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Insolvenzrecht A bis Z
Insolvenzantragspflicht
Die Insolvenzantragspflicht ist in § 15a InsO geregelt und unterscheidet sich von der Antragsberechtigung gemäß § 15 Abs. 1 InsO.

Wir beraten Sie zur Insolvenzantragspflicht, den möglichen Folgen der Nichteinhaltung der Insolvenzantragspflicht und den Möglichkeiten der Vermeidung von strafrechtlichen Tatbeständen.
Soweit schon strafrechtliche Ermittlungen laufen,  übernehmen wir die Strafverteidigung.



Kontakt:

pkl Rechtsanwälte Steuerberater
Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
kulzer@pkl.com



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11