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Insolvenzrecht A bis Z
Krise
Krise:  Begriff, Verlauf und Hilfe

Die erste Globalisierungswelle endete vor 75 Jahren mit der Weltwirtschaftskrise. Das Welthandelsvolumen fiel von 1929 bis 1932 um 25 %. Es war der folgenschwerste wirtschaftliche Einbruch des vergangenen Jahrhunderts.

Die Folge waren :
- Unternehmenszusammenbrüche,
- Massenarbeitslosigkeit und ein
- Überlebenskampf für Millionen von Menschen auf der Welt.

Unternehmenskrisen sind oft verursacht durch die Weltwirtschaft- es gibt aber zahlreiche andere Ursachen für Krisen.

Welche Krisen gibt es?
  • Stakeholderkrise
  • Strategiekrise
  • Produkt-und Absatzkrise
  • Erfolgskrise
  • Liquiditätskrise
  • Insolvenzreife

Der typische Ablauf einer Unternehmenskrise  verläuft wie folgt:

- Strategische Krise
- Ertragskrise
- Liquiditätskrise
- Insolvenz

Etymologisch kommt dieser Begriff von dem altgriechischen Wort "Crisis", das die kritische Entwicklungsphase eine Krankheit bzw. die kritsche Zuspitzung einer Handlungssitution im antiken Drama bezeichnet.

Es gibt einen betriebswirtschaftlichen, einen insolvenzrechtlichen und einen strafrechtlichen Krisenbegriff.

Die Betriebswirtschaftslehre versteht den Begriff "Krise" ganz überwiegend als den Zustand eines Schuldners oder schuldnerischen Unternehmens, der seine Lebensfähigkeit in Frage stellt, d.h. seine Existenz bedroht.

Die rechtliche Krise einer juristischen Person beginnt mit der formellen Unterkapitalisierung und mangelnder Kreditwürdigkeit der beschränkt haftenden Gesellschaft.
Die insolvenzrechtliche Krise ist der Auslöser eines Insolvenzverfahrens. Bei bestehender Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO und bei Überschuldung, § 19 InsO muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
 
Wer hilft in der Krise ?
Lassen Sie sich in der  finanziellen Krise, bei der auch die Existenz ihres Unternehmens gefährdet sein kann, beraten, z.B bei Kammern oder Unternehmensverbänden.

Professionelle, kompetente und seriöse Hilfe erhalten Sie von Fachanwälten für Insolvenzrecht und Rechtsanwälten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht.

Prüfen Sie kritisch Angebote und die Hilfe von "Kredithaien" oder "Firmenbestattern". Sowohl die Firmenbestatter, als auch diejenigen, die die Hilfe einer Firmenbestattung in Anspruch nehmen, können sich schon wegen einer Vollstreckungsvereitelung strafbar machen.

In der Praxis kostet die Hilfe von (illegalen) Firmenbestattern viel Geld und die strafrechtlichen Risiken werden nicht beseitigt, sondern verschärft.

Unter Umständen wird ihre Krisenberatung gefördert, z.B. durch das Bundesamt für Wirtschaft, Sächsiche Aufbaubank- Wirtschaftsförderung II , kfw, Bundesverband der freien Berufe, Runden Tisch ua..

Wir sind spezialisiert tätig in den Bereichen:

Sanierung, Insolvenzplanerstellung, Eigenverwaltung, Insolvenzverwaltung, Krisenmanagement.

Wir verfügen über hoch qualifizierte und erfahrene Berufsträger mit jahrelangen Erfahrungen und haben zahlreiche erfolgreiche Referenzfälle.

Kontakt:
RA Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer pkl
Kulzer@pkl.com



16.11.2023 Nachtragshaushalt und die Schuldenbremse: Umschichtung von Coronamitteln ist verfassungswidrig.
Information

I. Nachtragshaushalt

Die Verfassungsrichter haben Mitte November 2023 den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für nichtig erklärt. 

1. Die Gründe dafür sind:

2. Zentraler Grundsatz

Die zentralen Grundsätze des Haushalts sind die Einheit, die Wahrheit, die Klarheit, die Vollständigkeit, die Jahresgleichheit, die Fälligkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit des Haushalts. Eine Verschuldung auf Vorrat ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegt eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor, die eine außergewöhnliche Notsituation darstellt.

 

3. Reichweite der Entscheidung

Diese Entscheidung betrifft die Finanzierungpraxis von Bund und Ländern, weil sie die Grenzen der Schuldenbremse und des Haushaltsrechts klar aufzeigt. Sie verlangt von der Bundesregierung, ihre Finanzpolitik transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Sie fordert auch von den Ländern, ihre Haushalte an die veränderte Rechtslage anzupassen und ihre Schuldenstände zu reduzieren.

4. Ausblick

Ich hoffe, dass diese "Fehler" nicht zu Folgeproblemen führen und die Wirtschaft dadurch beeinträchtigt wird.  Dies könnte dann weitere Krisen verursachen.

