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1. Einleitung Am 26.6.2004 wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht "Basel II" verabschiedet. Ziel der Eigenkapitalvereinbarung ist es, eine Risikogewichtung vorzunehmen. Die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute werden stärker an das eingegangene Risiko gekoppelt. "Basel II" brachte neue Anforderungen für Unternehmen, Unternehmer und ihre Berater. Über viele Jahre wurde die Kapitalversorgung des deutschen Mittelstands vorrangig durch enge Beziehungen zur Kredit gebenden Hausbank geprägt. Die Zeit langjähriger Geschäftskontakte mit besonderen persönlichen Kontakten sind vorbei. Jetzt heißt es für die, die langfristig überleben wollen: mit Rating umzugehen, neue Wege zu beschreiten und strategische Umstrukturierungen zu planen und langfristig durchzusetzen. Kreditverhandlungen sind vor dem Hintergrund von "Basel II" und Rating-Verfahren nicht einfacher geworden; insbesondere kleine Betriebe haben zunehmend Schwierigkeiten, Bankkredite zu erhalten oder zu verlängern. Beim Gespräch mit der Hausbank kann die Broschüre "Kreditverhandlungen erfolgreich führen", der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern Hilfestellung leisten. Die Unternehmen müssen ihre Bilanz- und Kostenstruktur untersuchen, ihre Wettbewerbsposition sowie Erfolgs- und Risikopotenziale ermitteln. Die Broschüre steht hier zur Verfügung: http://sanierungsberatung.gib-nrw.de/finanzierung/kredite/Kreditverhandlungen_2007.pdf/view
2. Herausforderungen - neue Geschäftsfelder erschließen - unattraktive Geschäftsfelder aufgeben - Bedarfsmanagement verbessern - Personalanpassung (Abbau oder Neueinstellung) - Finanzierungsalternativen ausschöpfen - Logistik (Just-in-Time-Verträge) - Qualitätssicherung - Umstrukturierung zur Zukunftssicherung u. v. m.
3. Sonderfall: Mezzanine zur Erhöhung der Eigenkapitalquote Mittelständische Unternehmen müssen über ergänzende Finanzierungswege zur Stärkung ihrer Eigenkapitalstruktur nachdenken. Die Finanzierung mittelständischer Unternehmen durch sogenanntes Mezzanine-Kapital gewinnt erheblich an Bedeutung. Mezzanine-Kapital beschreibt Finanzierungsarten, die einem Unternehmen bilanzielles oder wirtschaftliches Eigenkapital zuführen, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte zu gewähren. Echtes Mezzanine-Kapital soll die Eigenkapitalquote stärken und verbessert dadurch die Bonität und das Rating eines Unternehmens. Auf diese Weise wird die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens verbessert. Der Begriff Mezzanine stammt aus dem Italienischen und bezeichnet in der Architektur das Zwischengeschoss inmitten zweier Hauptstockwerke. In der Finanzierung von Unternehmen steht die Bezeichnung Mezzanine-Kapital für Finanzierungsformen, die bilanziell eine Stellung zwischen dem Eigen- und Fremdkapital einnehmen. Mezzanine-Kapital wird im Insolvenzfall erst nach den Forderungen der Kreditgeber und der Gläubiger bedient - daher auch die Bezeichnung "Nachrangkapital". Ein Mezzaninedarlehen kostet jährlich um neun Prozent Zinsen. Bankkredite sind um zwei bis drei Prozente billiger. Es gibt Ausgestaltungen, die fremdkapitalnah sind (Debt Mezzanine) oder auch eigenkapitalnah ausgeprägt sind (Equity Mezzanine), etwa in Form von (atypischen) stillen Beteiligungen, Genussrechten oder wertpapierverbrieften Genussscheinen. Ferner gibt es Mischformen wie Wandel- und Optionsanleihen, die sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalanteile aufweisen. Vorteile von Genussrechten: weitreichende Gestaltungsfreiheit, da gesetzlich nicht geregelt; Gewinn- und Verlustbeteiligungsabreden sind frei vereinbar; Zins- und Dividendenzahlungen können in Verlustjahren ausgesetzt werden; Kombinationsmöglichkeit von Zinsertrag und Gewinnbeteiligung; in jeder Rechtsform können Genussrechte ausgegeben werden; es gibt keine Beschränkung des Ausgabevolumens; Bilanzierung des Genusskapitals als Eigenkapital bzw. Eigenkapitalersatz mgl.; keine Stimmrechtseinflüsse Dritter, weil keine Mitunternehmerstellung; Genussscheine sind, so sie wertpapierverbrieft sind, frei handelbar; Genussscheine können in Genussscheinen wertpapierverbrieft oder wertpapierlos als reine schuldrechtliche Genussrechtsbeteiligung begeben werden.
