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Krisenmanagement
Ein gutes Krisenmanagement beginnt nicht in der Krise, sondern in der Vorphase der Krise.
Man kann nicht alle Risiken vermeiden, aber bei entsprechendem Krisenmanagement kann man Risiken, die sich verwirklichen, erfolgreich bewältigen.
Ein erfolgreiches Risikomanagement schafft zusätzliche Erfolgspotentiale und sichert diese.
Ein gutes Krisenmanagement setzt neben kompetenten und weitsichtigen Geschäftsführern auch externe, erfahrene Risikomanager / Risikoberater voraus.

Stichworte:
Krise, Krisenmanagement, Krisenmanager, Krisenverursachung, Krisenbewältigung, Krisenvermeidung, Krisenabwehr, Krisenursache, Risiko, Riskiomangement, strategische Krise, strafrechliche Krise, Insolvenzrechtliche Krise

12.09.2022 Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement: Tipps von RA Hermann Kulzer MBA. Fachanwalt
Information

I. Pflichten, Faktoren und Fragen

  1. Neues Gesetz

    Es besteht gemäß § 1 StaRuG die Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern.

  2. Was ist das StaRUG und welches Ziel verfolgt das Gesetz?

    Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und-restrukturierungsgesetz - StaRUG:
    Das Gesetz soll Nachteile einer Insolvenz vermeiden, z.B. Verlust des Ansehens, hohe Kosten und Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Geschäftsleitung. Das Gesetz fordert die Krisenfrüherkennung und ermöglicht, außerhalb eines Regelinsolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens in die Rechte bestimmter Gläubigergruppen einzugreifen, damit nicht einzelne Gläubiger die Sanierung des Unternehmens blockieren.  
    Im Wesentlichen soll/kann mit dem StaRUG eine nachhaltige Finanzierungsstruktur erhalten oder hergestellt werden.

  3. Seit wann gilt das Gesetz? 01.1.2021

  4. Welche drei Hauptpflichten normiert §1 StaRUG?

    a) Wachen: Geschäftsleiter von GmbH´s, UG´s, GmbH&CoKG´s oder Vorstände von Aktiengesellschaften müssen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können, wachen.

    b) Reagieren: Erkennen sie solche Entwicklungen, müssen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.

    c) Berichten: Sie müssen ferner den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht erstatten.

  5. Für wen gilt das Gesetz?

    Für Geschäftleiter.
    Gilt dieses Gesetz auch bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit im Sinne von § 15a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 der Insolvenzordnung? Ja, entsprechend § 1 gilt Absatz 1 entsprechend für die Geschäftsleiter der zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter.

  6. Was muss der Geschäftsleiter konkret tun?
  • Wenigstens laufend die Zahlungsfähigkeit und mögliche Überschuldung des Unternehmens und konkrete drohende Unternehmensgefährdungen prüfen und Maßnahmen zur Vermeidung, Abwehr oder Eingrenzung ergreifen. 
  • Er kann relevante Kennzahlen darstellen und auf deren Branchenvergleich oder den Vergleich mit vergangenen Jahren eingehen. Nur die Darstellung der Kennzahlen ohne Auswertung, reicht nicht.
  • Wichtig ist, dass sich die Geschäftsleitung qualifziert Gedanken macht über Risiken und diese Gedanken und Maßnahmen dokumentiert.
  • Ein Unternehmen zum Beispiel, das von Chips abhängt, kann nicht so einfach tun, als ob es keine Chipprobleme gäbe. Es müssen Lagerbestände für X Wochen aufgebaut werden oder Verträge angepasst werden, damit man nicht liefern muss, was man gar nicht hat oder oder.

7. Was passiert, wenn der Geschäftsleiter keine Krisenfrüherkennung hat?

  • Haftung für den kausal durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden. 
  • Wenn es dafür keine Haftpflichtversicherung gibt (D&O Versicherung) dann haftet der Geschäftsleiter persönlich. 

