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Insolvenzrecht A bis Z
Gläubigeranfechtung
Die Gläubigeranfechtung nach dem AnfG bezweckt, die aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschiedenen Sachen dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger wieder zu erschließen und so das haftende Vermögen für die Einzelzwangsvollstrekcung zu erhalten.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11