4. Genussschein-Buy-out zur Nachfolgeregelung Die rechtzeitige Nachfolgeregelung ist auch ein wesentlicher Punkt eines guten Ratings. Manchmal ergibt sich der Fall, dass Externe auf die Unternehmer eines Unternehmens zugehen, um es im Rahmen eines Management-Buy-ins zu erwerben. Zunehmend gibt es auch Fälle in denen sich das existierende Management dafür interessiert, das Unternehmen im Rahmen eines Management-Buy-outs zu übernehmen. Ein neue Variante der Nachfolgeregelung besteht im Ausreichen von Genussscheinen. Wenn einzelne Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden, ist in der Regel für die verbleibenden Gesellschafter der Erwerb der Anteile nicht finanzierbar, da ein hoher Anteil ihres Vermögens im Unternehmen gebunden ist. In einigen Fällen drohen deswegen die Zerschlagung oder der Verkauf des Unternehmens.
Exkurs: idealer Ablauf Von den bisherigen Gesellschaftern wird eine neue Gesellschaft gegründet, in welche diese ihre Anteile an der Ziel-Gesellschaft als Einlage einbringen. Der neuen Gesellschaft wird beispielsweise Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt, um die Unternehmensanteile der ausscheidenden Alt-Gesellschafter zu erwerben. Die neue Gesellschaft verfügt dann über 100 Prozent der Anteile an der Zielgesellschaft und kann den Kapitaldienst an den Genussschein-Geber aus dem Cash-flow der Zielgesellschaft bedienen. Das Genussschein-Kapital wird nach einem festgelegten Zeitraum aus dem Cash-flow der Gesellschaft zurückgezahlt. Die Rückführung erfolgt in der Regel in fünf bis acht Jahren. Dem Kapitalgeber fließen jährlich Zinszahlungen auf sein eingesetzes Kapital zu.
5. Beratung durch qualifizierte, spezialisierte Wirtschaftsjuristen Die Beratung darf sich nicht nur auf die Analyse und Erteilung von Empfehlungen beschränken, sondern muss auch die Umsetzung beinhalten. Die Berater haben ihre Auftraggeber vor möglichen Schäden zu bewahren und müssen die tatsächlichen und rechtlichen Risiken richtig einschätzen. Wirtschaftsjuristen müssen sich selbstverständlich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren (BGH, NJW 1993, S. 3223) und alle Entscheidungen der oberen Gerichte berücksichtigen (BGH, NJW 1983, 1665 und NJW 2005 S. 3260 ff.). Berater begleiten die Unternehmer bei den Besprechungen mit Banken und Kapitalgebern.
6. Mezzanine-Geber
Zürcher Kontonalbank (0,1- X Mio €; Laufzeit: 4-6 Jahre; für Jungunternehmen)
WGZ Initativkapital (1,5 bis 10 Mio €; Laufzeit: 5-8 Jahre; Umsatz 20 Mio €)
VR Mittelstandkapital (0,5-1,5 Mio €; Laufzeit: 5-8 Jahre; Umsatz 5 Mio €)
VC-Fonds Berlin (bis 2,25 Mio €; Laufzeit: 5-7 Jahre; Berliner Technologiebranche)
SIB Dresden (bis 0,25 Mio €; Laufzeit: 5 Jahre; Raum Dresden auch Start-ups)
NRW-Bank (1-7 Mio €; Laufzeit 5-8 Jahre; EK-Quote mindestens 10 %)
M-cap Finance
LRP Capital
Leonardo Ventures
L-EA Private Equity GmbH
LBBW / HSH Nordbank
KMU Finance Plus CH
IT-Adventures
InvestMezzanine
HVB-Mezzanine für Mittelstand
HVB-PREPS
Genius Venture Capital
Gamma Capital Partners
EQT Partners
eCapital
DZ-Bank
Dresdner Bank
Deutsche Bank/IKB
Commerzbank
Buchanan-Genussscheinfonds
BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg
BonVenture
BayernMezzanineKapital
BayBG
Bankhaus Wöbern
AdCapital (5 Mio €; Laufzeit: 3-8 Jahre)
7. Kontakt Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Tätigkeitsschwerpunkt: Beteiligung, Sanierung, Finanzierung, Hilfe bei Verhandlungen mit Banken und Investoren
Papp/HK/HB/231/29/11/ |
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