 

II. Die Schuldenbremse

1. Die Schuldenbremse im Grundgesetz
Die Schuldenbremse ist eine verfassungsrechtliche Regelung, die die Staatsverschuldung Deutschlands begrenzen soll. Sie ist in Artikel 109 Grundgesetz verankert1. Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Für den Bund gilt eine Obergrenze von 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts für die strukturelle Neuverschuldung. Für die Länder gilt ein grundsätzliches Verbot der strukturellen Neuverschuldung. Ausnahmen sind nur für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen vorgesehen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall muss eine Tilgungsregelung getroffen werden2.

2. Änderungen der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse kann nur durch eine Änderung des Grundgesetzes eingeschränkt oder abgeschafft werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Bisher gab es keine solche Änderung, aber aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Schuldenbremse für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt3.


3. Sondervermögen - keine Schulden?
Das Sondervermögen Rüstung und das Sondervermögen Klimaschutz sind Finanzierungs-instrumente, die der Bundesregierung ermöglichen, zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen, ohne die Schuldenbremse zu verletzen- sagt(e) die Regierung.
Das Sondervermögen Rüstung soll die Bundeswehr mit modernen Waffensystemen ausstatten, um die Landes- und Bündnisverteidigung zu stärken. Dafür sind 100 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2027 vorgesehen4. Das Sondervermögen Klimaschutz soll die Energiewende, den Klimaschutz und die Transformation zur Klimaneutralität fördern. Dafür sind 211,8 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen5.

 

4. Finanzierung des Sondervermögens
Die Sondervermögen werden aus eigenen Einnahmen und Rücklagen finanziert, die aus dem nationalen Emissionshandel, der CO2-Bepreisung und anderen Quellen stammen. Sie sind -sagt die Regierung- nicht als Kreditaufnahme zu werten, da sie nicht die Nettokreditaufnahme des Bundes erhöhen. Sie sind aber auch nicht als Investitionen zu werten, da sie nicht die Bruttoanlageinvestitionen des Bundes erhöhen. Sie sind - sagt die Regierung- vielmehr als eine Form der Finanztransaktion zu verstehen, die die Aktiv- und Passivseite des Bundesvermögens verändert, aber nicht die Schuldenquote6. Das bedeutet, dass auf der Aktivseite des Bundesvermögens zwar Panzer oder Windräder stehen, aber auf der Passivseite keine Schulden wegen der Panzer oder Windräder, sondern nur die Verpflichtungen aus dem Sondervermögen.

Wer schon einmal eine Bilanz gesehen hat, kann dies schlecht nachvollziehen. Es sollen also keine Schulden, sondern Verpflichtungen aus dem Sondervermögen sein. Das ist unklar.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich!.

 

Hermann Kulzer MBA

Fachanwalt


insoinfo
Verfasser: HK
20.12.2020 Erfolgreich durch die Krise mit einem CRO oder Restrukturierungsbeauftragten
Information

Alle Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie betroffen- die einen stark und unmittelbar, die anderen nur mittelbar. Manche geraten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten - manche sogar in eine existenzbedrohende Krise. 

Es entstehen: Angst, Missverständnisse, schlechte Stimmung, Sorgen-manchmal sogar Panik.
Andere Beteiigte werden verunsichert. 

Wie kann man eine Krise gut bewältigen?
Wer kann der bisherigen Geschäftsleitung bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen helfen? 

Ein CRO (Chief Restructuring Officer) oder ein Restrukturierungsbeauftragter.

Der CRO (Chief Restructuring Officer) wird vom Unternehmen in der Restrukturierungsphase- also wenn ein Unternehmen in eine Krise geraten ist oder zu geraten droht- eingesetzt.
Die Krise soll durch Restrukturierungsmaßnahmen beseitigt und das Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur geführt werden. Zur Bewältigung einer Unternehmenskrise sind manchmal externe Berater oder CRO`s nützlich, da sie die notwendigen Krisenkenntnisse - und Erfahrungen für die Bewältigung der Herausforderungen haben. Es geht um:

  • -Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes
  • -Strategische (Neu)Positionierung / Konzentration oder Veränderung
  • -Zustimmung der Stakeholder abklären
  • -Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung vornehmen
  • -Liquiditätsplanung- und management
  • -Neuverhandlung und Optimierung von Verträgen
  • -Check der Investitionsvorhaben und unter Umständen Korrekturen
  • -Verlustbringende Bereiche ermitteln und reagieren
  • -Anlagevermögen: Verwertung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen
  • -Suche strategische Partner und richtige Einbindung
  • -Personalentwicklung: Halten, Fortbilden, richtig einsetzen
  • -Effizienz-Steigerung falls erforderlich 
  • -Beachtung und Vermeidung des strafbaren Handelns 
  • -Nutzung des Restrukturierungs- und Sanierungsrechts
  • -Führung und Umsetzung der Pläne in Krisensituationen 

Was sollte ein CRO oder ein Restrukturierungsbeauftragter haben?

