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Finanzkrise

Die Finanzkrise begann im Sommer 2007 mit der sogenannten Subprimekrise.

In den USA gab es über viele Jahre eine Immobilienblase- die Preise stiegen immer weiter, weil die Nachfrage nach Immobilen immer weiter angekurbelt wurde. Dann folgte jedoch der Absturz der Immobilienpreise, da immer mehr Kreditnehmer mit geringer Bonität ihre Hausdarlehn nicht mehr befriedigen konnten. Tausende von Objekten wurden zwangsversteigert. Die Preise rutschten in den Keller. Diese Subprimedarlehn an Tausende von Kunden wurden zusammengefasst als Finanzprodukte für Anleger. Hohe Renditeversprechen und tatsächlich jahrelange hohe Renditen machten viele Anleger gierig und blind. Der Preisverfall der Immobilien führte auch zu einem Absturz der Werte der Finanzprodukte. Auch diejenigen, die die Produkte produziert haben, kamen in finanzielle Schwierigkeiten. Manche gerieten in Insolvenz. So die Investmentbank von Lehmann Brothers. Viele Banken- auch in Europa- haben solche Produkte gekauft und wurden damit in den Strudel gezogen.

So wurde aus der Subprimekrise eine weltweite Finanzkrise. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds sollen sich die Verluste auf 1,3 Billionen belaufen. Durch die Finanzkrise gerieten und geraten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten.

28.01.2009 Anlagebetrug durch Falschangaben, Schneeballsystem ua. / Betrugsfälle und die Folgen
Information I. Infomatec / Sieg vor dem BGH und trotzdem pleite
Im Jahr 2000, als der Neue Markt nach seinem Boom zusammenbrach, verloren viele Kleinanleger ihr gesamtes Vermögen. Auch einige, die Aktien der Firma Infomatec gekauft haben. Im nachhinein stellte sich heraus, dass die Vorstände Aufträge fingierten, die tatsächlich nicht existierten, um den Kurs ihres Unternehmens hoch zu treiben. Ein Anleger, Herr Frank Planeck, klagte später gegen die Vorstände, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat-nach einem drei Jahre dauernden Rechtsstreit durch drei Instanzen- am 19. Juli 2004 die Vorstände zu Schadensersatz in Höhe von 90.000 Mark verurteilt. Die Vorstände wurden auch wegen verbotenen Insidergeschäften und Kursbetrug zu Gefängnis verurteilt. Der Freistaat Bayern pfändete das Privatvermögen der beiden Vorstände. Das Problem der geschädigten Herrn Planeck: der Freistaat Bayern hat ihm aus dem gepfändeten Vermögen nie seinen Schaden ersetzt, sondern hat das Vermögen der Schuldner in den bayerischen Haushalt vereinnahmt, vgl. Hannah Wilhelm in Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2009 S.26. Herr Planeck ist auf Grund seines Vermögensausfalls heute selbst insolvent und lebt von Berufsunfähigkeitsrente. Der Sieg vor dem Bundesgerichtshof hat zwar vielen Anlegern in anderen Anlagebetrugsfällen zu ihrem Recht verholfen; Herrn Planeck hat der Sieg nichts geholfen. Vor jedem Prozess sind daher die Erfolgs- und Realisierungschancen genau zu prüfen.

II. Fall Madoff / der größte Betrugsfall aller Zeiten
Der Finanzier Bernard Madoff betrieb ein Schneeballsystem im Volumen von 50 Milliarden Dollar. Es war ein klassisches Schneeballsystem. Den Anlegern wurden hohe Zinsen aus Investmentgeschäften versprochen:  8 bis 12 Prozent pro Jahr. Gewinne wurden aber tatsächlich nicht gemacht sondern fingiert. Die Anleger, die ihr Geld ausbezahlt haben wollten, bekamen das Geld aus dem Geld immer neuer Investoren. Erst als zuviele Anleger im Rahmen der Finanzkrise die Auszahlung geltend gemacht haben und neue Investorenmittel ausblieben, platzte die Betrugsbombe.
  
Madoff verkehrte in wohlhabenden Kreisen- er galt als Investmentstar und viele vertrauten ihm ihr ganzes Geld an. Viel Geld kam aus der Hedge-Fonds-Branche.
Die Anleger bekamen regelmäßig Auszüge mit der Auflistung angeblich ausgeführter Geschäfte. Die Finanzaufsicht erhielt alle angeforderten Berichte. Der Betrug fiel aber nicht auf. Herr Madoff gestand den US-Behörden, dass er jetzt nur noch 200-bis 300 Millionen Dollar übrig habe, ansonsten sei sein Unternehmen pleite.
Madoff beziffert selbst den Schaden auf 50 Milliarden Dollar - der größte Betrugsfall der Geschichte.

III. Phoenix / fingierte Gewinne als unentgeltliche Leistungen
In Deutschland erschütterte vor  einiger Zeit viele Anleger der Phoenix-Betrug, vgl. meine Beiträge auf dieser Internetplattform.
Hier gab es auch ein Schneeballsystem mit fingierten Gewinnen. Aus den Einzahlungen von Neuinvestoren wurden die angeblichen Gewinne der Altinvestoren bezahlt. Das Zusatzproblem bei Phoenix: der Insolvenzverwalter hat Auszahlungen von Scheingewinnen als unentgeltliche Leistungen angefochten und von den Anlegern zurückgefordert. 


