insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Erledigung
Von einer Erledigung des Insolvenzantrages in der Hauptsache spricht man, wenn der Insolvenzschuldner die dem Insolvenzantrag zugrundeliegende Insolvenzforderung einschließlich Kosten und Zinsen begleicht, bevor eine verfahrensabschließende rechtskräftige Entscheidung des Insolvenzgerichts im Insolvenzeröffnungsverfahren ergangen ist.

§ 13 Abs.2 InsO.


Fragen zur Erledigung oder Hilfe?


RA Hermann Kulzer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
0351 8110233
kulzer@pkl.com


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11