Die zuständige Rechtsanwaltskammer kann einem Anwalt die Zulassung erneut entziehen, wenn er im Anschluss an eine Insolvenz neue Schulden ansammelt und deshalb in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Anwalt beweisen kann, als Mitarbeiter einer Sozietät keine eigenen Mandanten zu betreuen .
Anwaltsreport 04/11
Wir helfen Kollegen, die sich in der Krise befinden und haben erfolgreiche Insolvenzplan- und gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt. Es gibt gute Chancen auch in der Krise die Kammerzulassung zu erhalten.
Die Chancen müssen nur professionell genutzt werden.
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Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht
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