  • Kompetenz und Lebenserfahrung
  • ein Ziel/einen Plan
  • Glaube an seine Stärken 
  • Positives Denken/Zuversicht 
  • Disziplin/ Führungskompetenz/Resilienz
  • Glück
Wo sollte sich der/die  Restrukturierungsbeauftragte/r, CRO oder Sanierungsmoderator gut auskennen:
  • Restrukturierungs-, Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht 
  • Haftungsrecht
  • Bilanzen und BWA´s lesen und verstehen
  • Verhandeln und moderieren.
  • Teamwork


Hermann Kulzer
Master of business and administration(MBA)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
Sanierungsmoderator

Dresden, Leipzig, Berlin, Cottbus, Augsburg

kulzer@pkl.com

Weiter Infos zur Krise: 

Im ersten Halbjahr 2020 wurden acht Prozent weniger Insolvenzen als in 2019 gemeldet.
Im Juli 2020 gab es nach der Darstellung des Statistischen Bundesamts einen Rückgang der Insolvenzen von 30 Prozent. Warum gab es in Zeiten von Corona sogar einen Rückgang der Insolvenzen und nicht die schon vor langer Zeit prognostizierte Insolvenzwelle?
Ist die Lage für die Unternehmen tatsächlich so gut oder ist es die Ruhe vor dem Sturm?

Die einfache Antwort: Es gab staatliche Hilfen für Unternehmen in Form von Liquiditätshilfen und -darlehen und es gab das Kurzarbeitergeld. Dies hat vielen Unternehmen nochmals Luft verschafft.

Die erwartete Insolvenzwelle kommt dennoch, sie verzögert sich nur.

Insolvenzbedroht sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Die Bedrohung soll stärker sein als in Zeiten der Finanzkrise 2008. Grund ist, dass diesmal die gesamte Wirtschaft beeinträchtigt ist. In der Finanzkrise 2008 stieg die Quote von Unternehmensinsolvenzen deutscher Unternehmen um 12 Prozent. 

Wenn die Beeinträchtigungen durch Corona nicht kurzfristig enden- was völlig unwahrscheinlich ist- wird der Anstieg von Insolvenz die Quote von 12 Prozent von 2008 weit übertreffen- prognostizieren Wirtschaftsinstitute.

Ab 2021 werden zahlreiche Selbstständige, Gewerbetreibende und mittelgroße Firmen Insolvenz beantragen, die zahlungsunfähig sind. Der Anstieg der Insolvenzen wird in den ersten beiden Quartalen von 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 15 bis 18 Prozent steigen. 

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei bestehender Zahlungsunfähigkeit endete zum 30.09.2020. Der Geschäftsführer einer GmbH/UG/AG muss bei Eintritt der Insolvenzreife die Insolvenz einleiten, wenn es keine Sanierungsmöglichkeit (innerhalb von 3 Wochen) gibt.

Eine Verlängerung der Aussetzung für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit hätte die Probleme weiter aufgestaut und dann eine unkontrollierbare Insolvenzwelle verursacht.
Zombieunternehmen sollen nicht andere Unternehmen gefährden.

Der Gesetzgeber hat ein neues Restrukturierungsgesetz geschaffen, mit dem man außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens bereits in der drohenden Zahlungsunfähigkeit Werkzeuge der Sanierung einsetzen kann. Ein Sanierungsmoderator kann bei Konflikten zwischen einzelnen Gläubigerin und der Gemeinschuldnerin helfen.

Wir beraten, helfen oder moderieren gerne. 

  • Hermann Kulzer MBA
  • Fachanwalt für InsR, HR, GR
  • Wirtschaftsmediator (DIU)
  • Dresden 
  • Glashütterstraße 101 a 
  • Pentacongebäude
  • 0351 8110233 
  • Kulzer@pkl.com
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
16.07.2019 Hilfe, mein Arbeitgeber gerät scheinbar in eine wirtschaftliche Krise. Was können wir tun?
Information Herr X, Mitarbeiter der Muster GmbH ruft mich an.
Sitz des Unternehmens ist in Sachsen.
Automobilzulieferant.
20 Arbeitnehmer.
Das Unternehmen gerät scheinbar in eine Krisensituation.

Es gibt Reklamationen.
Neue lukrative Aufträge scheinen nicht in ausreichender Höhe vorhanden zu sein.

Seine Frage:
Können Sie uns Arbeitnehmer mal beraten?

Ich frage: gibt es offene Löhne, offene Sozialversicherungsbeiträge, erkennbar andere offene Lieferantenforderungen? 
Antwort: nein - soweit ist es noch nicht. Aber wir befürchten auf Grund der Gerüchte, dass die nächste Lohnzahlung nicht mehr pünktlich erfolgt.

Ok, es scheint also derzeit nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu sein.

