insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Schweigepflicht ( Steuerberater )
In der wachsenden Zahl von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Insolvenzstraftaten stellen die Steuerberater, die durch die jetzt insolventen Mandanten mit der Erstellung der Lohn-und Finanzbuchhaltung, der Fertigung von Bilanzen beauftragt wurden, für die ermittelnden Behörden eine wesentliche Informationsquelle dar.

Ob und gegebenenfalls auf welchem Wege können sich die Ermittlungsbehörden sich dieser Ermittlungsquelle bedienen ?

Steuerberater haben nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO aber ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut wurde.

Lediglich für den Fall der Schweigepflichtsentbindung besteht nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StPO ein solches Zeugnisverweigerungsrecht nicht.

Die Rechtsprechung und Literatur der vergangenen Jahre diskutierte, wer genau den Steuerberater im Falle der Insolvenz juristischer Personen von seiner Schweigepflicht entbinden kann, vgl ZInsO 17/2004 S. 961 ff.

Lösung:
Der Insolvenzverwalter einer Kapital- oder Personengesellschaft kann deren Wirtschaftsprüfer von seiner beruflichen Schweigepflicht entbinden. Es ist nicht erforderlich, dass der vormalige Geschäftsführer ebenfalls eine Entbindungserklärung abgibt.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.5.2004 1 Ws 242/04 ZinsO 2004,932
und InsbürO 8/2004 S. 319 ff.


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11