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Insolvenzrecht A bis Z
Forderungspfändung

Die Forderungspfändung ist eine Zwangsvollstreckuntgsmaßnahme.

Möglich sind:

  • Lohnpfändung
  • Kontopfändung
  • Pfändung von Werklohnforderungen

 

Bei der Forderungspfändung werden Geldforderungen des Schuldners gegenüber einem Dritten auf Antrag gepfändet.

Bei einer Forderungspfändung erlässt das Vollstreckungsgericht auf Gläubigerantrag einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

 

Dieser muss dem sogenannten Drittschuldner zugestellt werden.

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