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Mediation / Konfliktmanagement

Durch den Einsatz der Mediation kann die Streitkultur verbessert und die Konfliktlösung optimiert werden. Die Entscheidung wird nicht auf Dritte delegiert, sondern von den Parteien durch Hilfe des Mediators selbst gefunden.


10.08.2011 Optimierung der Konfliktlösung durch einen Mediator: Online ersten Schritt gehen
Information

Konflikte besser lösen durch einen Mediator

Es gibt oft Streit unter Geschäftsleuten, Kommunikationsstörungen zwischen Banken und Kunden, Rosenkriege unter Eheleuten, Auseinandersetzungen unter Erben. Prozesse dauern oft Jahre. Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind erheblich. Die Ergebnisse unkalkulierbar. Am Ende sind fast alle unbefriedigt oder Folgeschäden beeinträchtigen das erzielte Ergebnis.

Gibt es alternative Wege zur herkömmlichen Streitbewältigung durch die Gerichte? Ja!

Einsatz eines Mediators, der mit Empathie, Intuition, Gelassenheit und in sich ruhend und ohne Bewertungsdrang die Konfliktparteien begleitet, ihre ureigene Lösung zu finden.

Erforderlich ist es am Anfang dass die Parteien einen Schritt aufeinander zu gehen und sich auf einen Mediator verständigen. Dieser muss unvoreingenommen und neutral sein.


Online läßt sich dieser erste Schritt schnell und ohne Verursachung von Kosten gehen.

Verfahrensweise:
Nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf und benennen mir Namen und email- Adresse der anderen Partei. Ich frage dann nach, ob auch bei der anderen Partei unter meiner Mitwirkung Interesse an einer Mediation besteht.

Zur sachgerechten Verhandlung und Mediation nachfolgend weitere Infos.


1. Konflikte und Ursachen


Von einem Konflikt (lat.: confligere = zusammentreffen, kämpfen) spricht man,  wenn Interessen, Zielsetzungen oder Wertvorstellungen von Personen, gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen oder Staaten miteinander unvereinbar sind.

Konflikte gehören heute zum Alltag von Abteilungen, Organisationseinheiten oder Familien und können – wenn sie konstruktiv ausgetragen werden – zu einer positiven Weiterentwicklung von Einzelpersonen und des Gemeinwesens beitragen. Wenn Konflikte dagegen eskalieren, können erhebliche psychische, physische und materielle Schäden entstehen.

   Einige Ursachen von zwischenmenschlichen Konflikten in Organisationen:

·   Individuelle Wahrnehmungsunterschied

·   Begrenzte Ressource

·   Rollenkonflikte

·   Unfaire Behandlung

·   Verletzung des Territorium und Veränderungen

2. Verlauf von unkontrollierten Konflikten

 Ein unkontrollierter Konflikt verläuft typischerweise in vier klar unterscheidbaren Phasen:

a. Die Diskussion

Am Anfang steht immer eine Sachfrage – der Diskussionsgegenstand

b. Die Überlagerung

Im Verlaufe der Diskussion entsteht eine kritische Situation: Argumente der einen Seite werden von der anderen nicht akzeptiert. Man stellt das, was gesagt wird, infrage. Man unterstellt der anderen Seite Eigennutz, Taktik und, in der Konsequenz, Unaufrichtigkeit. An diesem Punkt gerät die Auseinandersetzung auf die moralische Ebene. Die Sachfrage wird überlagert durch Wert-, Bezie-hungs- und Personenfragen. Emotionen kommen ins Spiel.

c. Die Eskalation

Sobald eine Seite glaubt, von der anderen nicht ernst genommen, in ihrer Würde und Integrität verletzt oder gar vorsätzlich angelogen oder missbraucht zu werden, reagiert sie mit Wut und Empörung. Sie betrachtet den Fehdehandschuh als geworfen und geht zum – wie sie glaubt – berechtigten Gegenangriff über. Und exakt das Gleiche geschieht auf der Gegenseite. Die Kommunikation mit dem Partner wird abgebrochen. Man versucht, den Gegner zu isolieren und ihm Schaden zuzufügen. Es wird im Umfeld nach Verbündeten gesucht. Der Konflikt gerät in die heiße Phase. Es kommt zu einer Eskalation.

d. Die Verhärtung

Kein Konflikt bleibt dauerhaft in einer heißen Phase. Früher oder später kommt es zu einer Abkühlung – sei es, weil eine Seite gewonnen und ihre Interessen durchgesetzt hat, sei es, weil aufgrund der Kräfteverhältnisse eine Pattsituation entstanden ist, aus der sich ein Zustand labilen Gleichwichts entwickelt hat. Im letzteren Falle herrscht „kalter Krieg“, der Konflikt ist „chronisch“ geworden. Im Arbeitsbereich ist dies eine sehr häufige Situation. Sie kann Jahre überdauern. Tatsächlich oder vermeintlich erlittenes Unrecht wird aber nicht vergessen. Es bleibt als dauerndes Konfliktpotenzial für die Zukunft bestehen.

3. Konfliktbewältigung / Methoden und Möglichkeiten

a) Methoden zur Lösung von Konflikten

Methode I: Ich gewinne, du verlierst

Methode II: Du gewinnst, ich verliere 

Methode III: Jeder - gewinnt 

Methode IV:  Jeder - verliert  

b) Konfliktvorsorge 

Qualifizierung und prozessorientierte Unterstützung betroffener Führungskräfte/ Mitarbeiter-Innen/ Teams/Bereiche im Themenfeld Konflikt in Organisationen. Das Spektrum reicht vom Konzipieren vorbeugender Maßnahmen bis zur konkreten Intervention in akuten Konfliktsituationen. Im Fokus steht eine Steigerung der Konfliktfestigkeit der Organisation und der Konfliktfähigkeit der betroffenen Personen. Gelungenes Konfliktmanagement endet in den meisten Fällen in Schritten einer dynamischen Organisationsentwicklung.

c) Konfliktmoderation

Hilfestellung einer allparteilichen externen Fachkraft in einem Konflikt der Eskalationsstufen 1-3 mit dem Instrumentarium der Moderation.

d) Konfliktcoaching 

Begleitung einer Person oder Interessengruppe bei der persönlichen Bewältigung einer Konfliktsituation. Dabei werden sowohl die Spannungsfelder bearbeitet. Zielsetzung des Prozesses ist, größere Klarheit zu schaffen, Konfliktfähigkeit zu verbessern und Handlungsmöglichkeiten auszuloten.

e) Ombudsmann

Der Ombudsmann (oder Ombudsman; siehe Ombud) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

f) Optimierung der Konfliktlösung durch Mediation

aa) Ziele

Das Ziel eines Mediationsverfahrens besteht in der eigenverantwortlichen und gemeinsamen Suche nach kreativen Problemlösungen, die letztlich für alle am Konflikt Beteiligten befriedigend und tragfähig sein sollen (so genannte „win-win-Lösung“). Mit der angestrebten Problemoptimierung werden nach Möglichkeit zukunftsorientierte wie auch auf Dauer angelegte Ergebnisse in Form von abschließenden, gegebenenfalls schriftlichen Vereinbarungen erzielt.

bb) Rolle des Mediators

Mediatoren sind „neutrale Dritte“ in einem Vermittlungsverfahren. Sie sind weder Psychotherapeuten noch Schiedsrichter, sonder Leiter und Regisseure der Verhandlungen.
Sie sind nicht für die Inhalte und das Ergebnis der Verhandlungen ver-antwortlich,  sondern fungieren quasi als Geburtshelfer für die von den Parteien selbst erarbeiteten Lösungen.

