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Insolvenzrecht A bis Z
Testamentsvollstreckung
Im deutschen Erbrecht ist der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB. Erbfolge ist die Rechtsnachfolge des Erben in das gesamte Vermögen der Erblassers samt den Verbindlichkeiten, gleichgültig ob die Schulden überwiegen.
Der Erblasser kann durch Vermächtnis, Auflagen, Teilungsanordnung, Auseinandersetzungsverbote oder durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers seinen Willen durchsetzen

25.10.2007 Keine Angst vor der rechtzeitigen Unternehmensnachfolgeplanung!
Information Die Unternehmensnachfolge muss langfristig geplant und vorbereitet werden. Die Notwendigkeit erkennen viele- erst recht bei komplizierten Vermögens- oder Familienverhältnissen oder Gesellschaftsbeteiligungen oder Auslandsvermögen.

1. Wer ist betroffen?
70 % aller Deutschen haben kein Testament und bereiten dadurch das Spielfeld für spätere Nachlassschlachten, Querulaten und Erpressungen.
Nachlasschlachten enden oft in jahrelangen kostspieligen Prozessen mit völlig unklarem Ausgang. Das geschlaffene Vermögen wird auf´s Spiel gesetzt. 
Jedes Jahr müssen - laut des Instituts für Mittelstandsforschung - Unternehmen mit insgesamt fast 680.000 Mitarbeitern die Nachfolge regeln. Jeder vierte Unternehmer in Deutschland ist älter als 55 Jahre. Bis 2012 steht alljährlich bei rund 82.000 Unternehmen, davon 71.000 Familienbetrieben, ein Eigentümerwechsel an. Allein in Sachsen stehen bis 2012 mehr als 10.000 mittelständische Unternehmen mit rund 330.000 Arbeitsplätzen auf dem Spiel. 
Durch eine Nachfolgeregelung sind in den Fällen schwerer Krankheit oder Tod des Betriebsinhabers alle Zuständigkeiten, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen geregelt. Bei den ca. 27.000 Unternehmen pro Jahr bestehen keine Nachfolgeregelungen und keine Notfallpläne sowie Vorsorgeregelungen. Jedes zweite Familienunternehmen bleibt meist in den eigenen Reihen oder geht per Schenkung oder Erbe an die nächste Generation. Jedes dritte werbende  Unternehmen wird verkauft.Betrachtet man die Gründe für das Scheitern einer Nachfolgeregelung zeigt sich, dass jede vierte Übergabe in eine Krise führt und jede sechste innerhalb von fünf Jahren nach Übergabe mit der Insolvenz endet, vgl. Mittelstandsbericht 2005/2006 für Sachsen unter: www.sachsen.de.

2. Angst?
Warum besteht die Angst vor einem ordentlichen Testament?
Warum besteht oft Angst vor einer rechtzeitigen Nachfolgeplanung?

3. Gründe für das Fehlen eines Unternehmertestaments
-Nachlässigkeit
-fehlendes Problembewußtsein
-innere Blockade
-Angst vor Streit noch zu Lebzeiten
-Angst vor Unfällen und Tod
-bevorstehende Änderung von Rahmenbedingungen
-hohe Beraterkosten
-der Unternehmer kann nicht loslassen
-der Unternehmer glaubt, ohne ihn geht gar nichts
-Testamentsphobie
-ewiges Unternehmerleben

4. Was zählt?
  • Die Kontinuität des Unternehmens? Dann muss doch etwas geregelt werden- zumal heutzutage Unternehmen komplex und finanziell stark belastet sind! 
  • Streitvermeidung? Wer kann denn Ablösungen einfach mal so bezahlen- dies setzt doch Vorbereitungen voraus.
  • Unternehmensleitung und -lenkung? Der Unternehmer ist der Kapitain an Bord. Er verläßt das Schiff nicht ohne zu wissen, wer es dann lenkt!

    5. Klärungsbedarf und Fragen
    Es muss -möglichst von Spezialisten- eine Aufklärung allgemeiner Sachverhalte und der jetzigen und künftigen Rechts- und Steuerlage vorgenommen werden.
     
  • Welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen?
  • Wie hoch ist der Unternehmenswert?
  • Wie hoch ist die Eigenkapitalausstattung?
  • Wie ist die Liquiditätslage?
  • Wer sind die möglichen Erben und Pflichtteilsberechtigten?
  • Wo bestehen welche Konflikt- und Streitpotentiale?
  • Welche Handlungsalternativen gibt es?
  • Wer ist in der Lage, die Leitung der Firma zu übernehmen - und wer nicht?
  • Wer kann andere ausbezahlen und wer nicht?
  • Hat eine Testamentsvollstreckung Vorteile?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel bestehen?
  • Wie lange sind die Vorlaufzeiten für die Erlangung derartiger Mittel?
  • Welche Steuern fallen bei welchen Sachverhalten an?
  • Wer überwacht die Nachfolgeregelung?

    6. Wer oder was hilft?
    a) Staat/Finanzamt
    Unternehmen sollen von Steuern befreit werden, vorausgesetzt der neue Firmeninhaber erfüllt bestimmte Auflagen. Bei der Unternehmensnachfolge soll es Steuerermäßigungen geben, wenn der Erbe den Betrieb fortführt und vor allem Arbeitsplätze erhält. Nach zehn Jahren soll die komplette Erbschaftssteuer entfallen. Verkauft der neue Inhaber den Betrieb in der Zwischenzeit, muss er anteilig zahlen - pro verbliebenen Jahr zehn Prozent.

    b) IHK und Internet
    Seit 2006 gibt es das Internetportal www.unternehmensnachfolge.sachsen.de.
    Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb an Nachfolgerinnen und Nachfolger übergeben wollen, finden hier u.a. Hinweise zu Steuern und Finanzen.
    Ferner kann die IHK oder Handwerkskammern Hilfestellung beim Finden geeigneter Nachfolger leisten.

    c) Wir können helfen
    Wir helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung von Sachverhalten, Vorbereitung, Ausarbeitung, Beurkundung,Versachlichung, Streitschlichtung, Verhandlung, Gesprächsvorbereitung, Nachfolgersuche, Verkauf, Testamentsvollstreckung 

    7. Testamentsvollstreckung als Alternative für ganz schwierige Fälle?
  •  Der Erblasserwille wird über den Tod hinaus durchgesetzt.
  •  Der Erblasser kann die Erbteilung ganz oder teilweise ausschließen.
  •  Die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen kann sichergestellt werden.
  •  Die Verwaltung wird vereinfacht, wenn mehrere - teilweise verstrittene - Erben vorhanden oder manche schwer erreichbar sind (z.B. im Ausland).
  •  Die Auseinandersetzung wird vereinfacht, da sie von einem objektiven Testamentsvollstrecker und nicht von (einzelnen) Erben durchgeführt wird.
  •  Schutz des Nachlasses vor Erben, die nicht geschäftserfahren sind.
  •  Sicherung der Unternehmensnachfolge z.B. bis der Enkel das Geschäft übernehmen kann.
  •  Vormundschaftliche Genehmigungen sind überflüssig.
  •  Erschwerung des Zugriffs der Gläubiger eines Alleinerben auf den Nachlass, z.B. der Erblasser hinterlässt vier Kinder, von denen eines völlig überschuldet ist. Wenn das verschuldete Kind ausschlägt, haben die Gläubiger keinen Zugriff auf den Nachlass, aber das Kind hat auch keine Erbschaft. Die Testamentsvollstreckung kann hier Abhilfe leisten.

    8. Unser Angebot
    Wir sind Rechtsanwälte, Fachanwälte in Dresden und Berlin.
    Wir haben seit über 10 Jahren Spezialkenntnisse und Erfahrungen im Gesellschaftsrecht, Erbrecht, bei der Verwaltung von Immobilien und von Vermögenwerten, der Insolvenz-, Zwangs- und Nachlassverwaltung und der Testamentsvollstreckung.
    Wir helfen Ihnen beim Finden von sachgerechten Lösungen und Regelungen.

     

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    Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Mediator

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