8. Wer kann dem/der Geschäftleiter/in helfen?

  • Krisenfrüherkennung ist Chefsache.
  • Meines Erachtens braucht jedes Unternehmen einen oder mehrere Mitarbeiter, die sich mit Krisenfrüherkennung und dem  Krisenmanagement beschäftigen - der Geschäftsleitung daher zuarbeiten.
  • Fachanwälte für Insolvenzrecht oder Fachberater für Restrukturierung und Sanierung sind qualifiziert in Sachen Erkennung der Insolvenzreife und Vermeidung von Insolvenzdelikten. Dazu können Sie eingebunden werden, ein System aufzubauen, das den Mindestanfor-derungen des StaRUG entspricht. 
  • Wirtschaftsjuristen können helfen, vertragliche existenzgefährdende Risiken zu vermeiden, insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Lieferpflichten und  fristen. 
  • Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Risikomanagement können helfen, ein Risikomanagementsystem zu implementieren.

9. Fragenauszug im Rahmen der Krisenfrüherkennung: 

a) Krisenfaktor Management

  • Werden die Bilanz(en) rechtzeitig erstellt?
  • Sind die BWA´s (betriebswirtschaftliche Auswertung)aktuell und verständlich?
  • Wie hoch ist die Eigenkapital-Quote?
  • Ist der Kontokorrentrahmen im Rahmen des Umsatzes ausreichend?
  • Wird der Kapitaldienst ohne zeitliche Verzögerung geleistet?
  • Werden Verbindlichkeiten ohne zeitliche Verzögerung beglichen?
  • Besteht Kontakt zur Hausbank- gibt es regelmäßig Gespräche?
  • Wird regelmäßig ein Liquiditätsplan erstellt?
  • Werden Abrechnungen und Forderungen an Kunden durch ein optimales Mahn- und Rechnungswesen überwacht?
  • Besteht eine Nachkalkulationen?
  • Werden die Soll-Planzahlen erfüllt?
  • Werden der Betriebsablauf und die Organisationsstruktur des Unternehmens kontrolliert?
  • Was sind die aktuellen Markttendenzen?
  • Kennt man Kunden und deren Wünsche?
  • Gibt es ein Marketingkonzept?
  • Ist die Anzahl der Reklamationen oder Beschwerden rückläufig bzw. gering?
  • Gibt es mehr als zwei Hauptauftraggeber?
  • Passen Marketingentscheidungen zu Umsatz und Gewinn?
  • Wie werden unternehmerische Entscheidungen getroffen?
  • Besteht ausreichend Zeit, um notwendige Arbeiten zu erledigen.

b) Krisenfaktor Unternehmer

Es gibt eine Reihe von Krisenursachen, die mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer selbst zusammenhängen:

  • Qualifikation?
  • Kaufmännisches Wissen?
  • Vielfältig ausgerichtete Unternehmensführung?
  • Branchenerfahrung?
  • Realitätsbezogene Planung?

c)) Krisenfaktor Unternehmensführung

  • Stellvertreterregelung
  • Halten leitender Angestellten
  • Nachhaltigkeit bei den Gesellschaftern
  • Kooperation unter den Geschäftsführern/ Gesellschaftern
  • Führung
  • Nachfolgeregelung

d) Krisenfaktor Finanzen

  • Eigenkapital ausreichend?
  • Forderungsmanagement vorhanden?
  • Überblick über Kosten?
  • Vorhandene Liquiditätsplanung?

e) Krisenfaktor privater Lebensbereich

  • Familie
  • Gesundheit
  • Lebensstil
  • (Selbst)disziplin
  • Kommunikationsfähigkeit

II. Arten der Krise

1. Strategiekrise

a) Markt und Konkurrenz

  • Neue Angebote werden nicht angenommen
  • Es gibt zunehmend Konkurrenten mit gleichen Angeboten.
  • Das Unternehmen verliert Kunden an neue Konkurrenten.
  • Das Unternehmen gewinnt keine neue Kunden dazu.
  • Zunehmende Konkurrenz drückt den Preis.

b) Neue Gesetze und Vorschriften verschlechtern die Arbeitsbedingungen.

c) Rechte und Patente laufen aus ohne Ersatz

2. Erfolgskrise 

a) Kunden

  • Verlust von Stammkunden
  • Steigende Außenstände
  • Häufende Kundenbeschwerden

b) Absatz

  • Rückgang des Absatzes
  • Unverkaufbare Bestände liegen vor
  • Einhaltung der Liefertermine ist die Regel

c) Produktion

  • Auslastung der Kapazitäten der Produktion
  • Qualität von Produkten, Dienstleistungen und Service lässt nach

d) Finanzen

  • Der Umsatz geht erkennbar zurück
  • Der Gewinne geht erkennbar zurück
  • Die Ausgaben Ihres Unternehmens übersteigen die Einnahmen
  • Kontokorrent-Kreditlinie wird immer wieder überzogen

e) Personal

  • Betriebsklima
  • Motivation der Mitarbeiter
  • Fluktuation in der Belegschaft
  • Qualifizierung Mitarbeiter
  • Personalauslastung 

f) Produktion/Leistung

  • Ist die Qualität der Produkte/ Dienstleistungen gleichbleibend hoch
  • Werden Reklamationen systematisch ausgewertet und bearbeitet
  • Werden Anregungen von Kunden und Mitarbeitern umgesetzt

