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Insolvenzrecht A bis Z
unentgeltliche Leistung
vgl Stichwort:
Schenkungsanfechtung

28.02.2022 Vater überträgt Grundstück an Sohn. Ist die Übertragung (unter Wert) anfechtbar?
Information

I. Sachverhalt
1. Vater(späterer Insolvenzschuldner) überträgt sein Grundstück an seinen Sohn.
2. Der Verkehrswert wurde vom Vater mit überschlägigen Schnellgutachten  auf 400.000 Euro eingeschätzt und als Preis angesetzt.
3. Der Sohn übernimmt 200.000 Verbindlichkeiten und vereinbart für den Vater ein lebenslanges Wohnrecht mit einem Wert in Höhe von 200.000 Euro:
Diese beiden Werte stellen in Summe den Kaufpreis dar, es fließt kein Geld.
4. Der Vater gerät zwei Jahre später in  die Insolvenz.
5. Der Insolvenzverwalter lässt das Grundstück bewerten: der Verkehrwert betrug damals 600.000 Euro.
6. Der Insolvenzverwalter ficht die Übertragung als unentgeltliche Leistung an und fordert die Rückübertragung des Grundstücks.
Wie ist die Rechtslage?

II. Rechtliche Ausführungen
1. Wenn beide Teile nach den objektiven Umständen von einem Austausch- Marktgeschäft ausgegangen und in gutem Glauben von der Werthaltigkeit des Kaufgegenstands gewesen wären, wäre eine Anfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung ausgeschlossen, BGH 15.9.2016 IV ZR 250/15.

2. Unentgeltliche Leistung muss vom Austauschgeschäft abgegrenzt werden.
Was spricht für Austauschgeschäft und was spricht für unentgeltliche Leistung?

3. Die Darlegungs- und Beweislast für die Unentgeltlichkeit des Geschäfts liegt beim Insolvenzverwalter, BGH 22.10.2020 IX ZR 208/18.

4. Bei teilweiser unentgelticher Leistung richtet sich die Anfechtung nur auf den unentgeltlichen Teil.

5. Ist die Leistung unteilbar, ist die Anfechtung nur Zug um Zug gegen Rückgabe der erbrachten Gegenleistung möglich.
 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt

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