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Schweigepflicht ( Steuerberater ) |
In der wachsenden Zahl von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Insolvenzstraftaten stellen die Steuerberater, die durch die jetzt insolventen Mandanten mit der Erstellung der Lohn-und Finanzbuchhaltung, der Fertigung von Bilanzen beauftragt wurden, für die ermittelnden Behörden eine wesentliche Informationsquelle dar.
Ob und gegebenenfalls auf welchem Wege können sich die Ermittlungsbehörden sich dieser Ermittlungsquelle bedienen ?
Steuerberater haben nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO aber ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut wurde.
Lediglich für den Fall der Schweigepflichtsentbindung besteht nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StPO ein solches Zeugnisverweigerungsrecht nicht.
Die Rechtsprechung und Literatur der vergangenen Jahre diskutierte, wer genau den Steuerberater im Falle der Insolvenz juristischer Personen von seiner Schweigepflicht entbinden kann, vgl ZInsO 17/2004 S. 961 ff.
Lösung: Der Insolvenzverwalter einer Kapital- oder Personengesellschaft kann deren Wirtschaftsprüfer von seiner beruflichen Schweigepflicht entbinden. Es ist nicht erforderlich, dass der vormalige Geschäftsführer ebenfalls eine Entbindungserklärung abgibt.
OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.5.2004 1 Ws 242/04 ZinsO 2004,932 und InsbürO 8/2004 S. 319 ff. |
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