3. Liquiditätskrise

a) Kunden

  • Das Unternehmen verliert  Stammkunden (25 % und mehr)
  • Es bestehen hohe Außenstände (mehr als 10 % des Umsatzes)
  • Kundenbeschwerden häufen sich
  • Kunden zahlen verspätet (über 90 Tage)
  • Forderungsausfälle müssen verkraften werden(mehr als 5 % des Umsatzes)

b) Absatz

  • Der Absatz geht stark zurück (25 % und mehr)
  • Unverkaufte Bestände wachsen immer weiter an.
  • Liefertermine können häufig nicht eingehalten werden.
  • Vertreter kündigen.

c) Lieferanten

  • Mahnungen von Lieferanten häufen sich.
  • Lieferanten liefern nur noch gegen schlechtere Lieferkonditionen.
  • Lieferanten kürzen die Zahlungsziele.
  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse.
  • Lieferanten werden bei Nachfragen wegen ausstehender Forderungen vertröstet

d) Bank

  • Es gibt häufiger Rückfragen oder Ärger mit der Bank.
  • Die Bank fragt mehrfach nach erwarteten Zahlungseingängen (Rückführung der Überziehung).
  • Die Bank stuft das Unternehmen in einer deutlich niedrigere Ratingklasse ein (drei Stufen).
  • Die Bank erhöht die Zinsen für Kredite.
  • Die Bank verlangt mehr Sicherheiten für (laufende) Kredite.

 

Für Rückfragen zur Krisenfrüherkennung und zum Aufbau oder Stärkung des Krisenmanagments- auch zur staatlichen Förderung der Stärkung von Unternehmen stehe ich gerne zur Verfügung.


Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Handels-. und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator (uni DIU) 

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Verfasser: Hermann Kulzer, MBA, Fachanwalt, Wirtschaftsmediator, Berater
19.08.2011 Medizinische Versorgungszentren in der Krise
Information

1. Was ist ein medizinisches Versorgungszentrum?

Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführte Einrichtung zur ambulanten medizinischen Versorgung. Es können dort zugelassene Ärzte im Angestelltenverhältnis fachübergreifend arbeiten. MVZs können Fachärzte unterschiedlicher Richtungen oder psychologische Psychotherapeuten beschäftigen.

Ein MVZ kann von jedem nach dem SGB zugelassenen Leistungserbringer gegründet werden.

Die Vorteile liegen in der Kosteneinsparung (gemeinsamen Nutzung von Ressourcen, wie z.B. Geräte, Räume, Personal), engen Zusammenarbeit mehrerer Fachrichtung mit kurzen Wegen (interdisziplinär) sowie in der Entlastung von verwaltungstechnischen Aufgaben.

Die Rechtsgrundlage bildet § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Gesellschafter eines MVZ können nur zugelassene Leistungserbringer nach dem SGB V sein, also auch Krankenkäuser. MVZ nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil, Quelle: Wikipedia

2. Insolvenzgefahr für Medizinische Versorgungszentren


Die wirtschaftliche Lage für etwa jedes dritte medizinische Versorgungszentrum (34 %) ist kritisch. Laut einschlägigen Finanzierern besteht für ausgereichte Darlehn ein erhöhtes Ausfallrisiko und Insolvenzgefahr. Jedes siebte MVZ ist von der Schließung bedroht.

3. Finanzierungslücke

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren im 2. Quartal 2010 1.567 medizinische Versorgungszentren zugelassen. Ferner existieren 2100 Kliniken. Es wird eine Finanzierungslücke von 1 bis 2 Milliarden Euro prognostiziert.

Gründe sind
·steigende Tariflöhne
·höhere Sachkosten 
·höherer Personal- und Sachmittelbedarf

4. Betroffene MVZs und Konsequenzen

Betroffen von der Krise sind insbesondere kleine und mittlere MVZs. Große MVZs haben mehr Einsparpotentiale und sind daher oft besser gestellt. 

