Änderungen beim Widerrufsrecht und Rückgaberecht
Seit dem 04.08.2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht und es gibt neue amtliche Musterbelehrungen. Nach einem Urteil des EuGH war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, vor allem die Regelungen zum Wertersatz bei der Ausübung des Widerufs- oder Rückgaberechts zu überarbeiten. Hierzu wurde § 312e BGB ins Gesetz eingefügt. |