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Insolvenzrecht A bis Z
Konkurs

Konkurs
lateinisch wörtlich:
Zusammenlaufen ( scil der Gläubiger )
Gerichtliches Verfahren, in dem die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners aus dessen Vemögen quotenmäßig befriedigt werden.

Concursus ( creditorum )
Zusammenlaufen der Gläubiger.

Unter Konkurs versteht man heute allgemein die Insolvenz ( Zahlungsunfähigkeit ) einer Person, des sogenannten Gemeinschuldners, die zur Folge hat, dass dessen Gläubiger nicht ( voll ) befriedigt werden können. Im speziellen ist Konkurs ( heute Insolvenz ) das in der Konkursordnung ( heute Insolvenzordnung ) geregelte Insolvenzverfahren.


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