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Insolvenzrecht A bis Z
Sorgfaltspflichten Management

Welche Sorgfaltspflichten hat das Management?

1. Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers
Diese betrifft Vorkehrungen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer, bei der Regelung seines Geschäftsbetriebs, z.B. Instandhaltung der Geschäftsräume und Unfallverhütung.

2.  Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (§§ 86 III, 347 I HGB)
Es kommt darauf an, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann des gleichen Geschäftszweiges gehandelt hätte.

3. Sorgfaltspflicht bei einer Aktiengesellschaft:
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden; im Streitfall müssen sie den Beweis dafür erbringen, sonst sind sie zu Schadensersatz verpflichtet (§§ 93, 116 AktG).


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11