Für Fragen zu Ansprüchen aus gescheiterten Kapitalanlagen, Schrottimmobilien, Schrottfonds ua. stehen wir gerne zur Verfügung.



Hermann Kulzer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
03.01.2009 Erst Rosen- dann Krise- dann Rosenkrieg: Finanzkrise erhöht Scheidungsziffer.
Information

Erst Rosen-dann Krise-dann Rosenkrieg: Finanzkrise erhöht Scheidungsziffer.

1. Der Anfang und das Ende
Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur", Johann Wolfgang Goethe.
In Deutschland wird nach dem Statistischem Bundesamt inzwischen fast jede zweite Ehe geschieden (Quelle: www.zdf.de 37 Grad).
Oft enden Ehestreitigkeiten in einem Rosenkrieg, menschlichen, rechtlichen und finanziellen Chaos und Bankrott (ital. banco rotta zerbrochener Tisch, Ruin).
Das statistische Bundesamt teilte am 28 August 2008 mit, dass die Zahl der Scheidungen rückläufig sei (in 2007 waren es mit  187100 zwei Prozent weniger als im Vorjahr). Nach einer Prognose sollen jedoch Ehen in einer Wirtschaftskrise häufiger scheitern. Die Finanzkrise wird daher wahrscheinlich zu einem Anstieg von Streit unter den Liebenden führen, vgl Süddeutsche Zeitung vom 3./4.01.2009 S. 27.

2. Kampf um die Immobilie und die Schulden
Früher -also vor der Subprime- und Finanzkrise-war das Haus in Deutschland in der Regel der Hauptteil des Vermögens, der bei der Trennung auseinandergesetzt werden musste. Entweder wurde die Immobilie verkauft und der Erlös nach Ablösung der Bank unter den Eheleuten verteilt. Oder einer der beiden Eheleute hat den anderen Partner ausgelöst. Heute ist auf Grund  des Zusammenbruchs des Immobilienmarktes und der zurückhaltenden Finanzierung von Banken ein Verkauf der Immobilie nicht und  nur weit unter Wert möglich. Die Immobilien sind auf Grund des Werteverfalls daher meist werterschöpfend belastet. Ein Auszahlen des Partners durch eine Umfinanzierung ist schier unmöglich. Viele kämpfen jetzt darum, nicht auf den Immobilien und den Schulden sitzen zu bleiben, vgl. Hannah Wilhelm in Süddeutsche Zeitung vom 3./4.01.2009 S.27. Wenn die Bank die Finanzierung kündigt, können beide Eheleute möglicherweise in die Insolvenz geraten.
Bei einer Zwangsversteigerung läge der Erlös meist unter der Darlehnssumme. Neue Wege müssen daher gefunden werden, um Rosenkriege vermeiden. 

3. Was kann man vorsorgend tun?
a)Vereinbarung in guten Tagen abschließen
Um Streit zu vermeiden, soll in guten Tagen ein Ehevertrag oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, in denen die Rollenverteilung, Ausgestaltung der Ehe und Regelungen für das Scheitern getroffen werden. Für alle Selbständige und Unternehmer sind Regelungen sinnvoll, die den Geschäftbetrieb vor Beeinträchtigungen durch den Ehepartner schützen. Hier im Fall gab es offensichtlich ein Kommunikationsproblem. Wann, in welcher Höhe und wie werden die Raten der Bank bei der Trennung bezahlt? Wer nutzt das Haus und was muss er zahlen? Wie erfolgt die Verwertung bei Trennung? Das hätte besprochen und -idealerweise- vorher geregelt werden müssen. Regelungspunkte von Eheverträgen sind also Haus, Kinder, Umgang, Unterhalt, Firma, Vorsorge etc.. Wer vorher diese Punkte bespricht und regelt, kann Krisen einfacher meistern. 

b) Sachliche, kompetente Berater im Krisenfall  
In der Krise und bei Streit sind sachliche, kompetente Berater erforderlich. Man darf sich natürlich nicht von der anderen Partei nicht "über den Tisch ziehen" lassen. Es ist aber nicht zielführend, wegen Kleinigkeiten Krieg zu spielen. Die Verhandlung zwischen den Parteien muss sachlich geführt werden. Dabei muss natürlich ins Kalkül einbezogen werden, wie sich die Hauptgläubiger- hier meist Bank- verhalten und wie man die Geschäftsbeziehung erhalten oder ohne Schaden zu Ende bringen kann. Hauptaugenmerk der beteiligten Berater sollte daher die Erhaltung und geordnete Auseinandersetzung der Vermögenswerte und Geschäftsbeziehungen sein und das Vermeiden der Zerschlagung.

c) Wir können helfen! 
Streitigkeiten zwischen Eheleuten mit Vermögen sind oft komplex und berühren mehrere Rechtsgebiete: Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Eherecht. Reine Familienrechtler können derartige Fälle schwer betreuen. Die Ehe ist eine Art Gesellschaft, die bei der Abwicklung auch professioneller Abwickler bzw. Sanierer bedarf. Kaufmännische, steuerliche, gesellschaftsrechtliche und vollstreckungsrechtliche Aspekte spielen eine Rolle. Der Familienrechtler muss daher Hand in Hand mit anderen Spezialisten arbeiten. 


Gerne können Sie uns in schwierigen Fällen kontaktieren.

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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Mediator

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