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Verschmelzung |
Eine Verschmelzung kann durch Aufnahme oder Neugründung erfolgen. Bei einer Aufnahme kommt es zur Vermögensübertragung auf einen bereits bestehenden Rechtsträger. Im Rahmen einer Neugründung wird das Vermögen zweier oder mehrerer Rechtsträger im Ganzen auf einen neu gegründeten Rechtsträger übertragen. |
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