Ostdeutsche MVZs mußten nach der Wende umfangreiche Modernisierungen und Investitionen vornehmen. Kapitaldienst und Tilgung dieser Darlehn bereiten heute größe Schwierigkeiten. Darüberhinaus ist die Technik jetzt nicht mehr auf dem neuesten Stand und der Austausch der Technik oft unfinanzierbar.

5. Qualität, Wirtschaftlichkeit und Chancen

Qualität der ärztlichen Leistungen und Wirtschaftlichkeit stehen sich nicht entgegen.

Eine höhere Wirtschaftlichkeit kann vielmehr sogar mit einer höheren Qualität der medizinischen Dienstleistung einhergehen. Bei rechtzeitiger Vorsorge und Umstellung besteht die Chance, die Herausforderungen im Gesundheitswesen gut zu bewältigen und rentabel und auf hoher Qualitätsbasis zu arbeiten.

Das Gesundheitswesen ist der Wirtschaftszweig, in dem 10 Prozent des Sozialprodukts erwirtschaftet werden und in dem über vier Millionen Menschen beschäftigt sind.

Diese Potentiale müssen richtig eingesetzt werden. Dann haben viele der derzeitig kriselnden MVZ gute Zukunftschancen.

6. Marktbereinigung

Einige MZUs werden sich bis 2015 nicht mehr am Markt behaupten können. Es werden MZUs geschlossen werden, die nicht rentabel, überschuldet, nicht investitions- und zukunftsfähig sind.

7. Rechtzeitige Vorsorge

Mittglieder von MZUs sollten in Krisensituationen nicht warten, bis Darlehn gekündigt werden oder z.B. Zwangsvollstreckungen durch die Bank oder das Finanzamt die Forführung unmöglich machen. Besser ist es, sich rechtzeitig professionell über Krisenbewältigung und Vorsorge zu informieren und beraten zu lasssen. 

Welcher Mensch würde sich bei einer schweren Krankheit selbst diagnostizieren und behandeln? Wer würden nicht einen spezialisierten Arzt aufsuchen und sich von ihm behandeln lassen?

Gleich verhält es bei wirtschaftlichen und juristischen Spezialthemen und Krisensituationen.

Es sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen der Berater erforderlich, die genutzt werden sollten, um Schaden abzuwenden und die Chancen optimal zu nutzen.

8. Auszug unseres Leistungsspektrums:

*Überprüfung und Optimierung der Verträge (Darlehns-. Sicherungs-, Gesellschaftsverträge,      Nachfolgeregelung, insolvenzfeste Altersvorsoge, Vorsorgevollmachten, Testament)
* Einrichtung Liquiditätskontrolle
* Überprüfung Insolvenzgrund
* Check der Sanierungsmöglichkeiten
* Optimierung der Sanierungsmöglichkeiten, innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens
* Ermittlung und Durchsetzung von Kosteneinsparungspotentialen ( gemeinsam mit Kooperationspartner)
* Hilfe bei Umfinanzierung und alternative Finanzierungsformen und Verkauf
* Verhandlungen mit Banken und anderen Gläubigern
* Schlichtung bei Streit unter den Mitgliedern/Gesellschaftern/Partnern der MVZ
* Installation eines Aufsichtsrats, Beirats
* Fördermittel (durch Kooperationspartner)
* Datenschutz (durch Kooperationspartner)
* Schulung Personal (durch Kooperationspartner)
* Risikomanagement
* Schulung Geschäftsleitung zur Haftungsvermeidung

Ich stehen Ihnen oder Ihrem Rechts- und Steuerberater gerne für eine qualifizierte Unterstützung bei der Krisenbewältigung zur Verfügung.

Nutzen Sie mein/unser Spezialwissen und die Erfahrungen aus zahlreichen erfolgreichen Schuldenregulierungs- und Sanierungsverfahren.

Weitere Infos zu Medizinischen Versorgungszentren und ein Beitrag des Unterzeichneten finden Sie auf folgender Homepage/ Informationsportal für MVZs: http://mvz-kompetenz.de/2011/08/insolvenz-gefahren-fur-medizinische-versorgungszentren-mvz/

 

 

Hermann Kulzer M.B.A.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsmediator

 

Kulzer@pkl.com

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, zert.Risikomanager

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