OLG Frankfurt, Urteil vom 10.10.2011 zum Aktenzeichen 13 U 90/11
Zur Unwiderruflichkeit der Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung, wenn Bezugsberechtigter der jeweilige Ehegatte im Todesfall ist.
Leitsatz
Wird bei einer Lebensversicherung im Todesfall der Ehegatten, mit dem der Versicherte im Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist, das Bezugsrecht unwiderruflich eingeräumt, ist diese Bezugsberechtigung insolvenzanfechtungsrechtlich fest.
Bei Fragen zur Lebensversicherung stehen wir gerne zur Verfügung:
Kontakt:
Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
kulzer@pkl.com |