Was wollen Sie wissen, frage ich.

Wie verhalten wir uns richtig?
Was darf/kann/muss man tun?
Was darf man nicht tun?
Wer ist wofür verantwortlich?
Haben auch leitende Mitarbeiter Haftungsrisiken?
Ist unser Lohn gesichert? Sind Lohnzahlungen anfechtbar? Besteht ein Kündigungs- oder Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)?  
Welche Möglichkeiten gibt es, das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu sichern?

Wir sprechen über die Kosten einer Erstberatung.
Das ist - wenn jeder einen kleinen Beitrag leistet - nicht das Problem.

So oder ähnlich starten oft Gespräche mit Firmen, die sich in einer Krise befinden.

Die Geschäftsleitung sollte frühzeitig selbst Fachleute aufsuchen - zum Beispiel einen Fachanwalt für Insolvenzrecht und dann ihre Mitarbeiter rechtzeitig aufklären.

Das Wort Insolvenz steht nicht mehr nur für Abwicklung und Zerschlagung.
Die (neue) Insolvenzordnung steht jetzt auch für Erhalt, Sanierung, Restrukturierung, Neustart, befreit von irgendwelchen belastenden Verträgen o.ä.

Folgende Fragen sind durch einen Fachanwalt schnell beantwortet:

1. Wann muss das Insolverfahren eingeleitet werden?
2. Wie erfolgt die Insolvenzeinleitung?
3. Durch wen erfolgt die Insolvenzeinleitung?
4. Wann macht eine Eigenverwaltung Sinn?
5. Wer ist ein geeigneter Insolvenzverwalter oder Sachwalter (Kontrolleur) 
6. Wie sind Löhne, Gehälter, Urlaubsansprüche und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall gesichert?
7. Wie kann abgesichert werden, dass die Löhne/Gehälter bei Fälligkeit ausbezahlt werden (sogenannte Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes) 
8. Kann nach Insolvenzantragstellung die Fortführung des Geschäftsbetriebes erfolgen und wenn ja, wie? Was passiert bei einer Betriebsübernahme?
9. Wie können die Geschäftskunden z. B. Lieferanten mit Sonderrechten gesichert werden vor Schaden oder Ausfall?
10. Haftet der Geschäftsführer zivilrechtlich für offene Forderungen (Anspruchsvoraussetzungen)?
11. Gibt es strafrechtliche Risiken für die Geschäftsleitung und leitende Mitarbeiter?
12. Kann eine Haftung und Bestrafung der Geschäftsleitung vermieden werden?

Solche und ähnliche Fragen sind in ca. 1 bis 2 Stunden in allgemeiner Form geklärt. 
Die Beteiligten sollen/müssen wissen, welche Chancen und Risiken bestehen.

Ich stehe Ihnen mit meinem Team gerne für solche oder ähnliche Fragen zur Verfügung.

Jeder Euro, der in die Aufklärung und Vorsorge investiert wird, spart ein Vielfaches an Geld und Aufregung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kulzer@pkl.com 0351 8110233
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Verfasser: Hermann Kulzer
20.02.2018 Reife entsteht durch Krisen
Information Tiefschläge, Niederlagen oder ein Scheitern sind für manche der Anfang vom Ende
- für andere genau das Gegenteil.

Es ist eine Herausforderung, es das nächstemal besser zu machen: ein zusätzlicher Ansporn.

Krise als Chance.

Muss man Tiefschläge persönlich erlebt haben, um ein gutes Leben und ein Unternehmen - auch in schwierigen Zeiten- erfolgreich führen zu können? Manche behaupten das. Man brauche die Erinnerung an Abstürze oder Niederlagen, aus denen man dann seine Lektionen ableiten konnte. Ich denke, dass man nicht alle Tiefen persönlich erlebt haben muss, aber Erfahrung und Reife sind meines Erachtens sehr wichtig. Reife entsteht auch durch Krisen. Das kann man nicht auf der Schulbank oder in der Universität lernen. Die Kultur des Scheiterns hat sich in den letzten 10 Jahren in Deutschland verändert. Früher war ein Scheitern nur negativ besetzt - heute ist man offener und Menschen oder Unternehmen bekommen ein zweite Chance. Fehler, wenn sie offen kommuniziert werden, werden verziehen. Auch bei einmal wirtschaftlich gescheiterten Unternehmen und Unternehmern folgt nicht der dauerhafte Absturz, sondern es gibt Werkzeuge der Sanierung für einen erfolgreichen Neustart. Ich begleite Sie gerne mit meinen Erfahrungen als Coach, Berater, Verwalter, Aufsichtsrat oder Klärungshelfer bei Ihren Projekten oder Vorhaben - zum Beispiel im Rahmen des Risikomanagements oder bei der Krisenbewältigung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (uni DIU)
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Verfasser: Hermann Kulzer
03.04.2017 Wege aus der Krise: Neustart mit Fachmann
Information Die Wege in eine Insolvenz sind vielfältig.
Oft trifft den Unternehmer oder die Unternehmerin oder den Handwerker/Handwerkerin/Ladeninhaber/Ladeninhaberin oder den Selbständigen/die Selbständige nicht die Hauptschuld.

