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Verfahrenskosten |
Insolvenzantrag
Wer trägt wann die Kosten? Bitte fragen Sie uns
Verwaltungsgerichtsstreit:
§ 154 Abs. 1 VwGO bestimmt: „Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens.“ Die Regelung entspricht dem allgemeinen Grundsatz des Kostenrechts. |
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