Nicht die Mediatoren, sondern die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen. Mediatoren schaffen durch ihre Persönlichkeit ein Klima des Vertrauens, sodass die Kommunikation zwischen den Streitparteien auf eine neue Basis gestellt und damit wieder in Gang kommen kann. Sie ermutigen die Parteien auch ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen und sind gleichzeitig bestrebt, ihnen Sicherheit vor der Verletzung ihrer Gefühle zu vermitteln. Sie sorgen für einen Machtausgleich im Verfahren. Sie unterstützen die Parteien neue Sichtweisen ihres Konfliktes zu finden, ihre wahren Interessen zu ergründen und eröffnet ihnen damit die Möglichkeit, Chancen zur Regelung ihres Konfliktes zu erkennen, sodass sie selbst die bestmögliche Regelung einvernehmlich finden können.
Sie achten dabei darauf, dass es nur Gewinner gibt und tragbare Regelungen für die Zukunft gefunden werden. Mediatoren haben jedoch in sachlicher Hinseicht keine Beraterfunktion

cc) Einsatz und Eignung der Mediation

Mediation ist nur erfolgreich einsetzbar, wenn Aufrichtigkeit, Fairness offene Kommunikation und Realitätsbezug als Werte in der Praxis eine wesentliche Rolle spielen.

Eine große Veränderungsbereitschaft findet sich in der Phase eines mehrjährigen Zivilprozesses mit unterschiedlichen Instanzentscheidungen oder nicht endenden Wartezeiten auf die Erstellung von Sachverständigengutachten schon in der ersten Instanz. Wann ist ein Konfliktfall mediationsgeeignet?

·  Auf eine künftige Zusammenarbeit kann nicht verzichtet werden, z.B.      bei Dauerschuldverhältnisse aller Art

·  Spezifische Komplexität, die schwer von Gerichten zu begreifen ist

·  Konflikt ist stark emotionalisiert - eine schnelle Lösung ist erforderlich

·  Größtmögliche Vertraulichkeit soll gewahrt bleiben

·  Die Kosten sollen niedrig gehalten werden

 dd)  Grundsätze

·  Freiwilligkeit: Es darf niemand zu dieser Form der Konfliktregelung gezwungen werden

·  Vertraulichkeit: Mediation wird grundsätzlich nicht öffentlich durchgeführt. Die Beteiligten sind zur Verschwiegenheit  
    verpflichtet. Die Schweigepflicht gilt auch in einem möglichen Gerichtsverfahren

·  Offenheit: Erfolg in der Mediation tritt nur ein, wenn die Beteiligten alle Informationen und Fakten offen darlegen

·  Fairness: Fairness im Umgang miteinander wird zu Beginn einer Mediation gemeinsam vereinbart.

ee) Wesentliche Mediationswerkzeuge

 ·  Vorbereitungskatalog des Mediators, kurze schriftliche Sachverhaltsdarstellung und Wertung durch die Parteien - ohne Austausch untereinander 

·  Konfliktanalyse und Aufdecken von Kommunikationsstörungen 

·  Aktiv Zuhören 

·  Moderation 

·   Creativtechniken zur Horizonterweiterung und "Vergrößerung des Kuchens"(Mind Mapping, Waldspaziergang, Auszeiten, veränderte Sitzordnung, Freizeitkleidung, Sportveranstaltungsbesuch  u.v.a.)

·  Einzelgespräche 

·  Befragung und Konfrontation von Streitparteien (bei Anwesenheit aller)

 ff) Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation

· Direkte Kommunikation herstellen und Emotionen offenlegen

· Vergangenheit bewältigen

Beide Parteien müssen der anderen Seite verständlich machen können, welche Umstände, Situationen oder Ereignisse bei ihnen Frustration, Enttäuschung oder Wut ausgelöst haben – und warum. Nur wenn dies geschieht, kann nämlich der Partner seinen eigenen – gewollten oder ungewollten – Anteil am Konfliktgeschehen erkennen und akzeptieren lernen.

· Keine Du Botschaften

Thomas Gordon ist besonders durch seine Bücher ‘Familien-Konferenz’ und ‘Manager-Konferenz’ sowie durch weitere Schriften ähnlichen Inhalts bekannt geworden. Eine wesentliche  Fertigkeit für eine niederlagelose Konfliktlösung ist es „Du-Botschaften“ zu vermeiden. Unter einer Du-Botschaft verstehen wir eine Aussage, die den Konflikt-Partner direkt aufs Korn nimmt, sei es durch eine simple Frage, eine Kritik, einen Befehl, eine Drohung, eine Klassifizierung bzw. Abstempelung oder durch eine Verletzung (Beschimpfung, Blossstellung usf.). Beispiele im Privatbereich; Du isst wie ein Schwein.

Folgen von Du-Botschaften:

Sie lösen destruktiven Streit und gegenseitige Beschimpfungen aus.

Sie bewirken, dass die Betroffenen herabgesetzt und verletzt fühlen.
Sie bewirken, dass sich der Betroffene rächen möchte.

Alternative zu Du Botschaften ( bei Eigen-Konflikten): Ich-Botschaften

Dem Konfliktpartner mitzuteilen, wie man sich in der Konfliktsituation selbst fühlt. Gefühlsäusserungen lauten etwa so: Ich fühle mich abgelehnt; Ich bin verärgert; Ich habe eine Wut im Bauch; Ich möchte am liebsten davonlaufen. Ihre Bemerkung tut mir weh.

hh) Prinzipien der Mediation nach Harvard-Konzept

Ausgangspunkt: Der Orangenfall

Die Mutter zweier Kinder hat noch genau eine Orange. Beide Kinder streiten. Jedes Kind möchte unbedingt die Organe haben.  Was ist nun zu tun? Die Frucht zerschneiden und teilen? Eine Münze werfen? Die Kinder den Kampf ausfechten lassen? Der richtige Ansatz: Erst einmal fragen: Warum wollt Ihr denn die Orange? Durch diese Frage wird Bedarf identifiziert und analysiert. Zum einen wird den Gesprächspartnern signalisiert, dass man sich für die Probleme interessiert und ehrlich an der Lösung dieser interessiert ist. In diesem konstruierten Fall kommt heraus, dass Tochter 1 einen Kuchen backen möchte und lediglich die Schale benötigt und Tochter 2 Saft trinken möchte, also das Fruchtfleisch will.

Prinzip 1: Trennung von Person und Sache

Mensch und Problem werden getrennt. Nicht auf das Gegenüber einschießen, sondern auf das Ziel konzentrieren. Sachbezogen diskutieren.

Prinzip 2: Von der Position zum Interesse

Der Mediator hilft von den im Konflikt eingenommenen Verhandlungsposition- und Rechtsposition abzurücken. Nicht Positionen, sondern Interessen sind im Mittelpunkt. Zu erforschen sind die dahinter stehenden wirtschaftlichen und sonstigen Interessen. „Warum“- und „Warum nicht“ Fragen machen die unterschiedlichen Interessen bewusst.

Prinzip 3: Optionen suchen zum gegenseitigen Nutzen

Lösungsmöglichkeiten sammeln. Vor allem beim Suchen von Optionen, die im Idealfall beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen bringen, ist Kreativität gefragt. Sich nicht auf die angeblich einzig denkbare Lösung fixieren.

Prinzip 4: Bewertung anhand objektiver Kriterien

Objektive Kriterien vorlegen. Neutrale Beurteilungskriterien verwenden. Das Ergebnis soll auf objektive Entscheidungsprinzipien aufbauen.

