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Insolvenzrecht A bis Z
Scheinwohnsitz im Ausland
Für einen Scheinwohnsitz sprechen folgende Indizien: 
  • der Schuldner ist an der ausländischen Anschrift nicht anzutreffen
  • der Schuldner unterhält an seiner ausländischen Anschrift weder Klingelschild noch einen Briefkasten
  • die polizeiliche Abmeldung in Deutschland mit «steuerlichen Gründen» begründet wird,
  • die deutschen Nachbarn nehmen den Wegzug des Schuldners nicht wahr
  • es tauchen Rechnungen auf, die Leistungen im Inland für einen Zeitpunkt abrechnen, zu dem der Schuldner nach eigenen Angaben bereits ins Ausland verzogen war
  • wenn der Schuldner weiterhin im Inland seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11