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Insolvenzrecht A bis Z
Schuldnerberatung
Die Beratung eines Schuldners kann durch zugelassene Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte vorgenommen werden.

Schuldnerberatungsstellen sind beschränkt auf die Beratung von Verbrauchern, für die das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt.

Bei Verbraucherinsolvenzverfahren kann das zwingend vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte durchgeführt werden.

Soweit Eile geboten ist und schwierige rechtliche Fragen geklärt werden müssen, ist die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes sinnvoll. Gleiches gilt, falls eine Optimierung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gewünscht wird.



 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11