Kontokorrents um 100 TE.
Sie lässt sich alle Forderungen im Wege einer Globalzession abtreten.

Befand sich Unternehmen bereits in einer Krise?
Besteht eine Sanierungsfähigkeit
Ist die Globalzession nichtig?

1. Krise
Der Begriff ist wie im alten Eigenkapitalersatzrecht zu verstehen.
Krise ist, wenn ich nicht mehr kreditwürdig bin.
Nach Auffassung des BGH gilt im gewerblichen Bereich folgender Grundsatz: wenn ich bei einem Schulden habe, wird vermutet, dass es auch andere Gläubiger gibt.
Ein Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit ist, wenn die Bank nur ein Überbrückungsdarlehn gibt.

2. Sanierungskredit
Bei einem Sanierungskredit muss die Bank die Sanierungsfähigkeit prüfen, ansonsten ist der Darlehnsvertrag und die Bestellung der Sicherheiten nichtig. Sie darf keine ernsthaften Zweifel haben, dass die Sanierung gelingt. Ein Überbrückungskredit erfolgt zur Überprüfung, ob eine Sanierung überhaupt durchgeführt werden kann. Er dauert maximal 3 Monate.

3. Sanierungsfähigkeit
Die positive Fortführungsprognose muss eine Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent haben.
Bei Zweifeln an der Sanierungsfähigkeit nimmt Bank Schädigung anderer Gläubiger billigend in Kauf.

4. Vorwurf
Der Prozeß des Sterbens wird verlängert auf Kosten der Neugläubiger

5. Rechtsprechung
BGH vom November 2014


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