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Regelinsolvenzverfahren |
Das Regelinsolvenzverfahren wird durchgeführt für juristische oder natürliche Personen. Bei natürlichen Personen muss eine aktuelle gewerbliche oder selbständige Tätigkeit vorliegen. Auch für ehemals gewerblich Tätige oder ehemals Selbständige kommt unter bestimmten Voraussetzungen das Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Die Abgrenzung findet sich in § 304 InsO.
Eine Bröschüre zum Regelinsolvenzverfahren finden Sie hier. (http://www.schuldnerberatung-berlin.de/RegelInsO11.pdf)
Weitere Infos und eine professionelle Begleitung finden sich bei uns. |
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