Aber er/sie steht jetzt in Verantwortung und vor allem in voller persönlicher Haftung.

Nach einigen Zeilen erkennen Sie schon, dass der Versuch "Mann und Frau" also Unternehmer und Unternehmerin gleichzeitig anzusprechen sehr mühselig ist.
Bitte entschuldigen Sie daher, dass ich meistens die männliche Version verwende.

Früher bedeutete Konkurs oder Insolvenz die  Haftung bis ans Lebensende, wenn die Gläubiger Urteile hatten und die Forderungen erst nach 30 Jahren verjährten.
Es gab praktisch für Schuldner keine Zukunftsperspektive- es sein denn, sie haben alle Geschäfte über Strohmänner getätigt oder haben sich als Angestellte damit abgefunden, dass ein großer Teil ihres Einkommens jeden Monat gepfändet wird.

Seit 1.3.2002 gibt es die Möglichkeiten einer Schuldenregulierung und einer Restschuldbefreiung durch die Werkzeuge der Insolvenzordnung(Insolvenzrrechtsreform von  1999), die seit ihrem Inkrafttreten mehrfach nachgebessert, ergänzt und verbessert wurde.
Auch aktuell gibt es seitens der Europäischen Union (EU) viele Bestrebungen die Insolvenzordnungen zu vereinheitlichen- vorallem gleich lange Fristen zu regeln für die Dauer der Wohlverhaltensphase:
  • anfänglich waren es 7 Jahre ab Abschluss des Insolvenzverfahrens dann
  • sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dann
  • fünf Jahre, wenn man die Verfahrenskosten aufbringen kann und 
  • drei Jahre, wenn man 35 Prozent der Schulden bezahlten kann, und bald
  • drei Jahre generell-also ohne bestimmte Quote, die man bezahlt haben muss, weil die EU keine Einschränkung geregelt haben will.
Für die Wege aus der Krise bedarf es Fachkenntnisse und der Unterstützung durch einen/eine Fachmann/Fachfrau erforderlich: z.B. einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

I. Allgemeines
Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer erlebt mal Zeiten, in denen er um die wirtschaftliche Existenz seiner Firma oder von sich selbst bangt.
Man läuft auf einer Klippe und vor einem der Abgrund.
Sie machen sich Sorgen, ob die Aufträge oder die Liquidität reicht, ob der alles entscheidende Rechtsstreit gewonnen wird oder wie lange sie die der Konkurrenz noch Gegenwehr leistent können.
Vor lauter Sorgen kann der Unternehmer nicht mehr schlafen.
Ohne Schlaf verschlechtert sich die Laune und körperliche Belastbarkeit.
Viele Unternehmer nehmen laut einer Studie einer großen deutschen Krankenkasse täglich leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente zur "Problemlösung".
Diese Lösen aber nicht das Problem, sondern helfen nur den Zustand zu ertragen.
Besser ist es, an der Bewältigung des Problems zu arbeiten und die Ursachen zu beseitigen.
Also Start mit der Schuldenregulierung.
Start mit der Suche nach einem helfen kann und der auch bereit ist, einem zu helfen.
Verbrauchern können Schuldnerberatungsstellen helfen- Stelbständige. Gewerbetreibende. Handwerker etc.. müssen sich professionelle Hilfe suchen-das heißt -diese Hilfe ist nicht unentgeltlich. Die Finanzierung einer professionellen Hilfe ist daher ein wichtiges Thema und manchmal schon die erste Hürde, an der es scheitert.
In vielen Fällen ist aber gerade die Abstimmung mit einem Fachanwalt/Fachanwältin in der Phase der Suche nach dem richtigen Weg und was man machen darf und was nicht, so entscheidend, dass genau abgewogen werden sollte, wofür man noch Geld investiert und  wofür nicht. Diese Kosten sind jedenfalls gut investiert.

Leider werden zahlreiche Insolvenzen dadurch verursacht, dass falsche Entscheidungen getroffen werden oder gar keine.

Dies führt dann häufig zu anfechtbaren Handlungen, Insolvenzverschleppungen und im schlimmsten Fall zu einer strafrechtlichen Verurteilung und persönlichen Haftung und Insolvenz.

Nicht Krisensituationen, aber die meisten negativen Folgen könnten vermieden werden, wenn man die Risiken kennt und richtig handelt.

Angst hilft wenig- Angst machen auch nicht.

Krisen gehören zum Alltag und zu einem Unternehmerleben.
Krisen sind auch persönliche Identitätskrisen und werfen Fragen auf:
Warum und wie ist man in diese Krise geraten?
Bin ich kompetent und kräftig genug, einen Weg aus der Krise zu finden?
Unterstützen mich meine Familie, Bank, Mitarbeiter bei diesem Weg?