4. Ablauf der  Mediation 

a) Vorbereitungsphase

Fallzuweisung/Beauftragung

Informationssammlung und Vorprüfung 

Kontaktaufnahme mit den Parteien 

Auftragsklärung

Mediationsvereinbarung

b)Vermittlungsphase – Mediationsgespräch

Einführung

Die Parteien vereinbaren die Regeln, wie sie verhandeln möchten

Standpunkte/Problemdefinition

Exploration: Konflikterhellung und Interessensklärung

Entwicklung von Optionen/Verhandlungen

Problemlösung/Vereinbarung

c) Post-Mediations-Phase/Umsetzungsphase

Überprüfung der Vereinbarung durch Dritte (z.B. Rechtsanwälte der Parteien)

ggf. offizielle Anerkennung und Ratifikation (z.B. notarielle Beurkundung)

Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung

5. Dauer und Kosten eines Mediationsverfahrens 

Die Dauer einer Mediation richtet sich nach der Art und dem Umfang des Konflikts. Manchmal ist ein Konflikt im Rahmen einer  Kurzmediation innerhalb von wenigen Stunden geklärt. In den meisten Konflikten/Verfahren sind allerdings mehrere Sitzungen erforderlich. Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt dann in der Regel 1½ - 3 Stunden. Die Kosten ergeben aus der aufgewendeten Zeit und der Art des jeweiligen Falls. Mediatoren sind für ihre Aufgaben besonders geschult (Zusatzausbildung) und müssen erfahren sein. Hierfür ist eine angemessene Honorierung selbstverständlich. Die Kosten für eine fachgerechte Mediation richten sich zumeist nach dem Arbeitsfeld:

  • Familienmediation: 125 bis  200 Euro/Stunde zuzgl. MWST 
  • Wirtschaftsmediation: 175 bis 250 Euro/Stunde zuzgl.MWST.

    Soweit keine andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, wird das Honorar von den Parteien im Innenverhältnis zu gleichen Teilen getragen. Mediation ist preiswert und mit Sicherheit kostengünstiger als ein langer gerichtlicher Streit mit unsicherem Ausgang.

    Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 6 - 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 - 1,5 Jahre, ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators.

    Demgegenüber können auch hochkomplexe Streitfragen im Rahmen einer Mediation schon im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher (individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl) in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) geregelt werden.

     6. Vorteile der Mediation

    ·  Kooperation statt Konfrontation

    ·  Produktive Form des Umgangs.

    ·  Förderung des selbstverantwortlichen Bürgers

    ·  Aus eigener Kraft zur Lösung gelangen

    ·  Keine obrigkeitliche Entscheidungen

    ·  Interessengeleiteter und zukunftsweisender Ausgleich

    ·  Vermittlung der Fähigkeit, Konflikte auch in Zukunft selbst zu lösen.

    7. Fazit

    Durch den Einsatz der Mediation wird die Streitkultur verbessert und die Konfliktlösung optimiert. Die Entscheidung wird nicht auf Dritte delegiert, sondern selbst von den Parteien durch Hilfe des Mediators gefunden. Das Geheimnis der Konfliktlösung ist es, den Standpunkt des anderen zu verstehen. Ich stehe Ihnen gerne als Mediator zur Verfügung.

    Hermann Kulzer M.B.A.
    Rechtsanwalt, Mediator
    Berlin Dresden Augsburg

    Tel. 0351 8110233 

    www.schlichten-ist-besser.de
    www.schlichten-ist-Chance.de
    www.schlichten-ist-besser.com
    www.konfliktende.com
    www.M3diation.de

  • insoinfo
    Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Rechtsanwaltm Mediator
    12.09.2010 Mediationsvereinbarung
    Information

     

     

    Mediationsvereinbarung

     

     

    zwischen

     

    X und Y

     

    -nachfolgend Partei genannt-

     

    und

     

     

    Herrn Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.

    Mauerstraße 76 Berlin

     

    -nachfolgend Mediator genannt -

     

     

     

    1. Vertragsgegenstand und Ziel der Mediation

    Die Parteien beauftragen den Mediator mit der Mediation des nachfolgenden Konflikts:

     

     

    Ziel der Mediation ist eine einvernehmliche Lösung im beiderseitigen Interesse.

     

     

     

    Die Konfliktpartner sind bereit und verpflichten sich, außergerichtlich und selbstverantwortlich, an einer für alle Beteiligten fairen Vereinbarung zur Lösung der Streitigkeiten mitzuwirken. Jeder Konfliktpartner vertritt seinen eigenen Standpunkt und erklärt sich bereit, auch den Standpunkt des anderen zu hören.

     

    Den Konfliktpartnern ist bekannt, dass der Mediator keine Entscheidungsmacht hat. Seine Rolle ist es lediglich, alle Beteiligten im Prozess der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Er ist für das Verfahren und die Strukturierung der Mediation verantwortlich, nicht für deren Ergebnis. Die Konfliktparteien und deren Vertreter sind bereit, voll und offen mit dem Mediator zu kooperieren.

     

    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass in dem Mediationsverfahren eine individuelle Rechtsberatung durch den Mediator nicht stattfinden kann, sie aber jederzeit einen Rechtsanwalt ihrer Wahl konsultieren und sich von diesem beraten lassen können. Der Rechtsanwalt einer Partei kann an dem Verfahren teilnehmen, sofern die andere Partei damit einverstanden ist. Vor Abschluss einer den Konflikt beendenden Vereinbarung wird den Parteien empfohlen, diese mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu besprechen. Jede Partei ist allein und ausschließlich verantwortlich für alle Gebühren und sonstigen Aufwendungen, die ihr durch Beauftragung von Vertretern, zusätzlichen Beratern oder Sachverständigen entstehen.

     

    2. Verpflichtungen des Mediators

    Der Mediator verpflichtet sich, neutral und allparteilich zu sein. Er versichert, keine der Konfliktparteien in der Streitigkeit vertreten zu haben oder künftig zu vertreten. Er versichert weiter, dass er höchstpersönlich keiner Seite als Beratungsanwalt zur Verfügung stand und zukünftig auch nicht in dieser Sache zur Verfügung stehen wird.

     

    3. Verpflichtungen der Parteien

    Alle Konfliktpartner verpflichten sich, in der Mediation relevante Informationen offen zu legen. Die Mediation ist freiwillig. Jeder Konfliktpartner hat das Recht, die Mediation jederzeit abzubrechen. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.

     

    4. Vertraulichkeit

    Der Inhalt der Mediationsgespräche ist vertraulich. Die Konfliktpartner nehmen zu Kenntnis, dass alle Informationen, die der Mediator erhält, unter seine Verschwiegenheitsverpflichtung fallen. Die Konfliktpartner verpflichten sich, den Mediator in einem etwaigen anschließenden Gerichtsverfahren nicht als Zeugen zu benennen. Der Mediator wird in der Angelegenheit weder als (ehrenamtlicher) Richter in einem etwaigen anschließenden Arbeitsgerichtsverfahren noch in einem sonstigen Schiedsgerichtsverfahren (z. B. vor der IHK) zur Verfügung stehen. Der Mediator fertigt zu seiner eigenen Information Protokolle von jeder Mediationssitzung an. Es besteht für keine der Konfliktparteien und auch nicht für Dritte ein Einsichtsrecht. Für Dokumentationszwecke ist der Mediator ermächtigt, unter Veränderung aller vertraulichen Daten die Angelegenheit als Fall zu dokumentieren.

     

    Der Mediator verpflichtet sich, keine Informationen, die ihm von einer Seite oder einem Vertreter zu Kenntnis gelangt sind, ohne dazu ausdrücklich aufgefordert worden zu sein, an die anderen Parteien oder deren Vertreter weiterzugeben. Die Konfliktparteien verpflichten sich, dem Mediator darauf hinzuweisen, welche Informationen vertraulich gegenüber den anderen Konfliktbeteiligten zu behandeln sind.

     

    5. Gerichtliche Schritte

    Die Konfliktpartner verpflichten sich, nur zur Fristwahrung Klage zu erheben und alle Beteiligten sowie den Mediator hiervon umgehend in Kenntnis zu setzen. Während des Mediationsverfahrens verpflichten sich die Beteiligten, keine neuen gerichtlichen Schritte einzuleiten. Ausnahme bildet die Wahrung einer Rechtsposition (z. B. Fristwahrung). Die Konfliktparteien verpflichten sich, bei anhängigen Verfahren das Gericht oder die staatliche Stelle über das Mediationsverfahren zu informieren und eine Unterbrechung des förmlichen Verfahrens bis zum Abschluss der Mediation zu beantragen. Ein Beweisverfahren soll während der Mediation nicht durchgeführt werden. Alle Beteiligten verpflichten sich, hierzu beizutragen.

