insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Anfechtbarkeit Mietzession
In 2009 änderte sich die Rechtsprechung zu Mietzessionen in der Immobilienfinanzierung. Diese hatte sich erst 2006 geändert. Die Rechtsprechung 2006 galt auch dann, wenn der Zessionar ( = Sicherungsnehmer = Gläubiger) ein in Umfang und Rang hinreichendes Grundpfandrecht inne hat (BGH, Urt. vom 9.11.2006 IX ZR 133/05). Die Aufgabe dieser Rechtsprechung im Urt. vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08 führt jedenfall bis zur Insolvenzeröffnung zu vermeidbaren Kosten für den Schuldner als Folge der zu erwartenden Zwangsverwaltungen.


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11