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| asset deal |
Beim asset deal wird das Vermögen des schuldnerischen Betriebs ganz oder in Teilen auf einen oder mehrere Erwerber übertragen. Bei diesen kann es sich um Investoren, aufnehmende Betriebe oder speziell gegründete Auffanggesellschaften ( SPV- Special Purpose Vehicle ) handeln. Sie werden vom Insolvenzverwalter oder vom Investor mit dem rechtsformspezifischen Kapital gegründet und schließen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter einen Unternehmenskaufvertrag. Dieser entspricht gewöhnlich M&A Standards.
Voraussetzungen sind: 1. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung ist erforderlich 2. Den Erwerber trifft keine Haftung für Bilanzrisiken und Betriebsschulden; §§ 25, 27 HGB, § 75 AO gelten nicht 3. Arbeitsverhältnisse gehen über im Rahmen des § 613 a BGB ( str.) 4. Bei den Erwerbern kann es sich um die Gesellschafter des Schuldners handeln, wenn dies offengelegt wird und die Gläubigerversammlung zustimmt, § 162. |
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