     

    6. Mediationssitzung

    Der Mediator kann die Mediation jederzeit abbrechen, wenn er den starken Verdacht hat, dass eine Partei nicht in gutem Glauben handelt und z. B. falsche oder unvollständige Informationen gibt oder wenn er zu der Schlussfolgerung kommt, dass eine weitere Mediationssitzung dem Konfliktbearbeitungsprozess nicht mehr förderlich sein wird.

     

    Mediationssitzungen finden in Anwesenheit aller Konfliktpartner statt. Jede Konfliktpartei garantiert, dass mindestens eine anwesende Person (Partei selbst oder Vertreter) autorisiert ist, eine abschließende Vereinbarung zu Beendigung der Angelegenheit abzuschließen.

     

    Die Gespräche während der Mediation sind bis zum Abschluss der endgültigen Vereinbarung nicht rechtsverbindlich.

     

    Das Mediationsverfahren soll zügig durchgeführt werden. Alle Beteiligten verpflichten sich, Mediationsterminen oberste Priorität einzuräumen. Termine werden gemeinsam vereinbart. Der Mediator macht den Beteiligten Terminvorschläge.

     

    7. Honorar des Mediators und weitere Kosten

    Eine Mediationsstunde dauert 60 Minuten und wird mit 200 € pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet. Angebrochene Stunden werden im 15 Minuten Takt berechnet. Werden Mediationstermine von einem der Beteiligten weniger als 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin ohne wichtigen Grund abgesagt, übernimmt die absagende Partei die gesamten Gebühren für diese Sitzung allein.

     

    Für die schriftliche Ausarbeitung der Vereinbarung kann sich der Mediator entweder gesondert nach der Rechtsanwaltsvergütungsverorderung bezahlten lassen oder – in Absprache mit den Parteien- auf Kosten der Beteiligten einen anderen Rechtsanwalt hinzuziehen.

    Die Parteien verpflichten sich das Mediationshonorar als Gesamtschuldner zu zahlen, wobei im Innenverhältnis das Honorar zu jeweils 50% von den Parteien getragen wird.

    Jeder Beteiligte kann das Mediationsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen einseitig beenden. Für diesen Fall jedoch verpflichten sich die Parteien, die bis zur Beendigung entstandenen Kosten des Mediators hälftig zu tragen.

     

    8. Haftungsausschluss

    Ausser im Fall von grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handels ist der Mediator keiner Partei gegenüber für Handlungen oder Unterlassungen haftbar, die mit der Mediation in Verbindung stehen.

     

    9. Schriftformklausel

    Mündlichen Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

     

     

    Ort Datum

     

    Unterschriften

     