Wie sollten Sie praktisch mit Krisensituationen umgehen?
  • Keine unüberlegten und panischen Aktionen
  • Konzentration auf das Wesentliche / Prioritäten setzten
  • Rat einholen von einem erfahrenen und kompetenten Berater, der beruflich mit Krisensituationen zu tun hat 
  • Krise als Chance erkennen
II. Hilfe durch einen Fachanwalt

Oft genügt ein offenes Gespräch mit einem Spezialisten, um (neue) Wege zu erkennen, die weiterhelfen. Vertrauen Sie auf Ihre Kraft und meine Hilfe als
  • Wirtschaftsmediator (DIU) mit Verhandlungsgeschick und - technik für Verhandlungen mit Stakeholdern (Banken, Gläubigern, ua)
  • Master of business and administration (EHS) mit systemischen Ansatz und Kompetenz zur Bewältigung von Krisen und Konflikten
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit vielfältigen Erfahrungen mit Gesellschafterstreitigkeiten und den Folgen
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht mit über 15 jähriger Erfahrungen in der Phase der Krise und Insolvenz 
  • Sanierer, Schuldenregulierer, Insolenzverwalter
III. Muster für die Entschuldung eines Einzelunternehmers/
Analyse der wichtigsten Verhältnisse und Daten

1. Kontaktherstellung
über Herrn X, der mich empfohlen hat.

2. Erstberatung
(ca. 1 Stunde)
Manchmal als Service ohne Abrechnung. Nach Erstberatung normale Abrechnung für neue Stunden auf Stundenbasis.

3. Honorar
auf Stundensatzbasis z.B. 200 Euro pro Stunde plus Mehrwertsteuer
Wer bezahlt Honorar, das in den meisten Fällen als Bargeschäft laufen muss, da auch für den Berater sonst die Anfechtbarkeit der Zahlung droht.
Oft Ehepartner ua. , weil der Schuldner unter Umständen insolvent ist.(wird)

4. Klärung der persönlichen Verhältnisse des Schulders/Schuldnerin
-Ehestand: ? ; Ehefrau unterhaltsberechtigt?
-unterhaltsberechtigte Kinder
(Anzahl, Alter, Ausbildungsstand, Unterhaltsberechtigung)

5. Geschäft/ Firma/ Unternehmen
-Gründung
-Unternehmenszweck
-Arbeitnehmer
-Umsatz
-Gewinn/ Verlust
-Fortführungswille
-Fortführungsprognose
-Buchhaltung ordentlich?
-steuerliche Pflichten erfüllt?
-Besonderheiten

6. Schulden
  • Anzahl der Gläubiger ("Gläubigerköpfe")
  • Summe der Schulden
Im Einzelnen:
-Forderungsinhaber
-Forderungsgrund
-Forderungshöhe
-Titulierung ja oder nein
-Sicherheiten
-Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen?

7. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen -was liegt vor?
7.1. Vollstreckungsmaßahmen von Gläubigern
-Abgabe eidesstattliche Versicherung
-Kontopfändung
-Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher
-Forderungspfändung
-Sicherungshypotheken
-Pfändung Geschäftsanteile
-Kassenpfändung
-Andere
7.2. Vollstreckungsmaßnahmen von Banken
7.3. Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes
7.4. Vollstreckungsmaßnahmen Krankenkassen?

8. Laufende Einnahmen Einkommen
Einkommen aus z.B.  GbR ca. XXXX Euro/ Monat
Einkommen aus Anstellungsverhältnis: X Euro netto

9. Vermögen
Wir besprechen, ob es freies nennenswertes Vermögen gibt.

10. Bisherige Tätigkeiten/Maßnahmen des Schuldners zur Krisenbewältigung und Ergebnisse:
Beispiele:
- Ratenzahlungsvereinbarung mit einzelnen Gläubigern. Reaktion: 3 von 10 angeschriebenen Gläubiger haben zugestimmt
- Vorsprache beim Finanzamt- Abteiligung Vollstreckung. Ergebnis:  Vorsprache ohne Ergebnis
- Antrag auf Festsetzung der Pfändungsfreigrenze:. Verfahrensstand: Antrag läuft
- Abgabe der Vermögensauskunft abgefordert. Erledigungsstand:  wurde erteilt
- Antrag bei Bank auf Umfinanzierung und Kontokorrenterhöhrung. Besonderheit:
Bank weiß noch nichts von Schwierigkeiten

 IV. Verfahrensschritte und Vorschläge
1. Ab in die Insolvenz

Nachteil:
-Hat Schuldner schon einmal ein Verfahren durchlaufen?
Wurde Restschuldbefreiung schon einmal erteilt wegen 10 Jahressperre?

