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Insolvenzrecht A bis Z
Zwangsausgleich ( Austria )
 Der Minimalvorschlag für den Zwangsausgleich in Austria sieht vor:

1. Die Masseforderungen werden voll befriedigt bzw sichergestellt
2. Aus- und Absonderungsrechte werden voll vom Zwangsausgleich nicht
    berührt
3. die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar in zwei
    Jahren, ab Annahme des Zwangsausgleiches.

Handelt es sich bei dem Gemeinschuldner um einen Nichtunternehmer, ist eine Mindestquote von 30 % , zahlbar binnen fünf Jahren ab Annahme des Zwangsausgleichs, möglich.





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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11