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IDW ES 6 Sanierungsgutachten |
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat am 23. September 2011 den Entwurf einer Neufassung des IDW S 6 (IDW Standard: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten) vorgelegt.
Mit der Neufassung erfolgen Klarstellungen. Das betrifft insbesondere die verhältnismäßige Anwendung des Standards bei kleinen Unternehmen, die Definition der Sanierungsfähigkeit und die Notwendigkeit einer Aussage zur Sanierungsfähigkeit. Eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit ist nun zwingend Der Entwurf der Neufassung weist deutliche Bezüge zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte auf- Wichtig ist, dass der Entwurf nunmehr eine Aussage des Sanierungsgutachters zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens als festen Bestandteil der Berichterstattung vorsieht (vgl. Tz. 152 des IDW ES 6 n.F.).
Kernanforderungen:
- Beschreibung Auftragsgegenstand und -umfang
- Darstellung wirtschaftliche Ausgangslage
- Analyse Krisenstadium und -ursachen
- Integrierter Unternehmensplan
- Maßnahmen zur stadiengerechten Bewältigung der Krise
- Darstellung und Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens
Stufen der Sanierung:
1. Stufe: Überlebensfähigkeit sichern durch operative/schnellgreifende Sofortmaßnahmen
2. Stufe: Sanierungskonzept erstellen und umsetzen
Ein nachhaltiger Sanierungserfolg ist nur zu erzielen, wenn alle vorgelagerten Krisenursachen beseitigt werden.
Ziel: Wiedergewinnung der Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit, dabei Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens
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