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Insolvenzrecht A bis Z
Beihilfe zum Bankrott / Das Beispiel Roßberg (ehem. OB von Dresden)
5 StR 103/07 Bundesgerichtshof LG Dresden – 5 KLs 104 Js 4751/04 – Urteil vom 4. September 2006 Das Landgericht Dresden hat den derzeit suspendierten Oberbürgermeister von Dresden, Ingolf Roßberg, wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Seinen früheren engen Mitarbeiter, den Mitangeklagten Sehm, hat es wegen Bankrotts, falscher Versicherung an Eides Statt sowie wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen und gegen diesen Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen ist bei beiden Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Landgericht sah folgendes als erwiesen an: Der Angeklagte Sehm, der in eine finanzielle Notlage geraten war und gegen den ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet worden war, schaffte Teile seines Vermögens beiseite, um sie vor dem Gläubigerzugriff zu retten. Diese Vermögenswerte gab er in einer eidesstattlichen Versicherung nicht an. Er verschleierte auch seine Einnahmen, die er aus einem Dienstvertrag mit der Stadt Dresden bezog. Hierbei hat ihn nach den Feststellungen des Landgerichts der Angeklagte Roßberg unterstützt; er schloss mit ihm namens der Stadt Dresden einen Beratervertrag ab, wobei der Vertrag über Strohleute abgewickelt wurde. Den Abschluss des Beratervertrages, dessen Vergütung später nochmals deutlich erhöht wurde, hat das Landgericht zugleich als Untreue des Angeklagten Roßberg gegenüber der Stadt Dresden gewertet. Der Angeklagte Sehm – so die vom Landgericht gewonnene Überzeugung – hat, obwohl er als "Flutkoordinator" der Stadt Dresden in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stand, in zwei Fällen im Rahmen der Verhandlungen über die Beauftragung eines externen "Generalprojektsteuerers" für sich – wenngleich erfolglos – einen gesondert vergüteten Beratervertrag mit dem Hinweis darauf angestrebt, dass er die rechte Hand des Oberbürgermeisters sei. Den Angeklagten Roßberg hat das Landgericht von dem Vorwurf freigesprochen, von einem Firmenvertreter einen Beratungsvertrag für Sehm als Gegenleistung für den Abschluss des Vertrages als "Generalprojektsteuerers" gefordert zu haben. Eine ihm insoweit zur Last gelegte Straftat der Vorteilsnahme ließ sich nach Auffassung des Landgerichts durch die Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei bestätigen. Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision richtet sich gegen den Freispruch des Angeklagten Roßberg. Beide Angeklagte haben gegen ihre Verurteilung gleichfalls Revision eingelegt. Auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs Termin zur Hauptverhandlung über sämtliche Revisionen anberaumt. Die Hauptverhandlung ist terminiert auf den 29. August 2007, 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts. Pressestelle des Bundesgerichtshofs


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