    insoinfo
    Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Rechtsanwalt, Mediator
    09.09.2010 Mediation: Was haben der Fall Sarrazin und der Orangenfall gemeinsam?
    Information Optimierung der Konfliktlösung durch Mediatoren Vorspann Thilo Sarrazin lässt sich seinen Rückzug aus der Spitze der Bundesbank laut "Spiegel" gut bezahlen. Das Bundespräsidialamt bestätigte, dass es sich aktiv als Vermittler in den Streit zwischen Sarrazin und der Notenbank eingeschaltet hatte. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins kam dadurch doch noch eine gütliche Einigung zustande, bei der Sarrazin eine um 1000 Euro höhere Pension durchsetzte. Der Sprecher von Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker, sagte dazu auf dpa-Anfrage: "Alle inhaltlichen Vereinbarungen wurden ausschließlich von den Vertragspartnern getroffen." Das Bundespräsidialamt habe "die Rolle der Mediation im Rahmen rechtlichen Gehörs der Beteiligten übernommen". Laut "Focus" hatte Präsidialamt-Staatssekretär Lothar Hagebölling Sarrazin in einem Gespräch zum Amtsverzicht bewogen. 1. Konflikte, Ursachen, Konsequenzen Von einem Konflikt (lat.: confligere = zusammentreffen, kämpfen) spricht man, wenn Interessen, Zielsetzungen oder Wertvorstellungen von Personen, gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen oder Staaten miteinander unver-einbar sind. Konflikte gehören heute zum Alltag von Abteilungen, Organisationseinheiten oder Familien und können – wenn sie konstruktiv ausgetragen werden – zu einer positiven Weiterentwicklung von Einzelpersonen und des Gemeinwesens beitragen. Wenn Konflikte dagegen eskalieren, können erhebliche psychische, physische und materielle Schäden entstehen: Sarrazinfall: Streit um Kündigungsgrund- drohender Rufschaden Orangenfall: Streit zwischen zwei Kindern um eine Orange –drohende Gewalt Klinikfall: Streit um eine neue Stelle als Chefarzt- drohender Schadensersatz Rosenkriegfall: Streit um Haus, Geschäft und Kinder: drohende Versteigerung der Immobilie und gesellschaftlicher Absturz Gesellschafterstreitfall: Kampf um die Gesellschaft: drohende Insolvenz und Zerschlagung der Gesellschaft Einige Ursachen von zwischenmenschlichen Konflikten in Organisationen: o individuelle Wahrnehmungsunterschiede o begrenzte Ressource o Rollenkonflikte o unfaire Behandlung o Verletzung des Territorium und Veränderungen 2. Verlauf von unkontrollierten Konflikten Ein unkontrollierter Konflikt verläuft typischerweise in vier klar unter-scheidbaren Phasen: a. Die Diskussion Am Anfang steht immer eine Sachfrage – der Diskussionsgegenstand b. Die Überlagerung Im Verlaufe der Diskussion entsteht eine kritische Situation: Argumente der einen Seite werden von der anderen nicht akzeptiert. Man stellt das, was gesagt wird, infrage. Man unterstellt der anderen Seite Eigennutz, Taktik und, in der Konsequenz, Unaufrichtigkeit. An diesem Punkt gerät die Auseinandersetzung auf die moralische Ebene. Die Sachfrage wird überlagert durch Wert-, Beziehungs- und Personenfragen. Emotionen kommen ins Spiel. c. Die Eskalation Sobald eine Seite glaubt, von der anderen nicht ernst genommen, in ihrer Würde und Integrität verletzt oder gar vorsätzlich angelogen oder missbraucht zu werden, reagiert sie mit Wut und Empörung. Sie betrachtet den Fehdehandschuh als geworfen und geht zum – wie sie glaubt – berechtigten Gegenangriff über. Und exakt das Gleiche geschieht auf der Gegenseite. Die Kommunikation mit dem Partner wird abgebrochen. Man versucht, den Gegner zu isolieren und ihm Schaden zuzufügen. Es wird im Umfeld nach Verbündeten gesucht. Der Konflikt gerät in die heiße Phase. Es kommt zu einer Eskalation. d. Die Verhärtung Kein Konflikt bleibt dauerhaft in einer heißen Phase. Früher oder später kommt es zu einer Abkühlung – sei es, weil eine Seite gewonnen und ihre Interessen durchgesetzt hat, sei es, weil aufgrund der Kräfteverhältnisse eine Pattsituation entstanden ist, aus der sich ein Zustand labilen Gleichwichts entwickelt hat. Im letzteren Falle herrscht „kalter Krieg“, der Konflikt ist „chronisch“ geworden. Im Arbeitsbereich ist dies eine sehr häufige Situation. Sie kann Jahre überdauern. Tatsächlich oder vermeintlich erlittenes Unrecht wird aber nicht vergessen. Es bleibt als dauerndes Konfliktpotenzial für die Zukunft bestehen. 3. Konfliktbewältigung / Methoden und Möglichkeiten a) Methoden zur Lösung von Konflikten • Methode I: Ich gewinne, du verlierst • Methode II; Du gewinnst, ich verliere • Methode III: Die Jeder- gewinnt- Methode • Methode IV: Die Jeder- verliert- Methode b) Konfliktvorsorge Qualifizierung und prozessorientierte Unterstützung betroffener Führungskräfte/ Mitarbeiter-Innen/ Teams/Bereiche im Themenfeld Konflikt in Organisationen. Das Spektrum reicht vom Konzipieren vorbeugender Maßnahmen bis zur konkreten Intervention in akuten Konfliktsituationen. Im Fokus steht eine Steigerung der Konfliktfestigkeit der Organisation und der Konfliktfähigkeit der betroffenen Personen. Gelungenes Konfliktmanagement endet in den meisten Fällen in Schritten einer dynamischen Organisationsentwicklung. c) Konfliktmoderation Hilfestellung einer allparteilichen externen Fachkraft in einem Konflikt der Eskalationsstufen 1-3 mit dem Instrumentarium der Moderation. d) Konfliktcoaching Begleitung einer Person oder Interessengruppe bei der persönlichen Bewältigung einer Konfliktsituation. Dabei werden sowohl die Spannungsfelder bearbeitet. Zielsetzung des Prozesses ist, größere Klarheit zu schaffen, Konfliktfähigkeit zu verbessern und Handlungsmöglichkeiten auszuloten. e) Ombudsmann Der Ombudsmann (oder Ombudsman; siehe Ombud) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. f) Optimierung der Konfliktlösung durch Mediation aa) Ziele Das Ziel eines Mediationsverfahrens besteht in der eigenverantwortlichen und gemeinsamen Suche nach kreativen Problemlösungen, die letztlich für alle am Konflikt Beteiligten befriedigend und tragfähig sein sollen (so genannte „win-win-Lösung“). Mit der angestrebten Problemoptimierung werden nach Möglichkeit zukunftsorientierte wie auch auf Dauer angelegte Ergebnisse in Form von abschließenden, gegebenenfalls schriftlichen Vereinbarungen erzielt. bb) Rolle des Mediators Mediatoren sind „neutrale Dritte“ in einem Vermittlungsverfahren. Sie sind weder Psychotherapeuten noch Schiedsrichter, sonder Leiter und Regisseure der Verhandlungen. Sie sind nicht für die Inhalte und das Ergebnis der Verhandlungen verantwortlich, sondern fungieren quasi als Geburtshelfer für die von den Parteien selbst erarbeiteten Lösungen. Nicht die Mediatoren, sondern die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen. Mediatoren schaffen durch ihre Persönlichkeit ein Klima des Vertrauens, sodass die Kommunikation zwischen den Streitparteien auf eine neue Basis gestellt und damit wieder in Gang kommen kann. Sie ermutigen die Parteien auch ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen und sind gleichzeitig bestrebt, ihnen Sicherheit vor der Verletzung ihrer Gefühle zu vermitteln. Sie sorgen für einen Machtausgleich im Verfahren. Sie unterstützen die Parteien neue Sichtweisen ihres Konfliktes zu finden, ihre wahren Interessen zu ergründen und eröffnet ihnen damit die Möglichkeit, Chancen zur Regelung ihres Konfliktes zu erkennen, sodass sie selbst die bestmögliche Regelung einvernehmlich finden können. Sie achten dabei darauf, dass es nur Gewinner gibt und tragbare Regelungen für die Zukunft gefunden werden. Mediatoren haben jedoch in sachlicher Hinseicht keine Beraterfunktion cc) Einsatz und Eignung der Mediation Mediation ist nur erfolgreich einsetzbar, wenn Aufrichtigkeit, Fairness offene Kommunikation und Realitätsbezug als Werte in