§ 263 a StGB
Beim Computerbetrug handelt es sich um einen betrugsverwandten Spezialtatbestand. Anders als beim Betrug wird kein Mensch getäuscht, sondern ein Computer manipuliert.
Leider führen zahlreiche Computerbetrugsfälle zu sehr hohen Schäden- manchmal bringen sie die Opfer sogar in Insolvenzgefahr.
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