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Insolvenzrecht A bis Z
Zivilrechtsakzessorietät
Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenz- und Strafrecht ist identisch.

Es besteht eine strenge Zivilrechtsakzessorietät, vgl.Bieneck, in Müller-Gugenbergter/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht § 75 Rn.48; Nickert Lamberti Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung im Insolvenzrecht 2. Auflage Randnummer 1033.

Es wäre im Hiinblick auf die Einheit der Rechtsordnung systemwidrig, wenn das Strafrecht die Zahlungsunfähigkeit anders beurteilen würde als das Zivilrecht.


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