der Praxis eine wesentliche Rolle spielen. Eine große Veränderungsbereitschaft findet sich in der Phase eines mehrjährigen Zivilprozesses mit unterschiedlichen Instanzentscheidungen oder nicht endenden Wartezeiten auf die Erstellung von Sachverständigengutachten schon in der ersten Instanz. Wann ist ein Konfliktfall mediationsgeeignet? o Auf einen zukünftigen Kontakt oder eine Zusammenarbeit kann nicht verzichtet werden o spezifische Komplexitäten, die von ordentlichen Gerichten nur schwer begriffen werden o Konflikt ist stark emotionalisiert - eine schnelle Lösung muss gefunden werden o Größtmögliche Vertraulichkeit soll gewahrt bleiben o Die Kosten sollen niedrig gehalten werden dd) Grundsätze o Freiwilligkeit: Es darf niemand zu dieser Form der Konfliktregelung gezwungen werden. o Beide Parteien sind Auftraggeber des Mediators o Vertraulichkeit: Mediation wird grundsätzlich nicht öffentlich durchgeführt. o Offenheit: Erfolg in der Mediation tritt nur ein, wenn die Beteiligten alle Informationen offen darlegen. o Fairness: Fairness im Umgang miteinander wird zu Beginn einer Mediation gemeinsam vereinbart. ee) Wesentliche Mediationswerkzeuge o Vorbereitungskatalog des Mediators, kurze schriftliche Sachverhaltsdarstellung und Wertung o Konfliktanalyse und Aufdecken von Kommunikationsstörungen o Aktiv Zuhören o Moderation o Creativtechniken zur Horizonterweiterung und "Vergrößerung des Kuchens"(Mind Mapping, Auszeiten, veränderte Sitzordnung, Freizeitkleidung, Sportveranstaltungsbesuch u.v.a.) o Einzelgespräche o Befragung und Konfrontation von Streitparteien (bei Anwesenheit aller) ff) Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation o Direkte Kommunikation herstellen und Emotionen offenlegen o Vergangenheit bewältigen Beide Parteien müssen der anderen Seite verständlich machen können, welche Umstände, Situationen oder Ereignisse bei ihnen Frustration, Enttäuschung oder Wut ausgelöst haben – und warum. Nur wenn dies geschieht, kann nämlich der Partner seinen eigenen – gewollten oder ungewollten – Anteil am Konfliktgeschehen erkennen und akzeptieren lernen. o Keine Du Botschaften Thomas Gordon ist besonders durch seine Bücher ‘Familien-Konferenz’ und ‘Manager-Konferenz’ bekannt geworden. Eine wesentliche Fertigkeit für eine niederlagelose Konfliktlösung ist es „Du-Botschaften“ zu vermeiden. Unter einer Du-Botschaft verstehen wir eine Aussage, die den Konflikt-Partner direkt aufs Korn nimmt, sei es durch eine simple Frage, eine Kritik, einen Befehl, eine Drohung, Abstempelung oder durch eine Verletzung (Beschimpfung, Blossstellung usw.).Folgen von Du-Botschaften: Sie lösen destruktiven Streit und gegenseitige Beschimpfungen aus Sie bewirken, dass die Betroffenen schuldig, herabgesetzt und verletzt fühlen Sie bewirken, dass sich der Betroffene rächen möchte.Besserer bei Eigenkonflikten: Ich-Botschaften: Ich fühle mich abgelehnt. Ich bin verärgert. Ich habe eine Wut im Bauch. Ihre Bemerkung tut mir weh. hh) Prinzipien der Mediation nach Harvard-Konzept Einleitung: Der Orangenfall Die Mutter zweier Kinder hat noch genau eine Orange. Beide Kinder streiten. Jedes Kind möchte unbedingt die Organe haben. Was ist nun zu tun? Die Frucht zerschneiden und teilen? Eine Münze werfen? Die Kinder den Kampf ausfechten lassen? Der richtige Ansatz: Erst einmal fragen: Warum wollt Ihr denn die Orange? Durch diese Frage wird Bedarf identifiziert und analysiert. Zum einen wird den Gesprächspartnern signalisiert, dass man sich für die Probleme interessiert und ehrlich an der Lösung dieser interessiert ist. In diesem konstruierten Fall kommt heraus, dass Tochter 1 einen Kuchen backen möchte und lediglich die Schale benötigt und Tochter 2 Saft trinken möchte, also das Fruchtfleisch will. 1. Prinzip: Trennung von Person und Sache Mensch und Problem werden getrennt. Nicht auf das Gegenüber einschießen, sondern auf das Ziel konzentrieren. Sachbezogen diskutieren. 2. Prinzip: Von der Position zum Interesse Der Mediator hilft von den im Konflikt eingenommenen Verhandlungsposition- und Rechtsposition abzurücken. Nicht Positionen, sondern Interessen sind im Mittelpunkt. Zu erforschen sind die dahinter stehenden wirtschaftlichen und sonstigen Interessen. „Warum“- und „Warum nicht“ Fragen machen die unterschiedlichen Interessen bewusst. 3. Prinzip: Optionen suchen zum gegenseitigen Nutzen Lösungsmöglichkeiten sammeln. Vor allem beim Suchen von Optionen, die im Idealfall beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen bringen, ist Kreativität gefragt. Sich nicht auf die angeblich einzig denkbare Lösung fixieren. 4. Prinzip: Bewertung anhand objektiver Kriterien Objektive Kriterien vorlegen. Neutrale Beurteilungskriterien verwenden. Das Ergebnis soll auf objektive Entscheidungsprinzipien aufbauen. 4. Ablauf der Mediation a)Vorbereitungsphase • Fallzuweisung/Beauftragung • Informationssammlung und Vorprüfung • Kontaktaufnahme mit den Parteien • Auftragsklärung • Mediationsvereinbarung b)Vermittlungsphase – Mediationsgespräch • Einführung • Die Parteien vereinbaren die Regeln, wie sie verhandeln möchten • Standpunkte/Problemdefinition • Exploration: Konflikterhellung und Interessensklärung • Entwicklung von Optionen/Verhandlungen • Problemlösung/Vereinbarung c) Post-Mediations-Phase/Umsetzungsphase • Überprüfung der Vereinbarung durch Dritte (z.B. Rechtsanwälte der Parteien) • ggf. offizielle Anerkennung und Ratifikation (z.B. notarielle Beurkundung) • Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung 5. Dauer und Kosten eines Mediationsverfahrens Die Dauer einer Mediation richtet sich nach der Art und dem Umfang des Konflikts. Manchmal ist ein Konflikt im Rahmen einer Kurzmediation innerhalb von wenigen Stunden geklärt. In den meisten Konflikten/Verfahren sind allerdings mehrere Sitzungen erforderlich. Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt dann in der Regel 1½ - 3 Stunden. Die Kosten ergeben aus der aufgewendeten Zeit und der Art des jeweiligen Falls. Mediatoren sind für ihre Aufgaben besonders geschult (Zusatzausbildung) und müssen erfahren sein. Hierfür ist eine angemessene Honorierung selbstverständlich. Die Kosten für eine fachgerechte Mediation richten sich zumeist nach dem Arbeitsfeld: • Familienmediation: 125 bis 200 Euro/Stunde zuzgl. MWST • Wirtschaftsmediation: 150 bis 350 Euro/Stunde zuzgl.MWST. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, wird das Honorar von den Parteien im Innenverhältnis zu gleichen Teilen getragen. Mediation ist preiswert und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kostengünstiger als ein langer gerichtlicher Streit mit unsicherem Ausgang. Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 6 - 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 - 1,5 Jahre, ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators. Demgegenüber können auch hochkomplexe Streitfragen im Rahmen einer Mediation schon im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher (individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl) in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) geregelt werden. Fazit Durch den Einsatz der Mediation wird die Streitkultur verbessert und die Konfliktlösung optimiert. Die Entscheidung wird nicht auf Dritte delegiert, sondern selbst von den Parteien durch Hilfe des Mediators gefunden. Das Geheimnis der Konfliktlösung ist es, den Standpunkt des anderen zu verstehen. Ich stehe Ihnen gerne als Mediator zur Verfügung. Hermann Kulzer M.B.A. Rechtsanwalt, Mediator Berlin, Dresden Telefonnummer 0351 8110233 insoinfo
    Verfasser: Hermann Kulzer M.B.A. Rechtsanwalt, Mediator
    09.09.2010 Gesellschafterstreit: Dauer, Kosten, Optimierung, Kostenvergleich
    Information

