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Insolvenzrecht A bis Z
pacta sunt servanda
Der Grundsatz pacta sunt servanda gehört zu den
Grundstrukturen des Vertragsrechtes (BAG, LAG Hamm, NJW 2005, 1820).

Die Vertragsparteien können sich nicht durch einseitige
Erklärung von der Bindung an den abgeschlossenen
Vertrag lösen.

Zur Aufhebung bedarf es grundsätzlich
einer Willensübereinstimmung der Parteien.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11