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| Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften |
Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) werden neuer Arbeitgeber der nicht mehr weiter zu beschäftigenden Arbeitnehmer. Sie sind in der Regel Transfergesellschaften, die die Arbeitnehmer qualifiziert und vermittelt. Die BQG ist meist ein eigenständiger Rechtsträger in Form einer GmbH. Als Finanzierungsquellen einer BQG dienen vor allem Mittel, die von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgereicht werden. Zur Errichtung einer BQG haben der Verwalter und der Betriebsrat einen Interessenausgleich vorzunehmen und einen Sozialplan zu erstellen, §§ 111 ff. BetrVG, §§ 121 ff. InsO.
HK/PAP/05/2007/INSBUERO 5/2007/178 |
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