    Gesellschafterstreit: Dauer, Kosten, Optimierung

    Kostenrisiko-Vergleich eines Streites zwischen Gerichtsstreit und Mediation

    Wert: 1.000.000,00 €

     

    I. Gerichtliche Auseinandersetzung (2 Instanzen, Dauer 30 Monate)

    1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG                                                        4.456,00 €

    1,0 Gebühr gem. § 13 RVG                                                                        4.496,00 €

    1,2 Gebühr gem. § 13 RVG                                                                        5.395,20 €

    1,3 Gebühr gem. § 13 RVG                                                                        5.844,80 €

     

    Prozesskosten I. Instanz

    3,15 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite)        14.162,40 €

    Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseit              40,00 €

    Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite)                       2.698,46 €

    2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite)                   11.240,00 €

    Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite)                   20,00 €

    Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite)                               2.139,40 €

    3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG                                                       13.368,00 €

    Summe incl. USt                                                                                          43.668,26 €

     

    Prozesskosten II. Instanz

    2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite)            12.588,80 €

    Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite)            20,00 €

    Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite)                         2.395,67 €

    2,8 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite)                      2.588,80 €

    Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite)                    20,00 €

    Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite)                                2.395,67 €

    4,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG                                                        17.824,00 €

    Summe incl. USt                                                                                           47.832,94 €

     

    Kostenrisiko                                                                                                91.501,20 €

    Sachverständigenkosten                                                                           20.000,00 €

    Gesamtkosten Gerichtsstreit                                                                  111.501,20 €

     

    II. Mediation (Dauer: 6 Monate)

    200 Stunden Mediation a´200 € einschließlich Co-Mediator                40.000,00 €

    Sachverständigengutachten                                                                      10.000,00 €

    Protokollierung Vergleich beim Notar                                                         5.000,00 €

    Gesamtkosten Mediation incl. USt                                                            55.000,00 €

     

    III. Unterschied

    Kosten                                                                                                           56.501.20 €

    Dauer                                                                                                               24 Monate

     

     

    Fazit:  Eine Mediation spart viel Zeit und Geld

     

     

     

    Hermann Kulzer M.B.A.

