|
Scheinwohnsitz im Ausland |
Für einen Scheinwohnsitz sprechen folgende Indizien:
- der Schuldner ist an der ausländischen Anschrift nicht anzutreffen
- der Schuldner unterhält an seiner ausländischen Anschrift weder Klingelschild noch einen Briefkasten
- die polizeiliche Abmeldung in Deutschland mit «steuerlichen Gründen» begründet wird,
- die deutschen Nachbarn nehmen den Wegzug des Schuldners nicht wahr
- es tauchen Rechnungen auf, die Leistungen im Inland für einen Zeitpunkt abrechnen, zu dem der Schuldner nach eigenen Angaben bereits ins Ausland verzogen war
- wenn der Schuldner weiterhin im Inland seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.
|
|
|