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Insolvenzrecht A bis Z
Mutterschutz
Hinweise für Arbeitgeber zum Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende werdende und auch die stillende Mutter vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen bei Beschäftigungsverboten und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde  unverzüglich über die Schwangerschaft zu unterrichten. Damit wird der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben, durch Kontrolle die Beachtung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften zu sichern.

Für die Meldung können Sie das folgende Formular verwenden: Link
http://bb.osha.de/de/gfx/good_practice/mutterschutz.php



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