-Rufschaden? Warum könnte Insolvenzeröffnung für den Ruf schädlich sein?
Es erfolgt aber keine Veröffentlichung in der Presse

-Erbanteil könnte in die Insolvenzmasse fallen. Eltern sind jetzt X und Y Jahre alt

-Verfahrensdauer: mehrere Jahre, wenn keine Beschleunigung durch Insolvenzplan möglich ist

Vorteil:
-Start einer ganzheitlichen Klärung
-Vollstreckungen könnten unterbunden werden
-Geschäftsbetrieb kann fortgeführt werden
-langfristig keine Schulden mehr.
-auch Finanzamt ist dann kein Gläubiger mehr
-auch Bankschulden sind nach Entschuldung weg.

Kann Einzelfirma/ Laden/ Handwerk in der Insolvenz weiter betrieben werden?
Ja, wenn es kostendeckend betrieben werden und die Existenzgrundlage decken kann.

Manchmal ist es aber sinnvoll, das Gewerbe aufzugeben, weil es unter dem Strich viel weniger abwirft als bei einer Anstellung verdient werden kann. Viele Selbändige arbeiten über 10 Stunden am Tag und durch Krankheiten von Mitarbeitern oder Forderungsausfälle o.ä- bleibt nichts übrig. Die Aufgabe kann daher auch Befreiung und Chande für Neustart sein.

Nicht immer- aber manchmal.
Man muss Fall für Fall also genau prüfen und abwägen.

Sonstige Fragen: Kann man Firma/ Betrieb/Laden unter Umständen verkaufen?

Kann man innerhalb des Insolvenzverfahrens Schuldenregulierung beschleunigen?
Ja- durch einen Insolvenzplan.
Wenn man die Mehrheit der Gläubiger von einem bestimmten Schuldenregulierungsvorschlag überzeugen kann und die Mehrheit der Gläubiger einen Insolvenzplan zustimmt, dann kann nach der Zahlung der Quote (Beispiel: 15 Prozent) ein Schuldenerlass im übrigen vereinbart werden.
Nach der Zahlung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und der Schuldner ist schuldenbefreit.

2. Möglichkeiten der Schuldenregulierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens

Problem bei aktueller gewerblicher/selbständiger Tätigkeit gibt es kein Schuldenregulierungsverfahren wie beim Verbraucher mit der Möglichkeit einzelne Gläubiger, die gegen den Schuldenregulierungsvorschlag stimmen, dann überstimmen zu können.

Voraussetzung ist daher: alle Gläubiger müssen zustimmen.
Unter Umständen können Forderungen von Gläubigern von dritter Seite gekauft werden

V. Anschreiben an Gläubiger

1. Vertretungsanzeige

2. Ziel des Schreibens: Schuldenregulierung

3. Persönliche Verhältnisse offenlegen
-Ehestand -Kinder (Alter und Name) -Schulische und berufliche Bildung -Aktuelles Einkommen

4. Kurzdarstellung der Krise und Ursachen der Insolvenz

5. Darstellung der Verschuldung

6. Darstellung des Vermögens
-Immobilie: Wert, Belastung Bank, freier Wert
-Versicherung: ?, wenn ja, sind Rechte abgetreten, wenn ja ab wen?
-Geschäftsanteil
-Einrichtung Geschäft (Kurzdarstellung der Einrichtung mit aktuellen Werten und Darstellung der Unpfändbarkeit wegen Sicherung der Existenzgrundlage)
-Kontoguthaben
-Forderungen
-Hausrat
-Riesterrente oä.

7. Befriedigungsaussichten für Gläubiger im normalen Insolvenzverfahren
Dazu erfolgt hypothetische Betrachtung, der Schuldner befände sich in einem Regelinsolvenzverfahren:
-Insolvenzantrag- wann möglich
-Insolvenzeröffnung (ca. 4 Wochen nach dem Insolvenzantrag)
-Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn man die Verfahrenskosten (z.B. 1.000 Euro) aufbringen kann. Hinweis: Vermutlich wird die Vorgaben der EU die Dauer der Wohlverhaltensphase von 5 auf 3 Jahre verkürzt.
-Pfändbares Einkommen? Blickwinkel: was kann der Schuldner mit seiner ursprünglichen Berufsausbildung als Angestellter verdienen. Pfändungsfrei: X Euro.netto

Beachte: ist auch Frau unterhaltsberechtigt?

Was ist daher nach 5 Jahren (12x5=60 Monate) pfändbares Einkommen?
60 X Euro

Zwischenergebnis 7:
Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gibt es keine Quote/
Alternativ: Quote von X Prozent.
 
8. Unser Regulierungsangebot
Alternative 1:
Der jeweils pfändbare Teil des Einkommens wird für den Zeitraum von 60 Monate an die Gläubiger quotal abgeführt.
Wenn der Schuldner weiter selbständig ist, erfolgt die Kalkulation:
Einnahmen
abzüglich betriebsbedingter Kosten (Verbrauchsmittel , Reinigung, Miete, Strom, Versicherung, KFZ, Steuerberaterkosten)
abzüglich eigener Krankenkasse abzüglich
eigener Rentenvorsorge
Differenz = X
Dieses Ergebnis wird dann geteilt durch 12 und entspricht dem monatlichen Einkommen.