    Rechtsanwalt Mediator
    Berlin Dresden

    insoinfo
    Verfasser: Hermann Kulzer MBA Rechtsanwalt Mediator
    13.09.2009 Optimierung der Konfliktlösung durch Mediatoren
    Information Optimierung der Konfliktlösung durch Mediatoren Vorspann Thilo Sarrazin lässt sich seinen Rückzug aus der Spitze der Bundesbank laut „Spiegel“ gut bezahlen. Das Bundespräsidialamt bestätigte, dass es sich aktiv als Vermittler in den Streit zwischen Sarrazin und der Notenbank eingeschaltet hatte. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins kam dadurch doch noch eine gütliche Einigung zustande, bei der Sarrazin eine um 1000 Euro höhere Pension durchsetzte. Der Sprecher von Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker, sagte dazu auf dpa-Anfrage: „Alle inhaltlichen Vereinbarungen wurden ausschließlich von den Vertragspartnern getroffen.“ Das Bundespräsidialamt habe „die Rolle der Mediation im Rahmen rechtlichen Gehörs der Beteiligten übernommen“. Laut "Focus" hatte Präsidialamt-Staatssekretär Lothar Hagebölling Sarrazin in einem Gespräch zum Amtsverzicht bewogen. 1. Konflikte, Ursachen, Konsequenzen Von einem Konflikt (lat.: confligere = zusammentreffen, kämpfen) spricht man, wenn Interessen, Zielsetzungen oder Wertvorstellungen von Personen, gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen oder Staaten miteinander unver-einbar sind. Konflikte gehören heute zum Alltag von Abteilungen, Organisationseinheiten oder Familien und können – wenn sie konstruktiv ausgetragen werden – zu einer positiven Weiterentwicklung von Einzelpersonen und des Gemeinwesens beitragen. Wenn Konflikte dagegen eskalieren, können erhebliche psychische, physische und materielle Schäden entstehen: Sarrazinfall: Streit um Kündigungsgrund - drohender Rufschaden Orangenfall: Streit zwischen zwei Kindern um eine Orange – drohende Gewalt Klinikfall: Streit um eine neue Stelle als Chefarzt - drohender Schadensersatz Rosenkriegfall: Streit um Haus, Geschäft und Kinder: drohende Versteigerung der Immobilie und gesellschaftlicher Absturz Gesellschafterstreitfall: Kampf um die Gesellschaft: drohende Insolvenz und Zerschlagung der Gesellschaft 2. Verlauf von unkontrollierten Konflikten Ein unkontrollierter Konflikt verläuft typischerweise in vier klar unter-scheidbaren Phasen: a. Die Diskussion Am Anfang steht immer eine Sachfrage – der Diskussionsgegenstand b. Die Überlagerung Im Verlaufe der Diskussion entsteht eine kritische Situation: Argumente der einen Seite werden von der anderen nicht akzeptiert. Man stellt das, was gesagt wird, infrage. Man unterstellt der anderen Seite Eigennutz, Taktik und, in der Konsequenz, Unaufrichtigkeit. An diesem Punkt gerät die Auseinandersetzung auf die moralische Ebene. Die Sachfrage wird überlagert durch Wert-, Beziehungs- und Personenfragen. Emotionen kommen ins Spiel. c. Die Eskalation Sobald eine Seite glaubt, von der anderen nicht ernst genommen, in ihrer Würde und Integrität verletzt oder gar vorsätzlich angelogen oder missbraucht zu werden, reagiert sie mit Wut und Empörung. Sie betrachtet den Fehdehandschuh als geworfen und geht zum – wie sie glaubt – berechtigten Gegenangriff über. Und exakt das Gleiche geschieht auf der Gegenseite. Die Kommunikation mit dem Partner wird abgebrochen. Man versucht, den Gegner zu isolieren und ihm Schaden zuzufügen. Es wird im Umfeld nach Verbündeten gesucht. Der Konflikt gerät in die heiße Phase. Es kommt zu einer Eskalation. d. Die Verhärtung Kein Konflikt bleibt dauerhaft in einer heißen Phase. Früher oder später kommt es zu einer Abkühlung – sei es, weil eine Seite gewonnen und ihre Interessen durchgesetzt hat, sei es, weil aufgrund der Kräfteverhältnisse eine Pattsituation entstanden ist, aus der sich ein Zustand labilen Gleichwichts entwickelt hat. Im letzteren Falle herrscht „kalter Krieg“, der Konflikt ist „chronisch“ geworden. Im Arbeitsbereich ist dies eine sehr häufige Situation. Sie kann Jahre überdauern. Tatsächlich oder vermeintlich erlittenes Unrecht wird aber nicht vergessen. Es bleibt als dauerndes Konfliktpotenzial für die Zukunft bestehen. 3. Konfliktbewältigung / Methoden und Möglichkeiten a) Methoden zur Lösung von Konflikten • Methode I: Ich gewinne, du verlierst • Methode II; Du gewinnst, ich verliere • Methode III: Die Jeder- gewinnt- Methode • Methode IV: Die Jeder- verliert- Methode b) Konfliktvorsorge Qualifizierung und prozessorientierte Unterstützung betroffener Führungskräfte/ Mitarbeiter/Innen/ Teams/Bereiche im Themenfeld Konflikt in Organisationen. Das Spektrum reicht vom Konzipieren vorbeugender Maßnahmen bis zur konkreten Intervention in akuten Konfliktsituationen. Im Fokus steht eine Steigerung der Konfliktfestigkeit der Organisation und der Konfliktfähigkeit der betroffenen Personen. Gelungenes Konfliktmanagement endet in den meisten Fällen in Schritten einer dynamischen Organisationsentwicklung. c) Konfliktmoderation Hilfestellung einer allparteilichen externen Fachkraft in einem Konflikt der Eskalationsstufen 1-3 mit dem Instrumentarium der Moderation. d) Konfliktcoaching Begleitung einer Person oder Interessengruppe bei der persönlichen Bewältigung einer Konfliktsituation. Dabei werden sowohl die Spannungsfelder bearbeitet. Zielsetzung des Prozesses ist, größere Klarheit zu schaffen, Konfliktfähigkeit zu verbessern und Handlungsmöglichkeiten auszuloten. e) Ombudsmann Der Ombudsmann (oder Ombudsman; siehe Ombud) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. f) Optimierung der Konfliktlösung durch Mediation aa) Ziele Das Ziel eines Mediationsverfahrens besteht in der eigenverantwortlichen und gemeinsamen Suche nach kreativen Problemlösungen, die letztlich für alle am Konflikt Beteiligten befriedigend und tragfähig sein sollen (so genannte „win-win-Lösung“). Mit der angestrebten Problemoptimierung werden nach Möglichkeit zukunftsorientierte wie auch auf Dauer angelegte Ergebnisse in Form von abschließenden, gegebenenfalls schriftlichen Vereinbarungen erzielt. bb) Rolle des Mediators Mediatoren sind „neutrale Dritte“ in einem Vermittlungsverfahren. Sie sind weder Psychotherapeuten noch Schiedsrichter, sonder Leiter und Regisseure der Verhandlungen. Sie sind nicht für die Inhalte und das Ergebnis der Verhandlungen verantwortlich, sondern fungieren quasi als Geburtshelfer für die von den Parteien selbst erarbeiteten Lösungen. Nicht die Mediatoren, sondern die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen. Mediatoren schaffen durch ihre Persönlichkeit ein Klima des Vertrauens, sodass die Kom-munikation zwischen den Streitparteien auf eine neue Basis gestellt und damit wieder in Gang kommen kann. Sie ermutigen die Parteien auch ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen und sind gleichzeitig bestrebt, ihnen Sicherheit vor der Verletzung ihrer Gefühle zu vermitteln. Sie sorgen für einen Machtausgleich im Verfahren. Sie unterstützen die Parteien neue Sichtweisen ihres Konfliktes zu finden, ihre wahren Interessen zu ergründen und eröffnet ihnen damit die Möglichkeit, Chancen zur Regelung ihres Konfliktes zu erkennen, sodass sie selbst die bestmögliche Regelung einvernehmlich finden können. Sie achten dabei darauf, dass es nur Gewinner gibt und tragbare Regelungen für die Zukunft gefunden werden. Mediatoren haben jedoch in sachlicher Hinseicht keine Beraterfunktion cc) Einsatz und Eignung der Mediation Mediation ist nur erfolgreich einsetzbar, wenn Aufrichtigkeit, Fairness offene Kommunikation und Realitätsbezug als Werte in der Praxis eine wesentliche Rolle spielen. Eine große Veränderungsbereitschaft findet sich in der Phase eines mehrjährigen Zivilprozesses mit unterschiedlichen Instanzentscheidungen oder nicht endenden Wartezeiten auf die Erstellung von Sachverständigengutachten schon in der ersten Instanz. Wann ist ein Konfliktfall mediationsgeeignet? o Auf einen zukünftigen Kontakt oder eine Zusammenarbeit kann nicht verzichtet werden o Komplexität, die von ordentlichen Gerichten nur schwer begriffen werden o Konflikt ist stark emotionalisiert - eine schnelle Lösung ist erforderlich o Größtmögliche Vertraulichkeit soll gewahrt bleiben o Die Kosten sollen niedrig gehalten werden dd) Grundsätze o Freiwilligkeit: Es darf niemand zu dieser Form der Konfliktregelung gezwungen werden. o Beide Parteien sind Auftraggeber des Mediators o Vertraulichkeit: Mediation wird grundsätzlich nicht öffentlich durchgeführt. o Offenheit: Erfolg in der Mediation tritt nur ein, wenn die Beteiligten alle Informationen offen darlegen. o Fairness: Fairness im Umgang miteinander wird zu Beginn einer Mediation gemeinsam vereinbart. ee) Wesentliche Mediationswerkzeuge o Vorbereitungskatalog des Mediators, schriftliche Sachverhaltsdarstellung und Wertung durch die Parteien o Konfliktanalyse und Aufdecken von Kommunikationsstörungen o Aktiv Zuhören o Moderation o Creativtechniken zur Horizerweiterung und "Vergrößerung des Kuchens" ( Sitzordnung, Sport, Auszeiten ) o Einzelgespräche o Befragung und Konfrontation von Streitparteien (bei Anwesenheit aller) ff) Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation o Direkte Kommunikation herstellen und Emotionen offenlegen o Vergangenheit bewältigen Beide Parteien müssen der anderen Seite verständlich machen können, welche Umstände, Situationen oder Ereignisse bei ihnen Frustration, Enttäuschung oder Wut ausgelöst haben – und warum. Nur wenn dies geschieht, kann nämlich der Partner seinen eigenen – gewollten oder unge-wollten – Anteil am Konfliktgeschehen erkennen und akzeptieren lernen. o Keine Du Botschaften Thomas Gordon ist besonders durch seine Bücher ‘Familien-Konferenz’ und ‘Manager-Konferenz’ bekannt geworden. Eine wesentliche Fertigkeit für eine niederlagelose Konfliktlösung ist es „Du-Botschaften“ zu vermeiden. Unter einer Du-Botschaft verstehen wir eine Aussage, die den Konflikt-Partner direkt aufs Korn nimmt, sei es durch eine simple Frage, eine Kritik, einen Befehl, eine Drohung, Abstempelung oder durch eine Verletzung (Beschimpfung, Blossstellung usw.). Folgen von Du-Botschaften: Sie lösen destruktiven Streit und gegenseitige Beschimpfungen aus Sie bewirken, dass die Betroffenen schuldig, herabgesetzt und verletzt fühlen Sie bewirken, dass sich der Betroffene rächen möchte.Besserer bei Eigenkonflikten: Ich-Botschaften: Ich fühle mich abgelehnt. Ich bin verärgert. Ich habe eine Wut im Bauch. Ihre Bemerkung tut mir weh. hh) Prinzipien der Mediation nach Harvard-Konzept Einleitung: Der Orangenfall Die Mutter zweier Kinder hat noch genau eine Orange. Beide Kinder streiten. Jedes Kind möchte unbedingt die Organe haben. Was ist nun zu tun? Die Frucht zerschneiden und teilen? Eine Münze werfen? Die Kinder den Kampf aus-fechten lassen? Der richtige Ansatz: Erst einmal fragen: Warum wollt Ihr denn die Orange? Durch diese Frage wird Bedarf identifiziert und analysiert. Zum einen wird den Gesprächspartnern signalisiert, dass man sich für die Probleme interessiert und ehrlich an der Lösung dieser interessiert ist. In diesem konstruierten Fall kommt heraus, dass Tochter 1 einen Kuchen backen möchte und lediglich die Schale benötigt und Tochter 2 Saft trinken möchte, also das Fruchtfleisch will. 1. Prinzip: Trennung von Person und Sache Mensch und Problem werden getrennt. Nicht auf das Gegenüber einschießen, sondern auf das Ziel konzentrieren. Sachbezogen diskutieren. 2. Prinzip: Von der Position zum Interesse Der Mediator hilft von den im Konflikt eingenommenen Verhandlungsposition- und Rechtsposition abzurücken. Nicht Positionen, sondern Interessen sind im Mittelpunkt. Zu erforschen sind die dahinter stehenden wirtschaftlichen und sonstigen Interessen. „Warum“ - und „Warum nicht“ Fragen machen die unterschiedlichen Interessen bewusst. 3. Prinzip: Optionen suchen zum gegenseitigen Nutzen Lösungsmöglichkeiten sammeln. Vor allem beim Suchen von Optionen, die im Idealfall beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen bringen, ist Kreativität gefragt. Sich nicht auf die angeblich einzig denkbare Lösung fixieren. 4. Prinzip: Bewertung anhand objektiver Kriterien Objektive Kriterien vorlegen. Neutrale Beurteilungskriterien verwenden. Das Ergebnis soll auf objektive Entscheidungsprinzipien aufbauen. 4. Ablauf der Mediation a) Vorbereitungsphase • Fallzuweisung/Beauftragung • Informationssammlung und Vorprüfung • Kontaktaufnahme mit den Parteien • Auftragsklärung • Mediationsvereinbarung b) Vermittlungsphase – Mediationsgespräch • Einführung • Die Parteien vereinbaren die Regeln, wie sie verhandeln möchten • Standpunkte/Problemdefinition • Exploration: Konflikterhellung und Interessensklärung • Entwicklung von Optionen/Verhandlungen • Problemlösung/Vereinbarung c) Post-Mediations-Phase/Umsetzungsphase • Überprüfung der Vereinbarung durch Dritte (z.B. Rechtsanwälte der Parteien) • ggf. offizielle Anerkennung und Ratifikation (z.B. notarielle Beurkundung) • Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung 5. Dauer und Kosten eines Mediationsverfahrens Die Dauer einer Mediation richtet sich nach der Art und dem Umfang des Konflikts. Manchmal ist ein Konflikt im Rahmen einer Kurzmediation innerhalb von wenigen Stunden geklärt. In den meisten Konflikten/Verfahren sind allerdings mehrere Sitzungen erforderlich. Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt dann in der Regel 1½ - 3 Stunden. Die Kosten ergeben aus der aufgewendeten Zeit und der Art des jeweiligen Falls. Mediatoren sind für ihre Aufgaben besonders geschult (Zusatzausbildung) und müssen erfahren sein. Hierfür ist eine angemessene Honorierung selbstverständlich. Die Kosten für eine fachgerechte Mediation richten sich zumeist nach dem Arbeitsfeld. Üblich sind die Honorarvereinbarung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder die Honorarvereinbarung auf Stundensatzbasis: • Familienmediation: 125 bis 200 Euro/Stunde zzgl. MwSt. • Wirtschaftsmediation: 150 bis 350 Euro/Stunde zzgl. MwSt. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, wird das Honorar von den Parteien im Innenverhältnis zu gleichen Teilen getragen. Mediation ist preiswert und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kostengünstiger als ein langer gerichtlicher Streit mit unsicherem Ausgang. Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 6 bis 9 Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt 1 bis 1,5 Jahre, ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators. Demgegenüber können auch hochkomplexe Streitfragen im Rahmen einer Mediation schon im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher (individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl) in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) geregelt werden. Fazit Durch den Einsatz der Mediation wird die Streitkultur verbessert und die Konfliktlösung optimiert. Die Entscheidung wird nicht auf Dritte delegiert, sondern selbst von den Parteien durch Hilfe des Mediators gefunden. Das Geheimnis der Konfliktlösung ist es, den Standpunkt des anderen zu verstehen. Ich stehe Ihnen gerne als Mediator zur Verfügung. Hermann Kulzer M.B.A. Rechtsanwalt, Mediator Glashütter Straße 101a 01277 Dresden Tel. 0351/8110233 insoinfo
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