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Insolvenzrecht A bis Z
Kostenerstattungsanspruch
Wer im Zivilprozeß gewinnt, hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner auf Erstattung seiner Gerichts- und Rechtsanwaltskosten:

Die Kosten werden auf Antrag vom Gericht festgesetzt.
 

Wann verjährt dieser Erstattungsanspruch?

Die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), vgl. BGH, Beschluss vom 23. 3. 2006 - V ZB 189/05.

Das Gericht führt aus:
"Nach nahezu unbestrittener Ansicht verjährt der prozessuale Kostenerstattungsanspruch nach Rechtskräftigwerden der Kostengrundentscheidung in 30 Jahren".


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11