Dann Check, ob dies über der Pfändungsfreigrenze liegt.

Abrechnung mit den Gläubigern erfolgt einmal pro Jahr, jeweils zum 31.3. des Folgejahres.

Alternative 2:
Von dritter Seite wird eine Einmalzahlung geleistet in Höhe von:
a) X Euro oder
b) Y Prozent (Beispiel 10 Prozent) auf den begründeten Forderungen der Gläubiger

intern: Startangebot nicht gleich maximal möglichen Betrag nennen.

Klärungem: 
  • Wer bezahlt? Innerhalb der Familie? Ehefrau?Freund?
  • Wann kann  bezahlt werden? Z.B. Innerhalb von 4 Wochen ab Zustimmung zu Schuldenregulierungsvorschlag.
Beachte: Es ist die Zustimmung aller Gläubiger erforderlich.

Der Vergleich wird nicht wirksam, wenn einzelne Gläubiger widersprechen.

Wesentlicher Teil eines Vergleichs ist die Abgeltungsklausel:
"Nach Zahlung der angebotenen Quote, erlässt der Gläubiger die verbleibenden Forderungen."
 
9. Weitere Verfahrensweise, Fristen und Bitten
9.1. Rückäußerung

Wir bitten Sie um Rückäußerung zu diesem Vorschlag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung.

9.2. Forderungsmitteilung
Ferner bitten wir Sie mit Mitteilung ihrer aktuellen Forderung, gegliedert nach:
-Hauptforderung,
-Nebenforderungen,
-Zinsen.

Bestehen Sicherheiten- z.B. Abtretungen?

9.3. Einstellung sämtlicher Vollstreckungsmaßnahmen
Ich bitte und beantrage sofort alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzustellen oder einstellen zu lassen. Vollstreckungsmaßnahmen behindern jetzt nur. Erfolgreiche Vollstreckungen wären anfechtbar wegen der Rückschlagssperrre.

9.4. Für etwaige Rückfragen stehe ich/wir gerne zur Verfügung.

Ort, Datum, Unterschrift


10. TODO für Fachanwalt und ReFa 
1. Vollmacht  ua an Schuldner mailen
2. Vollmacht, Gebührenvereinbarung unterzeichnen lassen
3. Verschwiegenheitsentbindung für Finanzamt und Bank  einholen
4. Abstimmungen
Achtung: Zeitpunkt des Absendens an die Gläubiger muss abgestimmt werden.
Fachanwalt braucht klares "go" vom Schuldner.
Weil: Bank könnte sofort nach dem Anschreiben des Fachanwalts Geschäftsbeziehung sofort  kündigen.

11. Hausaufgaben an den Mandanten:
1. Vollmacht, Honorarvereinbarung, Entbindung von der Verschiegenheitsverpflichtung unterschrieben zurücksenden.
2. Ergänzung Anschreiben an Gläubiger mit Daten
2.1. Vermögensauskunft
2.2. Gläubigerverzeichnis
3. Check:
3.1. Angebot an Gläubiger
Was kann von dritter Seite zur quortalen Befriedigung der Gläubiger bezahlt werden ?
3.2. Fortführung Geschäftsbetrieb gewollt und möglich?
(Chancen und Voraussetzungen z.B. Finanzierung)

Schlussbemerkung:
Es gibt Wege aus der Krise -für insolvente Verbraucher, Handwerker, Unternehmer ua.
Der erste Schritt ist oft der schwerste:
Suche eines Beraters.

Hinterher sagen viele:
"warum habe ich das nicht schon viel früher gemacht.
Ich fühle mich wie befreit. Es war der Start in ein neues Leben."


Ich stehe Ihnen gerne als Spezialist zur Bewältigung von Krisen zur Verfügung.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
11.01.2006 Insolvenzreife/ Krise/ Überschuldung/Beweislast
Information 1. Verlangt der Insolvenzverwalter vom Gesellschafter die Rückzahlung einer Leistung nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes, muss er darlegen und beweisen, dass die Gesellschaft zu dem maßgeblichen Zeitpunkt in einer Krise i.S. d. § 32 a Abs. 1 GmbHG war. 2. Eine Insolvenzreife wegen Überschuldung läßt sich nicht lediglich aus der Vorlage einer Handelsbilanz ableiten, bei der ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vorhanden ist. 3. Der Insolvenzverwalter muss vielmehr einen Überschuldungsstatus erstellen und etwaig vorhandene stille Reserven aufdecken und Wirtschaftsgüter zu Veräußerungswerten ansetzen. BGH, Urt. v. 7.3.2005 - II ZR 138/03 - OLG Celle InVo 11/2005 S. 442 ff. insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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