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Zwangsausgleich ( Austria ) |
Der Minimalvorschlag für den Zwangsausgleich in Austria sieht vor:
1. Die Masseforderungen werden voll befriedigt bzw sichergestellt 2. Aus- und Absonderungsrechte werden voll vom Zwangsausgleich nicht berührt 3. die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar in zwei Jahren, ab Annahme des Zwangsausgleiches.
Handelt es sich bei dem Gemeinschuldner um einen Nichtunternehmer, ist eine Mindestquote von 30 % , zahlbar binnen fünf Jahren ab Annahme des Zwangsausgleichs, möglich.
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